Faktencheck: Sorgt die Grippeschutzimpfung für eine Entlastung bei Covid-19?
OLIVER MÄRTENS, 29. September 2020, 3 KommentareEine Entlastung bei der Pandemie durch die Grippeschutzimpfung dürfte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gemeint haben, als er jüngst darauf hinwies, dass Schutzimpfungen „für das Grippegeschehen einen deutlichen Unterschied machten“, da „sowohl die Grippe als auch COVID-19 dieselben Teile des Gesundheitswesens gleichzeitig belasteten“. Das Ärzteblatt zitiert ihn mit den Worten: „Jeder, der sich und seine Kinder impfen lassen will, sollte und kann das tun.“
Auch der Bonner Virologe Hendrik Streeck ist „überzeugter Impf-Fan“, wie er in der Sendung ZDF heute live bekannte. Weiter führte er aus: „Grippeimpfung hat den Vorteil, dass, wenn sich viele Menschen impfen lassen und wir eine Grippewelle haben sollten, dass wir zumindest diese Menschen nicht im Krankenhaus sehen.“ Streeck vermutet, dass eine Grippeimpfung möglicherweise auch einen gewissen Schutz gegen COVID-19 bieten könne, denn: "Man nimmt an, dass das Immunsystem geboostet wird."
Missverständlich ist eine weitere Aussage von ihm, die vom ZDF so wiedergegeben wird: "Generell können wir eine Pandemie nur über Impfstoffe kontrollieren." Doch dann wird er weiter zitiert mit: "Es ist eine der billigsten, aber auch effektivsten Methoden, sich gegen Erreger zu wehren." Im Gesamtzusammenhang seiner Aussagen betrachtet, sagt Streeck also nicht, dass Impfungen das einzige Mittel der Pandemiekontrolle seien, sondern dass sie in seinen Augen eine Vorzugsstellung gegenüber anderen möglichen Maßnahmen einnähmen, da sie allein bereits hinreichend für eine Pandemiekontrolle seien.
Bevor in diesem Beitrag auf die Grippeschutzimpfung eingegangen wird, soll zunächst eine Reihe von Suggestionen, welche sowohl die Artikelüberschrift als auch die Aussagen von Spahn und Streeck enthalten, näher betrachtet werden.
Existiert COVID-19?
Nicht jede Suggestion muss falsch sein und COVID-19 könnte tatsächlich existieren. Dennoch führt die Auseinandersetzung mit dieser fast trivial anmutenden Frage zu verblüffenden Erkenntnissen. Denn der Erreger, der COVID-19 verursachen soll, wurde bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Der am 27. Juni 2020 von Torsten Engelbrecht und Konstantin Demeter veröffentlichte Artikel „COVID19 PCR Tests are Scientifically Meaningless“ – in deutscher Übersetzung hier – beschreibt den Weg, den die beiden Autoren gegangen sind, um die Existenz des Virus SARS-CoV-2 zu überprüfen.
Sie befragten eine Reihe von Wissenschaftlern, welche vermeintliche Gensequenzen des Virus aufgezeigt hatten, ob diese vor der Genbestimmung den angenommen Virus korrekt isoliert und gereinigt hatten. Sollte dies nämlich nicht der Fall gewesen sein, würde sich genetisches Material unbekannter Herkunft mit dem des vermeintlichen Virus mischen und die ermittelten Gensequenzen könnten nicht mehr sicher dem Virus zugeschrieben werden. Zu vier der angefragten Studien gingen Antworten ein, die jedoch in keinem Fall einen hinreichend „sauber“ isolierten Virus bestätigten. Außerdem erbrachte die Befragung des „Senior“-Virologen Dr. Charles Calisher keine Hinweise auf andere Studien, welche ein isoliertes und hinreichend gereinigtes SARS-CoV-2 belegen könnten. (Dr. Calisher gehört zu den langjährigen Kritikern der Verwendung des PCR-Tests als Nachweis pathogener Viren.) Auch das Abprüfen weiterer der sogenannten Kochschen Postulate, die in ihrer Gesamtheit dem Nachweis der Existenz, der Schädlichkeit und der Ursächlichkeit eines vermuteten Krankheitserregers dienen, führte dem Off-Guardian-Artikel zufolge in eine Sackgasse: Diese sogenannten Kontrollexperimente fanden entweder nicht statt oder schlugen fehl. Eine Reihe angefragter Virologen und Institute beantwortete die Anfragen der Autoren zur gesicherten Existenz von SARS-CoV-2 nicht – es bleibt dem Leser überlassen, darüber zu spekulieren, ob diese Adressaten einen wasserdichten Virusbeweis nicht an die Öffentlichkeit dringen lassen wollten, oder was andernfalls der Grund für ihr Schweigen gewesen sein könnte.
Erst im Juni 2020 und mit anwaltlicher Unterstützung erhielten die Off-Guardian-Autoren auch eine Antwort der Charité Berlin auf die Frage, ob sich diese vor Entwicklung des ersten PCR-Tests auf SARS-CoV-2 von der ausreichenden Purifizierung des genetischen Materials im Hinblick auf das korrekte Arbeiten des Tests überzeugt hätte. Aus der Antwort der Charité ließ sich entnehmen, dass eine hinreichende Reinigung nicht (!) gewährleistet war.
