ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Das ZDF und die Unparteilichkeit

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wurde vom ZDF in eine Wahlsendung mit den Spitzenkandidaten aller übrigen im Bundestag vertretenen Parteien nicht eingeladen. Auf Nachfrage, ob das auch in zukünftigen Sendungen so bleiben soll, reagiert der Sender ausweichend. Das ZDF bricht damit seine vertragliche und satzungsgemäße Verpflichtung, eine freie Meinungsbildung zu gewährleisten. Es schafft so eine Steilvorlage für Bürger, die den Rundfunkbeitrag verweigern wollen – und dies nun mit guten Gründen können. Ein Kommentar.

PAUL SCHREYER, 14. Mai 2024, 6 Kommentare, PDF

Hinweis: Dieser Beitrag ist auch als Podcast verfügbar.

Nachdem das ZDF am 7. Mai eine Wahlsendung mit Spitzenpolitikern von SPD, Grünen, FDP, CDU, CSU, AfD und Linken, aber ohne einen BSW-Vertreter ausstrahlte, erklärte der Sender gegenüber der Wagenknecht-Partei, eine solche Nichteinladung sei vom Sender auch für die Zukunft so geplant. Auf Nachfrage habe der Sender erklärt, das BSW werde „auch in den folgenden Wahlsendungen nicht dabei sein“, so Wagenknecht in einer Stellungnahme. Mittlerweile ging eine Programmbeschwerde der „Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ dazu ein.

Laut Medienberichten erwiderte das ZDF zwar, dass es keine „senderübergreifende Vereinbarung gebe, das Bündnis Sahra Wagenknecht generell in Sendungen im Vorfeld der Europawahl nicht einzuladen“ und die Partei „entsprechend ihrer aktuellen politischen Bedeutung in der Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt“ werde – auf Multipolar-Nachfrage und eine Bitte um Präzisierung bleibt der Sender jedoch vage und mehrdeutig:

„Selbstverständlich wird das 'Bündnis Sahra Wagenknecht' entsprechend seiner aktuellen politischen Bedeutung in der ZDF-Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt – nach dem bekannten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.“

Mit „abgestufter Chancengleichheit“ ist gemeint, dass nicht jede Kleinstgruppierung, die zur Wahl antritt, in gleicher Weise wie die großen Parteien Raum im Fernsehprogramm bekommt. Doch das BSW stellt zehn Abgeordnete im Bundestag. Laut einer aktuellen ZDF-Umfrage würde die Partei bei der nächsten Bundestagswahl fünf Prozent der Stimmen erhalten – mehr als FDP oder Linke.

Grafik: ZDF Politbarometer vom 26. April 2024

Bei der letzten ARD-Deutschlandtrend-Umfrage zur Europawahl kommt das BSW sogar auf sieben Prozent – ebenfalls vor FDP und Linken. Bislang, so heißt es unter der Hand aus dem ZDF, sei auch stets klar gewesen, dass alle bereits im Parlament vertretenen Parteien mit ihren Vertretern in entsprechenden Wahlsendungen auftauchen. Dazu gebe es zwar kein schriftliches Regularium, es sei aber eine akzeptierte Gepflogenheit.

Kritiker wenden ein, Wagenknecht sei ohnehin oft genug im Fernsehen zu sehen, die Aufregung wäre daher verfehlt. Doch darum geht es nicht. Ein gebührenfinanziertes Medium muss einheitliche Standards im Umgang mit allen Parteien und Abgeordneten beachten – ansonsten lässt sich eine Gebührenfinanzierung durch alle Bürger kaum rechtfertigen.

„Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit“

Dem Geist der Verträge und Satzungen, auf denen die Arbeit des Senders beruht, widerspricht die Sonderbehandlung einer Partei. So heißt es im Medienstaatsvertrag (Hervorhebungen durch Multipolar):

„Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, (...) als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. (…) Sie sollen (…) den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs (...) fördern. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. (…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (…) sollen (...) die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“

Die „Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF“ betonen zudem:

