Das ZDF und die Unparteilichkeit
PAUL SCHREYER, 14. Mai 2024, 6 Kommentare, PDFHinweis: Dieser Beitrag ist auch als Podcast verfügbar.
Nachdem das ZDF am 7. Mai eine Wahlsendung mit Spitzenpolitikern von SPD, Grünen, FDP, CDU, CSU, AfD und Linken, aber ohne einen BSW-Vertreter ausstrahlte, erklärte der Sender gegenüber der Wagenknecht-Partei, eine solche Nichteinladung sei vom Sender auch für die Zukunft so geplant. Auf Nachfrage habe der Sender erklärt, das BSW werde „auch in den folgenden Wahlsendungen nicht dabei sein“, so Wagenknecht in einer Stellungnahme. Mittlerweile ging eine Programmbeschwerde der „Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ dazu ein.
Laut Medienberichten erwiderte das ZDF zwar, dass es keine „senderübergreifende Vereinbarung gebe, das Bündnis Sahra Wagenknecht generell in Sendungen im Vorfeld der Europawahl nicht einzuladen“ und die Partei „entsprechend ihrer aktuellen politischen Bedeutung in der Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt“ werde – auf Multipolar-Nachfrage und eine Bitte um Präzisierung bleibt der Sender jedoch vage und mehrdeutig:
„Selbstverständlich wird das 'Bündnis Sahra Wagenknecht' entsprechend seiner aktuellen politischen Bedeutung in der ZDF-Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt – nach dem bekannten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.“
Mit „abgestufter Chancengleichheit“ ist gemeint, dass nicht jede Kleinstgruppierung, die zur Wahl antritt, in gleicher Weise wie die großen Parteien Raum im Fernsehprogramm bekommt. Doch das BSW stellt zehn Abgeordnete im Bundestag. Laut einer aktuellen ZDF-Umfrage würde die Partei bei der nächsten Bundestagswahl fünf Prozent der Stimmen erhalten – mehr als FDP oder Linke.
Grafik: ZDF Politbarometer vom 26. April 2024
Bei der letzten ARD-Deutschlandtrend-Umfrage zur Europawahl kommt das BSW sogar auf sieben Prozent – ebenfalls vor FDP und Linken. Bislang, so heißt es unter der Hand aus dem ZDF, sei auch stets klar gewesen, dass alle bereits im Parlament vertretenen Parteien mit ihren Vertretern in entsprechenden Wahlsendungen auftauchen. Dazu gebe es zwar kein schriftliches Regularium, es sei aber eine akzeptierte Gepflogenheit.
Kritiker wenden ein, Wagenknecht sei ohnehin oft genug im Fernsehen zu sehen, die Aufregung wäre daher verfehlt. Doch darum geht es nicht. Ein gebührenfinanziertes Medium muss einheitliche Standards im Umgang mit allen Parteien und Abgeordneten beachten – ansonsten lässt sich eine Gebührenfinanzierung durch alle Bürger kaum rechtfertigen.
„Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit“
Dem Geist der Verträge und Satzungen, auf denen die Arbeit des Senders beruht, widerspricht die Sonderbehandlung einer Partei. So heißt es im Medienstaatsvertrag (Hervorhebungen durch Multipolar):
„Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, (...) als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. (…) Sie sollen (…) den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs (...) fördern. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. (…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (…) sollen (...) die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“
Die „Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF“ betonen zudem:
„Die Angebote des ZDF (…) dienen den demokratischen (…) Bedürfnissen der Gesellschaft. Hierfür stellt das ZDF ein inhaltlich umfassendes Gesamtangebot für alle gesellschaftlichen Gruppen bereit. Diese unterstützen in ihrer Gesamtheit die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung und sind auf diese Weise eine Grundlage für die Persönlichkeitsentfaltung und die demokratische Ordnung. (…) Für alle Angebote des ZDF sind die Grundsätze der Unabhängigkeit, Objektivität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt leitend.“
Unmissverständlich heißt es außerdem in der „Leitordnung“ des Senders:
„Mitarbeiter/innen mit Programmverantwortung sind nicht befugt, in den von ihnen gestalteten und/oder verantworteten Sendungen Beiträge deshalb abzuweisen, weil darin ihrer persönlichen Meinung widersprechende Auffassungen enthalten sind.“
„Freie öffentliche Meinungsbildung“
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 zu den Pflichten der öffentlich-rechtlichen Sender mit Blick auf die durch das Grundgesetz garantierte Freiheit des Rundfunks festgestellt, es sei dafür zu sorgen, dass das Programm der „bestehenden Meinungsvielfalt im Wesentlichen“ entspricht, „der Rundfunk nicht einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert“ wird und „die in Betracht kommenden Kräfte im Gesamtprogrammangebot zu Wort kommen können“. Das Gericht begründete:
„Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. (…) Freie Meinungsbildung als Voraussetzung sowohl der Persönlichkeitsentfaltung als auch der demokratischen Ordnung vollzieht sich in einem Prozess der Kommunikation, der ohne Medien, die Informationen und Meinungen verbreiten und selbst Meinungen äußern, nicht aufrechterhalten werden könnte. (…) Freie Meinungsbildung wird daher nur in dem Maß gelingen, wie der Rundfunk seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert.“
Die ZDF-Chefredaktion fühlt sich an all das offenbar nicht länger gebunden. Auch auf mehrfache Nachfrage, ob bei ZDF-Sendungen, bei denen die Vertreter aller in den Bundestag gewählter Parteien zugegen sind, BSW-Vertreter zukünftig mit eingeladen werden oder nicht, vermeidet der Sender eine klare Antwort. Ein Sprecher reagierte lediglich mit der mehrdeutigen Floskel, man werde die Wagenknecht-Partei „sowohl in der aktuellen Berichterstattung als auch durch Einladungen in Interview- und Gesprächsformate in angemessener Weise berücksichtigen“.
ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten, die in die Entscheidung, BSW-Vertreter nicht einzuladen, eingebunden sein dürfte, ließ Anfragen dazu unbeantwortet. Schausten hatte ihre Karriere als persönliche Referentin des damaligen Chefredakteurs Klaus Bresser begonnen, von dem die Leitsätze überliefert sind, der Journalist sollte „nicht Erfüllungsgehilfe der Obrigkeit sein“, sondern „Anwalt der Bürger“: „Wir dürfen nicht fragen, was die Politik möchte, wir müssen die Maßstäbe selber setzen.“
ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser und seine damalige Referentin Bettina Schausten 1999 | Foto: picture-alliance / ZB | Hubert Link
Die Ausgrenzung des BSW durch die aktuelle Senderleitung atmet einen anderen Geist. Diese Ungleichbehandlung ist eine Steilvorlage für Bürger, die erwägen, den Rundfunkbeitrag zukünftig zu verweigern. Sie können sich dabei nun auf diesen Vorgang und die Absage des Senders an den Grundsatz der Unparteilichkeit berufen. Angesichts der Dreistigkeit dieses Vorgehens sollten sie das vielleicht auch tun.
Weitere Artikel zum Thema:
- „Redaktionschefs identifizieren sich mit der politischen Leitlinie der Regierungsparteien“ (Interview mit Prof. Michael Haller, 19.3.2021)
- Journalistenausbildung: Warum das Fass noch einmal aufgemacht werden muss (Michael Meyen, 15.11.2020)
- Weltanschauung statt Journalismus (Marcus Klöckner, 31.8.2020)
- Wo ist die Debatte? Wer baut noch Brücken? Ein offener Brief an die Leitmedien (Paul Schreyer, 26.8.2020)
- Das Ende der Glaubwürdigkeit – Systemmedien sind nicht reformierbar (Ulrich Teusch, 5.8.2020)
Diskussion
6 Kommentare