Bedeutet dies, dass alle kritischen und aufgeklärten Menschen nun dazu angehalten sind, „Corona“ zu „leugnen“? Nein, denn das Virus kann dennoch in den Proben enthalten gewesen sein; es kann pathogen sein und es kann ursächlich für die Symptome sein, die COVID-19 ausmachen. Demzufolge können auch die ermittelten Gensequenzen – einzelne davon oder alle – dem Virus zuzurechnen sein. Doch eine Sicherheit dafür gibt es nicht.
Dass die Gültigkeit auch der weiteren Kochschen Postulate in Bezug auf SARS-CoV-2 bisher nicht nachgewiesen wurde, sollte angesichts der hohen Anzahl von PCR-Testungen und der auf positive Testresultate gegründeten, immer massiver werdenden staatlichen Eingriffe in Grundrechte neben Bürgern und Politikern auch die Gerichte aufrütteln: Ohne einen „echten“ übertragbaren Krankheitserreger gemäß § 2 des Infektionsschutzgesetzes gibt es keine „epidemische Lage“; ohne hinreichende Tatsachengrundlage sind auf die sogenannte „epidemische Lage“ bezogene und auf Basis des Infektionsschutzgesetzes veranlasste staatliche Maßnahmen rechtswidrig. Da eine mangelhafte Tatsachengrundlage auch jeglicher Verhältnismäßigkeitsprüfung den Boden entzieht, ist nicht nur Rechtswidrigkeit, sondern gemäß Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes sogar Verfassungswidrigkeit zu konstatieren. (Siehe auch das Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, S. 13)
Belasten Grippe und COVID-19 in ähnlicher Weise das Gesundheitswesen?
Das Symptombild von COVID-19 überschneidet sich in großen Teilen mit dem der Virusgrippe (Influenza). Für beide Atemwegserkrankungen werden unterschiedlich schwere Verlaufsformen beschrieben, die von milden Symptomen über behandlungs-, krankenhaus- und intensivpflichtige Verläufe und Komplikationen bis hin zu Todesfällen reichen. Insofern ist durchaus von einer Inanspruchnahme „derselben Teile“ des Gesundheitswesens auszugehen.
Doch schon bei der Spahnschen „gleichzeitigen Belastung“ sind gewisse Unterschiede erkennbar, da die saisonalen Zyklen der Aktivität von Influenza- und Coronaviren leicht phasenverschoben sind: Während die Influenzasaison in unseren Breiten typischerweise im November beginnt und im März endet, fängt die Coronavirensaion im Dezember an und geht im April zu Ende. Dies korrespondiert auch mit den offiziellen Veröffentlichungen des Robert Koch-Institutes für die vergangene Influenza-/Coronavirensaison 2019/2020: So erreichte die Positivenrate der Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 ihren Maximalwert von 9,03% in der 14. Kalenderwoche, die vom 30.03. bis zum 05.04.2020 reichte. Zum Ende des Monats April 2020 in der 18. KW war die Positivenrate bereits wieder auf unter 4% gefallen. (Tabelle 4, S. 10)
Noch aufschlussreicher wird der Vergleich von Influenza und COVID-19 jedoch, wenn man sich den Beitrag von COVID-19 zum gesamten Geschehen der akuten Atemwegserkrankungen in der Saison 2019/2020 anschaut: Gemäß der repräsentativen (!) Überwachung durch das Influenza-Sentinel der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) trug COVID-19 – anders als die Influenza – während der Grippewelle 2019/2020 kaum zu den akuten Atemwegserkrankungen bei. (Die AGI hat die Aktivität von SARS-CoV-2 ab der 8. KW in ihren Auswertungen ergänzt.) So ließ sich SARS-CoV-2 maximal in 3,1% der kalenderwochenweise betrachteten Atemwegsproben durch das RKI-eigene Labor (Nationales Referenzzentrum für Influenzaviren) nachweisen. Der Influenzavirennachweis erreichte dagegen mindestens den zehnfachen Umfang. Kurz nach Ende der Influenzasaison, also während der Schlussphase der noch wenige Wochen nachlaufenden Coronavirensaison, war die Summe weiterer Virennachweise (Rhino-, hMP- und andere Viren) noch immer um ein Vielfaches höher als der für SARS-CoV-2. Der letzte Nachweis von SARS-CoV-2 im Sentinel erfolgte für die 15. KW (06.04. bis 12.04.2020). Seitdem ist SARS-CoV-2 in den Sentinelproben nicht mehr nachgewiesen worden. (S. 9)
Schaut man anstatt auf die Sentinelpraxen auf die schweren Verlaufsfälle („SARI“) gemäß der Krankenhaus-Surveillance, so bestätigt sich ein weiteres Mal der Befund, dass die Influenza bzw. andere akute Atemwegserkrankungen das Gesundheitswesen weitaus stärker belasten als COVID-19 (Abbildung 6, S. 9): Man erkennt am zeitlichen Verlauf der SARI-Fälle sowohl das Ende der Influenzawelle (12. KW) als auch der Coronavirensaison (April), die sich als nahezu linearer Rückgang der SARI-Fälle in diesem Zeitraum niederschlagen. Kurz nach dem Ende der Coronavirensaison ist dann auch der Bereich des Grundrauschens (über den Sommer anhaltende Fälle von Atemwegserkankungen, jedoch auf niedrigem Niveau) erreicht. Bei den SARI-Fällen wird zugleich der Beitrag von COVID-19 als relativer Anteil in Prozent berichtet: Der COVID-19-Anteil lag am Ende der Influenzasaison (12. KW) bei unter 10 Prozent, stieg dann für wenige Wochen – die Influenzasaison war bereits vorbei; Coronaviren hatten noch wenige Wochen Nachlauf – auf rund 30 Prozent der verbleibenden SARI-Fälle an, um kurz nach dem Ende der Coronavirensaion auf bis heute anhaltende Quoten von im wesentlichen weit unter 10 Prozent der SARI-Fälle zu sinken.