„Die Angebote des ZDF (…) dienen den demokratischen (…) Bedürfnissen der Gesellschaft. Hierfür stellt das ZDF ein inhaltlich umfassendes Gesamtangebot für alle gesellschaftlichen Gruppen bereit. Diese unterstützen in ihrer Gesamtheit die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung und sind auf diese Weise eine Grundlage für die Persönlichkeitsentfaltung und die demokratische Ordnung. (…) Für alle Angebote des ZDF sind die Grundsätze der Unabhängigkeit, Objektivität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt leitend.“

Unmissverständlich heißt es außerdem in der „Leitordnung“ des Senders:

„Mitarbeiter/innen mit Programmverantwortung sind nicht befugt, in den von ihnen gestalteten und/oder verantworteten Sendungen Beiträge deshalb abzuweisen, weil darin ihrer persönlichen Meinung widersprechende Auffassungen enthalten sind.“

„Freie öffentliche Meinungsbildung“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 zu den Pflichten der öffentlich-rechtlichen Sender mit Blick auf die durch das Grundgesetz garantierte Freiheit des Rundfunks festgestellt, es sei dafür zu sorgen, dass das Programm der „bestehenden Meinungsvielfalt im Wesentlichen“ entspricht, „der Rundfunk nicht einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert“ wird und „die in Betracht kommenden Kräfte im Gesamtprogrammangebot zu Wort kommen können“. Das Gericht begründete:

„Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. (…) Freie Meinungsbildung als Voraussetzung sowohl der Persönlichkeitsentfaltung als auch der demokratischen Ordnung vollzieht sich in einem Prozess der Kommunikation, der ohne Medien, die Informationen und Meinungen verbreiten und selbst Meinungen äußern, nicht aufrechterhalten werden könnte. (…) Freie Meinungsbildung wird daher nur in dem Maß gelingen, wie der Rundfunk seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert.“

Die ZDF-Chefredaktion fühlt sich an all das offenbar nicht länger gebunden. Auch auf mehrfache Nachfrage, ob bei ZDF-Sendungen, bei denen die Vertreter aller in den Bundestag gewählter Parteien zugegen sind, BSW-Vertreter zukünftig mit eingeladen werden oder nicht, vermeidet der Sender eine klare Antwort. Ein Sprecher reagierte lediglich mit der mehrdeutigen Floskel, man werde die Wagenknecht-Partei „sowohl in der aktuellen Berichterstattung als auch durch Einladungen in Interview- und Gesprächsformate in angemessener Weise berücksichtigen“.

ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten, die in die Entscheidung, BSW-Vertreter nicht einzuladen, eingebunden sein dürfte, ließ Anfragen dazu unbeantwortet. Schausten hatte ihre Karriere als persönliche Referentin des damaligen Chefredakteurs Klaus Bresser begonnen, von dem die Leitsätze überliefert sind, der Journalist sollte „nicht Erfüllungsgehilfe der Obrigkeit sein“, sondern „Anwalt der Bürger“: „Wir dürfen nicht fragen, was die Politik möchte, wir müssen die Maßstäbe selber setzen.“

ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser und seine damalige Referentin Bettina Schausten 1999 | Foto: picture-alliance / ZB | Hubert Link

Die Ausgrenzung des BSW durch die aktuelle Senderleitung atmet einen anderen Geist. Diese Ungleichbehandlung ist eine Steilvorlage für Bürger, die erwägen, den Rundfunkbeitrag zukünftig zu verweigern. Sie können sich dabei nun auf diesen Vorgang und die Absage des Senders an den Grundsatz der Unparteilichkeit berufen. Angesichts der Dreistigkeit dieses Vorgehens sollten sie das vielleicht auch tun.

MARTIN SUTOR, 14. Mai 2024, 17:45 UHR

Ich hatte dem ZDF zu dieser Sendung ebenfalls eine Beschwerdemail geschickt und darauf eine beinahe wortgleiche Antwort erhalten. Interessant ist die Stellungnahme des WD des Bundestags zum Thema "Auswahl von Teilnehmern durch den ÖRR". hier heißt es konkret:

Auswahl der Teilnehmer nach sachgerechten Erwägungen

Die Auswahl der Teilnehmer muss auf „sachgerechten Erwägungen“ beruhen und darf nicht willkürlich sein. Kriterien für die Einladung von Diskussionspartnern bzw. Teilnehmern an Talkshows können daher beispielsweise sein:
(-) Differenzierung nach der politischen Bedeutung der Partei,
(-) publizistisches Gewicht der Sendung,
(-) Partei ist bereits in einem oder mehreren Landtagen und/oder dem Deutschen Bundestag
vertreten,
(-) Chancen bei bevorstehenden Wahlen,
(-) zeitliche Nähe des Wahltermins, sodass eine Information des Bürgers/Wählers für dessen Wahlentscheidung relevant sein könnte,
(-) Nichteinladung eines Parteivertreter könnte die Wahlchancen der Partei reduzieren,
(-) Umfang der bisherigen Berichterstattung über eine Partei.

