BSW stellt Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag
19. September 2024Die Gruppe des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat am Donnerstagmorgen einen Antragstext zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie an alle Bundestagsabgeordneten versendet. Im Anschreiben, das Multipolar ebenso wie der Antragstext vorliegt, weist die parlamentarische Geschäftsführerin der Gruppe BSW, Jessica Tatti, darauf hin, dass die Corona-Politik „maßgeblich zur gesellschaftlichen Spaltung und zum massiven Vertrauensverlust der Menschen in Demokratie, Politik und Verwaltungen“ beigetragen hat.
Nur eine konsequente Aufarbeitung könne Vertrauen wiederherstellen, heißt es weiter. Die durch Multipolar enthüllten Corona-Krisenstabsprotokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigten die „Dimension der politischen Einflussnahme der Regierung“ auf das RKI und die „Unterdrückung abweichender Positionen im öffentlichen Diskurs“ sehr deutlich auf. Ein Untersuchungsausschuss könne nicht auf eine „bessere Situation“ oder eine „neue Legislatur“ warten.
In einer Stellungnahme sagte der Abgeordnete Andrej Hunko, der das BSW im Gesundheitsausschuss des Bundestages vertritt, die RKI-Protokolle hätten gezeigt, „dass Entscheidungen nicht auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgten, sondern politisch vorgegeben wurden“. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück gehe deshalb von der „Verfassungswidrigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ aus. Der „Missbrauch von Wissenschaft“ müsse aufgeklärt werden, forderte Hunko.
Im Antragstext kritisiert die Gruppe, dass von den politischen Entscheidungsträgern von Beginn an der Eindruck erweckt wurde, die jeweils ergriffenen Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen würden sich auf wissenschaftlich fundierte Lageeinschätzungen des RKI und ausgewählter Expertenrunden beziehen. Anderslautende Auffassungen seien gezielt diffamiert und delegitimiert worden. Gerichte würden teilweise bis heute Urteile zugunsten von Regierungsmaßnahmen auf die Lageberichte des RKI als quasi objektive Quelle stützen. Durch die RKI-Protokolle des ersten Pandemie-Jahres sei jedoch bekannt geworden, dass die Behörde „in wichtigen Fragen nach Außen als wissenschaftliche Erkenntnisse“ vertreten habe, was ihm „die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundeskanzleramt“, zuvor aufgetragen habe. Intern sei man jedoch „schon zu einem frühen Zeitpunkt der Pandemie oftmals zu anderen Erkenntnissen“ gekommen.
Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle bestünden zudem erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Grundlage für die Anhebung der Risikoeinschätzung von „mäßig“ auf „hoch“ im März 2020. Der durch die Bundesregierung vorgegebene Schwellenwert von 35 „Infizierten“ auf 100.000 Einwohner für schwerwiegende Corona-Maßnahmen sei laut interner RKI-Diskussion „wenig zielführend“ gewesen und „aus fachlicher Sicht weitgehend abgelehnt“ worden. Die im Juli 2024 enthüllten ungeschwärzten RKI-Protokolle der gesamten Coronazeit bestätigten „den Eindruck einer politischen Einflussnahme auf das RKI“. So habe die Behörde beispielsweise versäumt, dem vor allem von Regierungspolitikern verbreiteten Narrativ einer „Pandemie der Ungeimpften“ zu widersprechen, obwohl dies laut RKI-Protokollen „aus fachlicher Sicht nicht korrekt“ war.
Laut Antragstext soll der Auftrag des Untersuchungsausschusses darin bestehen, sich „ein umfassendes Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden“ vor, während und nach der Corona-Krise zu verschaffen. Dazu gehöre auch eine Analyse der Entscheidungsprozesse in diesen Institutionen. Er soll sich ein Urteil bilden zu der Frage, ob die starken Beschränkungen von Grundrechten und des Wirtschaftslebens „unbedingt notwendig, angemessen, tatsächlich wirksam also mithin verhältnismäßig“ waren. Hierbei geht es um Maßnahmen wie wiederholte Lockdowns, lange Schul- und Kitaschließungen, Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, temporären Berufsverbote, selektive Geschäftsschließungen und Zugangsbeschränkungen (2G/3G).
Ein großes Augenmerk wirft der Antragstext zudem auf die Ordnungsmäßigkeit des nationalen Zulassungsverfahrens der Corona-Impfstoffe sowie deren Wirksamkeit „im Sinne eines Ansteckungsschutzes des Geimpften und eines Schutzes vor Weitergabe des Virus“. Es soll beispielsweise festgestellt werden, ob ausreichende Tests für die Empfehlung der Impfung auch von sensiblen Gruppen vorlagen und ob die Herstellungsqualität der gekauften und verabreichten Impfstoffe angemessen geprüft wurde. Schlussendlich soll auch die Ursache für die Übersterblichkeit ab 2021 untersucht werden – mit „einem besonderen Augenmerk darauf, ob es neben dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Impfkampagne einen kausalen Zusammenhang gibt“.
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