Zusammenfassend: Während die Belastungseffekte von COVID-19 qualitativ mit denen der Influenza durchaus vergleichbar sind, war dies quantitativ zu keinem Zeitpunkt der Fall – sowohl die akuten Fälle insgesamt als auch die Teilmenge der schweren Verlaufsformen von COVID-19 machten grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent der jeweiligen Gesamtfälle aus, mit Ausnahme einer kurzen Periode weniger Wochen im April 2020, als die Coronaviren nach Ende der Influenzasaison, aber vor ihrem eigenen „Saisonende“, vorübergehend einen größeren Anteil (aber wiederum nicht mehr als von rund einem Drittel) erreichen konnten.
Berücksichtigt man ferner, dass Coronaviren in jeder Grippesaison ein etwa 10 Prozent ausmachender Teil des Erregermixes sind und dass SARS-CoV-2-Tests auch auf andere Coronaviren kreuzreagieren können (S. 12f), dass also die Jahr für Jahr auftretenden weiteren Coronaviren auch fälschlicherweise als SARS-CoV-2 klassifiziert werden können, ist somit kein Grund für die Annahme einer relevanten stärkeren Beanspruchung des Gesundheitswesens durch COVID-19 gegeben.
Und was den aktuellen Alarmismus steigender absoluter Positivzahlen bei Testungen angeht: Gemäß jüngstem RKI-Bericht lag die Positivenquote in der 38. KW bei 1,19 Prozent und damit wie in vielen Vorwochen im Bereich der zu veranschlagenden Fehlerquote – allerdings bei einem Testumfang von enormen rund 1,1 Mio. Stück. Dies führte in der 38. KW zu knapp 13.000 Positivtestungen – die ganz überwiegend falschpositiv gewesen sein dürften. (Tabelle 4, S. 10)
Besteht eine Pandemie?
Das Magazin Multipolar hat sich mit dieser Aussage bereits in einem Faktencheck beschäftigt, der am 04. September 2020 erschienen ist. Ergänzend zu den oben bereits aufgeführten Aspekten, die gegen eine Pandemie sprechen – kein eindeutig bestimmter Erreger, kein gegen andere Ateminfektionskrankheiten hinreichend abgegrenztes Symptombild, kein erkennbares Epidemiegeschehen in der repräsentativen virologischen Surveillance der Bundesrepublik (Influenza-Sentinel), kein nachweisbares Epidemiegeschehen in der Statistik der SARI-Fälle – benennt der Artikel vom 04.09. auch, dass
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im August noch nicht einmal jeder vierhundertste Tote in der Bundesrepublik als COVID-19-Toter klassifiziert wurde,
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weniger als ein Prozent aller Intensivbetten in Krankenhäusern mit SARS-CoV-2-positiven Patienten belegt waren,
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von April bis August die tagesdurchschnittliche Zahl der COVID-19-Toten um 97% fiel,
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die Zahl der COVID-19-Intensivpatienten in Deutschland um 89% zurückging,
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viele andere Länder wie z. B. Frankreich ähnliche Entwicklungen erlebten.
Ergänzend lässt sich zur Situation in der Bundesrepublik auch das GrippeWeb heranziehen, welches Meldungen zu Atemwegserkrankungen von über 8.000 Teilnehmern aus der Bevölkerung auswertet und für die jüngste Berichtswoche (38. KW) ein Infektionsgeschehen leicht unter Vorjahresniveau konstatiert. Auch die jüngeren Angaben des Intensivregisters laut RKI-Bericht vom 24.09.2020 weisen lediglich 296 durch COVID-19-Patienten belegte Intensivbetten aus, was 0,97% aller Intensivbetten bzw. 1,35% der belegten Intensivbetten ausmacht. (S. 8)
Zusammenfassend lassen sich drei Aussagen treffen:
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(1) Das Geschehen der akuten Atemwegsinfektionen ist derzeit absolut mit dem der Vorjahre vergleichbar, was im Wesentlichen durch den aktuellen Umlauf von Rhinoviren bedingt sein dürfte.
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(2) Die bereits im Multipolar-Artikel vom 21.06.2020 getroffene Feststellung „Die Viren schweigen“ gilt auch weiterhin, denn diese Aussage bezog und bezieht sich ausschließlich auf das Virus SARS-CoV-2, das seit der 16. KW nicht mehr im repräsentativen Influenza-Sentinel der Bundesrepublik nachweisbar war.
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(3) Es bestand zu keinem (!) Zeitpunkt in Deutschland eine durch COVID-19 bedingte „epidemische Lage“.
Die Rechts- und Verfassungswidrigkeit der auf dieser nur vermeintlichen Lage beruhenden Maßnahmen ist also nicht nur „kausal“ begründet (nämlich wie oben diskutiert durch den nicht zweifelsfrei nachgewiesenen ursächlichen Krankheitserreger), sondern zugleich „symptomatisch“, da auch das beobachtbare und messbare Geschehen akuter Atemwegsinfektionen – unabhängig von dem im Einzelfall ursächlichen Virus – keine epidemieähnlichen Ausmaße angenommen hat.