Ich denke, dass, folgt man dieser Logik, eine Nichteinladung des BSW eine eindeutige Diskriminierung darstellt.

RALLE, 14. Mai 2024, 17:50 UHR

Den Rundfunkbeitrag zu verweigern, ist leider mit hohem Risiko verbunden. Gründe für eine Verweigerung findet man hier mehr als genug: https://publikumskonferenz.de/forum/. Ein großer Teil dort wird einfach ignoriert oder mit den unsinnigsten Behauptungen abgelehnt. Ich selber habe schon mehrfach die Steuer verweigert. Ich bezeichne diese auf meinen Dauerauftrag (Einzugermächtigung hatte ich denen schon bei Böhmermanns "Umweltsau-Lied" entzogen) unter Zahlungsempfänger:

"deutscher Staatsfunk" und Zahlungsgrund: "Propagandasteuer". Gebe meine "Beitragsnummer" nicht an und überweise monatlich. Geld kommt trotzdem bei denen an. Das Problem liegt darin, dass es in Deutschland keine Sammelklagen wie in den USA gibt. Man ist also Einzelkämpfer. Ich hab das mal bis kurz vor ein Gerichtsverfahren getrieben (Widerspruch gegen die Festsetzung eingelegt). Nun sind deutsche Gerichte nicht unabhängig, Habarth hat ja sogar die Entscheidungsbefugnis des Parlamentes von Sachsen-Anhalt zum Thema Gebührenerhöhung mit Verweis auf angebliche Einschränkung der Rundfunkfreiheit (oder so ähnlich) ausgehebelt. Wenn man dann als Einzelkämpfer vor Gericht steht und die (gebührenfinanzierten) Anwälte des ÖRR geben bei Correctiv ein Gutachten in Auftrag, aus dem ersichtlich wird, dass der ÖRR doch den Staatsvertrag erfüllt, dann viel Spaß bei der Begleichung der Rechnung, die man als Unterlegener ja bekommt..

Bei meiner Rechtschutzversicherung hatte ich seinerzeit nicht nachgefragt, ob Prozesskosten erstattet werden. Da braucht es eine Gemeinschaft (die Dieselfahrer hatten ja mit ihrer "Musterfeststellungsklage" auch Recht bekommen). Diese Gemeinschaft gibt es nicht, die Interessen sind zu unterschiedlich. Viele wollen den ÖRR komplett abschaffen, ich möchte ihn gerne zerschlagen (ist nicht reformierbar) und anschl. neu aufbauen (mit demokratischen Kontrollmöglichkeiten, keine Rundfunkräte aus Parteifilz).

DIETER R., 17. Mai 2024, 11:45 UHR

Ich muß Ralle mal wieder zustimmen. Ich denke, Sammelklagen beim Rundfunkbeitrag wären hier der geschicktere Ansatz. Kann jemand, der Rechtskenntnis hat, sich dazu äußern?

GLUECKSDRACHE, 15. Juni 2024, 07:40 UHR

Erst einmal möchte ich mich für Ihren spannenden Kommentar bedanken. Ich denke, dass, folgt man dieser Logik, eine Nichteinladung des BSW eine eindeutige Diskriminierung darstellt. Diese Einschätzung kann und möchte ich zu 100 % teilen. Und darf vielleicht noch ergänzen, dass es eine eindeutige Diskriminierung je nach Zweck einer Sendung ist.