Das von offizieller Seite an dieser Stelle eingebrachte Gegenargument des sogenannten Präventionsparadoxons geht ins Leere, da
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zum einen die sogenannten „präventiven“ Maßnahmen fragwürdig und ineffektiv
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bzw. sogar kontraproduktiv (letzteres gilt z. B. für das stundenlange Tragen verkeimter Mund-Nase-Bedeckungen),
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teilweise schlicht wissenschaftlich nicht belegt
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oder sogar statistisch widerlegbar sind
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und zum anderen das Präventionsparadoxon speziell im Falle des Influenza-Sentinel auch gar nicht greifen kann: Wenn die staatlichen Maßnahmen einen Rückgang des Infektionsgeschehens hätten bewirken können, hätten sie diesen Rückgang sowohl bezogen auf Influenzaviren, als auch auf SARS-CoV-2, als auch auf andere respiratorischen Viren bewirkt. An dem geringen Anteil von COVID-19 am gesamten Infektionsgeschehen bzw. im Verhältnis zum Auftreten der Influenza hätte dies jedoch nichts geändert – wenn ein 90 prozentiger Anteil von Influenza keine Epidemie darstellt, kann es ein maximal 10 prozentiger Anteil von COVID-19 erst recht nicht, egal auf welchem absoluten Niveau der Atemwegsinfektionen und unabhängig davon, ob dieses absolute Niveau durch die staatlichen Maßnahmen beeinflussbar war oder nicht.
Zudem ist, entgegen offizieller Äußerungen, weder COVID-19 hinreichend „neuartig“, noch mangelt es in der Bevölkerung an entsprechender Immunität: Wie die Kreuzreagibilität der durch andere Coronaviren trainierten Immunsysteme beweist, begründen diese Faktoren keine besondere Gefährlichkeit von SARS-CoV-2. Auf den vielfach von offizieller Seite angeführten „fehlenden Impfstoff“ gegen COVID-19 als besonderen Risikofaktor wird nachfolgend noch im Zusammenhang mit der Grippeschutzimpfung einzugehen sein.
Was bewirkt eine Grippeschutzimpfung?
In diesem Abschnitt soll die klassische Impfung gegen die Influenza betrachtet werden, da diese nach den eingangs wiedergegebenen Thesen geeignet sein soll, das Gesundheitswesen in Zeiten der COVID-19-“Pandemie“ zu entlasten. Diese Betrachtung ist zum jetzigen Zeitpunkt auch sinnvoll, da Medien aktuell viel über die Grippeschutzimpfung berichten. Es ist aber auch zu erwähnen, dass parallel die Entwicklung von Impfstoffen gegen COVID-19 kritisch diskutiert werden muss, was aber nicht Gegenstand dieses Beitrages ist. Interessierte – und das sollten bei COVID-19 alle Bürger ein – finden grundlegende Diskussionen zu den COVID-19-Impfungen z. B. auf der Website des langjährigen Gesundheitsexperten Dr. Wodarg sowie in den Videos und Interviews des Biologen Clemens Arvay. Wer sich hinsichtlich des genmanipulierenden Charakters einer Reihe von COVID-19-Impfstoffkandidaten verwirrt fühlt, kann ergänzend auch auf einen Artikel des Autors dieses Beitrags zurückgreifen.
Außerordentlich aufschlussreich ist zudem das Verhältnis von Politik und Pharmaindustrie, wie es sich etwa in den Vereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und einigen COVID-19-Impfstoffherstellern ausdrückt. Ferner haben einige der nun folgenden Aspekte der Grippeschutzimpfung zugleich Implikationen für COVID-19-Impfstoffe.
Zulassungsstudien und Antikörper
Auf der Seite des in Zulassungsstudien dargestellten Impfnutzens ist zu beachten, dass diese Dokumente die Vorzüge einer Impfung tendenziell immer überzeichnen. Dies ist unter anderem auf die Auswahl der Probanden zurückzuführen, die gemäß Studienbedingungen meist jünger und weniger krank sind als der Bevölkerungsdurchschnitt. Am Beispiel eines aktuellen Impfstoffkandidaten gegen COVID-19 (also nicht gegen die Influenza, doch die Gestaltungsmöglichkeiten sind vom Virustyp unabhängig) für die bisher absolvierten klinischen Studienphasen I und II aufgezeigt, müssen Kandidaten gesund und dürfen nicht älter als 55 Jahre sein.
Für die bereits begonnene Phase III sind die Auswahl-/Ausschlusskriterien weniger eindeutig, können jedoch noch immer zu Verzerrungen gegenüber der Gesamtbevölkerung im Hinblick auf den Gesundheitszustand führen. So ist es z. B. möglich, aufgrund „vermuteter“ Umstände oder wegen „anderer erheblicher“ Erkenntnisse einzelne Probanden auszuschließen. Auch Bestrebungen, aufgrund auffälliger oder sogar besorgniserregender Befunde nach Verabreichung des Impfstoffkandidaten einen Probanden nachträglich auszuschließen (um dessen Beschwerden als anderweitig verursachte Komplikationen aus der Studie eliminieren zu können), können vermutet werden. (Siehe dazu die vagen Umschreibungen wie „ungeklärte Erkrankungen“ und „zufällig (im Studienverlauf) auftretende Erkrankungen“.)
Unter diesen Bedingungen ist es nicht ohne Weiteres zulässig, von Studienergebnissen auf die zu erwartenden Effekte in der Bevölkerung zu schließen. Dies kann sowohl Einflussgrößen wie die unterschiedlichen Altersverteilungen zwischen Experimentalgruppe und Bevölkerung als auch die Bandbreite möglicher Vorerkankungen oder auch die Wahrscheinlichkeit, seltene aber schwerwiegende Nebenwirkungen schon während der Zulassungsphasen zu entdecken, betreffen.
Ein weiteres gravierendes Problem der Nutzenseite ist das Ersetzen des Zieles „Immunität“ durch das Surrogat „Antikörperbildung“. Antikörper sind bei weitem nicht die einzigen Abwehrmittel des Immunsystems. Neben Antikörpern spielen beispielsweise auch Fresszellen der angeborenen Immunität (sogenannte Makrophagen) und solche der erworbenen Immunität (T-Lymphozyten/“Killerzellen“) eine wesentliche Rolle.
Hinzu kommt, dass bei der Antikörpermessung nur bestimmte Formen berücksichtigt werden (gegebenenfalls das kurzlebige Immunglobulin M/IgM und vor allem das in der Regel für wenige Monate nachweisbare Immunglobulin G/IgG). Andere Antikörpertypen, die gerade auch bei Atemwegsinfektionen eine große Rolle spielen wie das Immunglobulin A (IgA) werden bei der Betrachtung regelmäßig ausgeklammert. Bei der Bewertung der verschiedenen Abwehrmechanismen ist es wichtig zu berücksichtigen, dass Antikörper vom Typ IgG vom Körper nur begrenzte Zeit vorgehalten werden, da sie für eine Immunabwehr nicht zwingend benötigt werden: Bei einer Vielzahl von Infektionen reicht die zelluläre Abwehr vollkommen aus, so dass sich das „Mitschleppen“ von Antikörpern erübrigt. Sollte die Infektion schwerer oder die zelluläre Abwehr ungewöhnlich schwach sein, können Antikörper nachgebildet werden und die Infektionsbekämpfung ergänzen. Doch genau diese vielschichtige und interdependente Immunabwehr macht die Interpretation allein der Antikörperbildung durch Impfungen so trügerisch:
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Werden Antikörper zur Erregerabwehr zwingend benötigt? Nein: Das können zelluläre Mechanismen unter Umständen allein bewerkstelligen.
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Bedeuten nachweisbare Antikörper, dass das betrachtete Immunsystem besonders stark ist? Nein: Je stärker bereits die zelluläre Abwehr ist, desto weniger werden Antikörper benötigt.
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Ist ein Mensch ohne nachweisbare Antikörper ungeschützt? Als pauschale Behauptung wäre dies irreführend. Es hängt von der Stärke seiner zellulären Abwehr ab.
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Ist ein Mensch mit Antikörpern besser geschützt? Tendenziell eher nicht, da Antikörper auf die Möglichkeit einer schwächeren zellulären Abwehr hindeuten und diese Antikörper innerhalb weniger Monate ohnehin wieder abgebaut werden.
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Sollte sich ein Mensch ohne Antikörper impfen lassen? Nicht aufgrund dieser Indikation allein, denn fehlende Antikörper sagen für sich genommen noch nichts über die Stärke des Immunsystems aus, und eine per Impfung angereizte Antikörperproduktion kann eine gute zelluläre Abwehr nicht ersetzen.
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Ist die Impfung der beste Weg zur Stärkung des Immunsystems? Nein, denn eine Impfung „stärkt“ nicht; sie provoziert lediglich eine bestimmte Form der Immunabwehr. Eine dauerhafte und umfassende Stärkung erfordert eine gesunde Lebensweise, die sich durch hochwertige, ausgewogene Ernährung, ausreichenden, erholsamen Schlaf, ein inneres seelisch-emotionales Gleichgewicht, ausreichende und regelmäßige Bewegung auszeichnet sowie durch idealerweise natürliche Vitamin D-Produktion mittels regelmäßiger wohldosierter Aufenthalte an der Sonne.
Mögliche Impfschäden
Wie sieht es auf der Seite der möglichen Impfschäden aus? Die wichtigste Erkenntnis zur Einschätzung potenzieller Impfschäden gemäß den Zulassungsstudien ist, dass diese Studien nicht (!) echt Placebo-kontrolliert sind. Eine wirkliche Placebokontrolle läge vor, wenn eine Kontrollgruppe im Rahmen einer Studie eine Substanz verabreicht bekäme, die völlig frei von jeglichen Wirkungen wäre. Dies wäre z. B. bei einer reinen Kochsalzlösung der Fall. Doch hat das für entsprechende Zulassungen in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut erklärt (laut Abruf seiner Internetseite in 2008), dass genau dies bei Impfstoffen ausgeschlossen sei, „da das Impfantigen der einzige Unterschied in der Zusammensetzung von Testimpfstoff und Placebo ist.“
Im Klartext bedeutet dies, dass mögliche schädliche Wirkungen von Zusatzstoffen, darunter Wirkungsverstärkern (Adjuvazien) wie Aluminiumsalzen, Konservierungsmitteln wie Formaldehyd, Fremdeiweißen aus Hühnereiern oder fetalen Zellen – letzteres sind Zellkulturen, die von abgetriebenen Föten gewonnen werden – bewusst auch in den Kontrollgruppen in Kauf genommen werden. Dadurch verbessert sich im direkten Vergleich der Impfkomplikationen zwischen der Experimental- und der Kontrollgruppe das Studienergebnis zugunsten der Impfstoffkandidaten – Nebenwirkungen, welche durch den gleichen Zusatzstoff in beiden Gruppen entstehen, „kürzen sich aus der Studie heraus“. Wird beispielsweise in beiden Gruppen die gleiche Anzahl allergischer Reaktionen auf einen der identischen Zusatzstoffe (also nicht auf das Antigen) ausgelöst, und liegen damit Erkenntnisse zu Allergierisiken sowohl aus der Experimental- als auch aus der Kontrollgruppe vor, würde das Studienergebnis diese Erkenntnisse unter den Tisch fallen lassen und die Resultate in der Weise verfälschen, dass erklärt würde, der Impfstoff würde keine (zusätzlichen) Allergien auslösen, die über dem Allergieaufkommen der Kontrollgruppe liegen – eine Abgrenzung gegen Wissenschaftsbetrug fällt bei diesem Studiendesign und derartigen Schlussfolgerungen schwer.