Geht es um einen inszenierten Kampf aller Parteien gegen die Patrioten, dann gibt es einen Schulterschluß der selbstverständlich BSW mit umfasst. Solange diese neue Gruppierung im Sinne des Senders genutzt werden kann, immer her mit den Bildern. Wenn es aber um gleiche Wahlchancen geht, dann gibt es eine sehr krasse Abstufung bzw. ein Mehrklassensystem. Parteien, deren offizielle Linie der Sender verbreitet, haben einen erstklassigen Zugang zu Talkshows und den "Reportagen" des weiteren Programms. Wer also ein stärker Fürsprecher der Bürokratisierung ist (wie die FDP), der findet immer Platz mit seinen Wortspielen, so lange die Partei die Unterwerfung unter G7/G20, EU36, Welthandelsorganisation, Weltgesundheitsorganisation etc. mitmacht.

Bei kritischen Tönen, die eine Partei innerhalb der Meinungsfreiheit abgibt, hingegen gibt es mindestens zwei Abstufungen der Verringerung der Wahlchancen. Die noch harmlosere Stufe ist: Nicht-Einladung. Die brutalere Variante: Das "Spiel" 3 bis 5 gegen 1. Dieses wird immer gegen die Patrioten der AfD gespielt.

GLUECKSDRACHE, 15. Juni 2024, 07:50 UHR

Die Idee, den Sumpf trockenzulegen, die ist interessant. Sagte nicht ein schwarzer Parteivorsitzender in etwa: "Wer den Sumpf trockenlegen will, der darf nicht die Frösche fragen"?! (https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-wer-die-froesche-fragt/2328096.html)

Wenn Sie die Demokratie fördern möchten, dann würde ich ganz persönlich wie folgt vorgehen. Erstens: Immer alle notwendigen Steuern zahlen. Um nicht genau so zu werden wie manche Politiker (Tochter des ehemaligen bayer. Ministerpräsidenten Tandler beispielsweise) und sich am Staat zu bedienen.

Zweitens: Persönlicher Zeitaufwand und Wirkung. Ein Kampf um die Rundfunkgebühr lohnt sich für eine Einzelperson nur teilweise. Als Unternehmer, bei denen eine fiktive Fernsehnutzung für Computer unterstellt wird, eher schon. Allerdings gibt es eine monatliche, freiwillige Zahlung, die schon mit einem einzigen, kurzen Notartermin abgewählt werden kann. Die Kirchensteuer!

Als Motiv für die Abwahl kommt für mich die massive Diskriminierung zuerst der Nicht-Verwender einer experimentellen Flüssigkeit in Frage. Und ebenso der massive Druck auf die Gläubigen und Mitarbeiter ihr demokratisches Wahlrecht im Sinne der Altparteien auszuüben. Fr. v. Storch hat einem eigenen Video zufolge Strafanzeige gegen einen der Geschäftsführer eines kirchlichen, gewinnorientierten Sozialbetriebs gestellt. Dieser hat angekündigt, alle AfD-Mitglieder zu entlassen. Sie sähe das als Wählernötigung.

Deshalb: Notartermin machen, weit unter 30 Euro zahlen und austreten. Einen Teil des Geldes dann für die freie Presse, für sich und etwas anderes verwenden. Und wer immer noch meint, die kirchlichen Sozialbetriebe würden ohne Gewinn arbeiten: Das ist eine Falsch-Einschätzung. Die Krankenhäuser rechnen genauso mit Selbstzahlern und Krankenkassen ab wie jede andere Klinik.

Dies wäre mein Appell: Beginnen den Sumpf auszutrocknen.

ARNOLD WEIBLE, 29. Mai 2024, 15:25 UHR

Ich vermute, es geht hier um geopolitische Interessen der USA. Die USA kontrollieren mit ihrem transatlantischen Netzwerk die Medien in Deutschland; zumindest so lange es um geostrategische Interessen der USA geht. Swiss Policy Reserach berichtet darüber ausführlich.

Claus Kleber ist Moderator und Leiter der ZDF-Nachrichtenredaktion und zugleich Kuratoriumsmitglied der Stiftung Atlantik-Brücke. Außer AfD und BSW haben alle im Bundestag vertretene Parteien Vertreter in der Atlantik-Brücke. Die USA sind daran interessiert, dass der Ukrainekrieg weiterläuft. Ein starkes BSW dürfte daher den USA ein Dorn im Auge sein.

Kommentieren

Zum Kommentieren bitte anmelden.