Wirkungsverstärker
Einige der häufigsten Zusatzstoffe in Impfdosen sind Aluminiumverbindungen (Aluminiumhydroxid und Aluminiumphosphat), die als Wirkungsverstärker, sogenannte Adjuvanzien, dem eigentlichen Wirkstoff (dem Antigen) hinzugefügt werden. Aluminiumverbindungen sind in ca. 60% aller Impfstoffe enthalten. Aufsichtsbehörden und Zulassungsstellen wie die Arznei- und Lebensmittelüberwachungsstelle der USA (FDA) weisen darauf hin, dass Toxizitätsuntersuchungen bei Impfstoffen häufig deshalb unterbleiben, weil Impfstoffe per se als nicht toxisch angesehen werden.
Ähnliche Forschungslücken weist das „Toxikologische Profil für Aluminium“ des US Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2008 auf. Da Aluminium laut historischen Veröffentlichungen mindestens seit 1931 in Impfstoffen eingesetzt wird, muss dieser „Wissensstand“ im Jahre 2008 doch sehr befremdlich wirken. Hinzu kommt, dass negative Effekte von Aluminiumadjuvanzien aus Tierversuchen durchaus bekannt sind. Die durch das Aluminium fehlgeleiteten und überschießenden Immunreaktionen können bei echter Virenexposition größere Schäden anrichten als das Virus selbst. Irritierenderweise berichtet der Impfreport von Hans Tolzin, dass Impftstoffhersteller im Einzelfall durchaus über Sicherheitsdaten zu Aluminiumzusätzen verfügen, diese jedoch „als Teil der Zulassungsunterlagen vertraulich seien“. Diese Aussage legt nahe, dass auch Zulassungsstellen über entsprechende Informationen verfügen müssen.
Damit bleibt es unabhängigen Wissenschaftlern überlassen, zu den Wirkungen des Leichtmetalls zu forschen und mit ihren Erkenntnissen den Wissensstand auch der Allgemeinheit zu verbessern. So ergab beispielsweise eine Studie aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Aluminum in the central nervous system (CNS): toxicity in humans and animals, vaccine adjuvants, and autoimmunity“, dass Aluminium Schäden am Nervensystem in jedem Lebensalter hervorzurufen vermag. Die Autoren Shaw und Tomljenovic benennen neurologische Defizite bei Erwachsenen, die mit Alzheimer vergleichbar sind, und für jüngere Kinder eine enge Korrelation zwischen verabreichten Aluminium-haltigen Impfstoffen und Autismus. Diese ließen sich den Autoren zufolge in Teilen auf Aluminium-bedingte Autoimmunreaktionen zurückführen.
Ebenfalls bewusst für Grippeimpfstoffe herangezogen wird vermehrt synthetisches Squalen, eine Öl-in-Wasser-Emulsion, wie sie in natürlicher Form auch im menschlichen Stoffwechsel vorkommt. Das Squalen soll als Wirkungs“verstärker“ in Impfstoffen dienen, löste aber auch eine Kontroverse über den Verdacht aus, eine Vielzahl schwerer Symptome hervorzurufen, die unter dem Sammelbegriff des „Golfkrieg-Syndroms“ bekannt geworden sind. Zum Krankheitsbild werden unter anderem chronische Müdigkeit und Kopfschmerzen, abnormer Haarausfall, nichtheilende Hautveränderungen, Schwindel, Schwäche und Gedächtnisverlust, Multiple Sklerose und eine Reihe weiterer schwerwiegender Komplikationen gezählt. Synthetisches Squalen aktiviert auch die zelluläre Immunität, was bei Schwangeren, deren Fötus vom mütterlichen Immunsystem grundsätzlich als „Fremdkörper“ angesehen wird, Komplikationen bis hin zu Früh- und Totgeburten bewirken kann. Sollte eine Autoimmunstörung im Zusammenhang mit Squalen ausgelöst werden, würde das Immunsystem auch das körpereigene Squalen angreifen, was aufgrund seiner Rolle in der Biosynthese schwere und komplexe Folgen haben kann.
Unter der kryptischen Bezeichnung AS03 wird Squalen mit Polysorbat 80 und synthetischem Vitamin E kombiniert. AS03 wurde vom Pharmakonzern GlaxoSmithKline entwickelt und war bereits 2009 im Schweinegrippen-Impfstoff Pandemrix enthalten. Da der Schweinegrippenvirus zum Subtyp Influenza A(H1N1) gehört, war die Schweinegrippe eine (mildere) Form der Influenza, Pandemrix somit ein Influenzaimpfstoff. Seine Verabreichung führte zum Auftreten schwerer Fälle von Narkolepsie, was letztendlich auch von offizieller Seite eingeräumt wurde.
Es sollte nicht gesondert betont werden müssen, dass derartige Nebenwirkungen bei einer Impfung gegen den milden Verlauf einer Variante der saisonalen Grippe absolut inakzeptabel sind. Doch wurden auch beim „Schweinegrippen-Impfstoff“ warnende – was die Nebenwirkungen des Impfstoffs anging – wie auch einordnende Stimmen – soweit es den Vergleich der Schweinegrippe mit vorangegangenen Verläufen der Influenza betraf – lange Zeit überhört. Hier sind Parallelen zum Alarmismus wegen COVID-19 wie auch zum Durchsetzen neuer – nunmehr auch auf der genetischen Manipulation der Proteinherstellung im menschlichen Körper beruhenden – Impfstoffe unübersehbar.
Kontaminationen von Impfstoffen
Eine brisante Studie der italienischen Autoren Gatti und Montanari aus dem Jahr 2017 weist eine Vielzahl unterschiedlicher Kontaminationen diverser Impfstoffe mit nicht abbaubaren (und auch nicht ausscheidbaren) Partikeln nach, die für den menschlichen Körper toxisch und entzündungsauslösend sind sowie einen negativen Einfluss auf das Immunsystem ausüben. Da diese Objekte aufgrund ihrer Größe vielfach als Nanopartikel einzustufen sind, sind sie in der Lage, durch Zellmembranen zu gelangen und sogar in menschliche Zellkerne einzudringen. Eine Interaktion mit der menschlichen DNS ist dann nicht mehr auszuschließen. Die Kristalle können mit dem Blutkreislauf im Körper verteilt werden und in die Organe gelangen. Ihre Eigenschaft, unter anderem Entzündungen auszulösen, verlieren sie auch im Zeitablauf nicht, da sie für den menschlichen Körper weder abbaubar noch ausscheidbar sind. Die Entzündungen, die auf diese Weise in verschiedenen Körperteilen und Organen hervorgerufen werden können, sind demzufolge also chronisch!
Auch lösen diese Partikel Reaktionen nicht nur kurz nach einer Impfung aus. Genauso gut können Effekte erst nach einem gewissen Zeitraum auftreten. Soweit diese Partikel Eisen enthalten, können sie im menschlichen Körper korrodieren und der „Rost“ kann in der Folge eine eigene Toxizität entfalten. Die Autoren äußern die These, dass es sich bei all diesen Substanzen um unbeabsichtigte und nicht ohne Weiteres erklärbare Verschmutzungen von Impfstoffen handelt, die von den Herstellern nicht erkannt und demzufolge weder entfernt noch deklariert wurden. Zu den untersuchten Proben gehörte auch eine Vielzahl von Influenzaimpfstoffen, die entweder als Einzelgaben oder als Kombinationspräparate zusammen mit weiteren Impfstoffen zu verabreichen sind. Zu den festgestellten Substanzen gehörte neben dem weit verbreiteten und bewusst eingesetzten Wirkungs“verstärker“ Alumium immer auch mindestens eine toxisch wirkende nicht deklarierte Substanz wie Stahl, Eisen, Chrom, Nickel, Brom oder Titan. Stoffe wie diese sind mit dem Auftreten von Leukämie, Lähmungen, Krampfanfällen bis hin zum sogenannten „Plötzlichen“ Kindstod assoziiert. Daneben sind zahlreiche weitere Fälle von Impfstoff-Kontaminationen bekannt.
Empirische Nutzennachweise
Das Ersatzziel der Antikörperbildung wirft die Frage auf, ob gegebenenfalls im Nachhinein, also unter den realen Bedingungen, die sich aus dem Altersaufbau, der Verteilung von Vorerkankungen und den Immunstärken bzw. -schwächen der Bevölkerung ergeben, der Nutzen von Grippeschutzimpfungen ermittelbar ist. Tatsächlich liegen dazu verschiedene empirische Studien vor, aus denen sich Erkenntnisse zur Impfeffektivität gewinnen lassen.
Eine kanadische Studie aus dem Januar 2015, die einen Zwischenstand zur Impfeffektivität in der zum Veröffentlichungszeitpunkt noch andauernden Grippewelle 2014/2015 darlegte, sagt aus, dass die Impfeffektivität bei minus (!) 8 Prozent lag (und damit im Intervall „geringer bzw. kein Impfschutz“). Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dieses Ergebnis, dass die Bevölkerung insgesamt, d.h. ohne Differenzierungen nach Alter etc. vorzunehmen, in der betreffenden Grippesaison ohne eine Impfung in dieser speziellen Ausprägung besser gefahren wäre als mit ihr. Die Autoren führen als Grund an, dass zwar der vorherrschende Influenzavirus-Subtyp A(H3N2) vom Impfstoff anvisiert wurde, jedoch der umlaufende Virenstamm, also die nochmals feinere Differenzierung innerhalb eines Subtyps, verfehlt wurde. Dies ist eine Herausforderung aller Impfungen gegen Viren, die umso größer wird, je schneller die Viren mutieren bzw. rekombinieren und damit die Zahl ihrer Stämme erhöhen. Viren mit einsträngiger Erbgutinformation (RNA) gelten als mutationsfreudiger als solche mit doppelsträngigem Erbgut (DNA). Influenza- und Coronaviren gehören zu den „wechselfreudigeren“ RNA-Viren. Dies führt von vornherein zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit für eine hohe Impfeffektivität und zu einer höheren Streuung der Effektivitätszahlen über mehrere Infektionsperioden hinweg.
Ein Review verschiedenster Studien durch die Cochrane Collaboration in 2018 hat die Schutzwirkung der Grippeimpfung mit inaktiven Influenzaviren speziell bei gesunden Erwachsenen untersucht. Die Autoren schlussfolgern unter anderem, dass es nur schwache Hinweise auf eine Reduzierung von Krankenhausaufenthalten und Arbeitsunfähigkeitszeiten gab. Die Wahrscheinlichkeit fiebriger Atemwegserkrankungen nahm zwar ab; der Rückgang war jedoch für Mütter und Neugeborene geringer als für andere Bevölkerungsgruppen und variierte zwischen diesen anderen Gruppen. Für schwangere Frauen war der Schutzeffekt sehr klein. Auch laut diesem Review fehlt es also an einem zuverlässig eintretenden positiven Effekt bei definierten Zielgruppen.
Ebenfalls aus 2018 stammt ein Cochrane-Review zu Impfwirkungen bei Menschen von 65 Jahren an aufwärts. Das für den Review verfügbare Datenmaterial wird von den Autoren als begrenzt, verzerrt, lückenhaft bzw. veraltet bezeichnet, was insbesondere auch für etwaige Impfkomplikationen gilt. Demzufolge erlaubt der Review gemäß der Bewertung seiner Autoren keine Aussagen zur Sicherheit (!) oder Effektivität von Grippeimpfungen in dieser Altersgruppe.
Auch wenn dieser Review keine Stellung für oder wider eine Influenzaimpfung von älteren Menschen beziehen kann, ist doch die dort gezeigte Herangehensweise wertvoll zur Interpretation der Ergebnisse anderer Studien: Was nützt der Allgemeinheit eine vermeintlich klare Aussage zum Nutzen oder zum Schaden einer Impfung, wenn diese Aussage z. B. auf einer verzerrten Datenbasis beruht (etwa: die geimpften Personen hatten ohnehin, also bereits vor der Impfung, ein starkes Immunsystem) oder auf einer nur eingeschränkten Betrachtung von möglichen Nebenwirkungen (z. B. wenn ausschließlich kurzfristige Effekte wie Rötungen an der Einstichstelle ermittelt werden, jedoch keine u.U. nur längerfristig ermittelbaren Schäden wie Allergiebildungen oder andere Autoimmunstörungen).
In einer Variation dieser Betrachtung untersuchte die Cochrane Collaboration bereits 2016 die Effekte einer Grippeimpfung von Pflegepersonal im Hinblick auf das Risiko der Bewohner der Einrichtungen, an einer vom Personal übertragenen Influenza zu erkranken. Auch hier hatte Cochrane zu konstatieren, dass die Studienlage wie auch die Qualität der einzelnen Veröffentlichungen äußerst unzureichend war. Noch am ehesten war eine Evidenz dafür gegeben, dass die Impfungen des Pflegepersonal sich in geringem Umfang, aber günstig, auf das Risiko der Bewohner auswirkt, sich Infektionen der unteren Atemwege zuzuziehen.
Nochmals schwächer war die Evidenz, dass sich die Gesamtzahl der Grippefälle oder die Notwendigkeit der Krankenhauseinweisungen geringfügig reduziert. Unklar blieb der Impfeffekt hinsichtlich tödlicher Verläufe der Grippe und bezüglich der Sterblichkeit der Bewohner insgesamt. Die Review-Autoren bemängeln, dass andere potenziell schützende Maßnahmen außer Impfungen, wie z. B. Händewaschen, Quarantänen, Neuaufnahmestopps, Selbstisolierung symptomatischer Mitarbeiter (also bei Krankheit der Arbeit fernbleiben) in den verfügbaren Studien nicht berücksichtigt wurden. Die isolierte Betrachtung nur von Impfwirkungen wird somit dem maßgeblichen und deutlich komplexeren Ziel des Bewohnerschutz vom Studiendesign her nicht gerecht. Entsprechend gering ist daher der Aussagewert solcher Studien.
Eine breitere Betrachtung wurde in einer Studie über Effekte einer Influenzaimpfung des Personals des US Verteidigungsministriums für die Grippesaison 2017/2018 vorgenommen. Dort wurde nicht nur der Schutz der geimpften Personen gegen Influenzaviren ermittelt, sondern zugleich festgestellt, inwieweit die Geimpften gegebenfalls an anderen respiratorischen Viren erkrankten. Diese Betrachtung ist aussagefähiger als eine auf Influenzaviren fokussierte, da es für die Gesundheit der einzelnen Menschen wie auch für die Inanspruchnahme der Kapazitäten von Ärzten und Krankenhäusern entscheidend ist, wie häufig welche Schweregrade von Erkrankungen auftreten, und nicht die Namensgebung oder die Kategorisierung der einzelnen Viren.
Die Wissenschaftler zeigten auf, dass eine auf einen einzigen Virustyp verengte Aussage zur Impfeffektvität die implizite Annahme enthält, dass die Impfung gegen diesen einen Virus die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an einem anderen Virus nicht verändert – und weisen in der Folge anhand ihrer Ergebnisse nach, dass genau diese Prämisse nicht erfüllt ist, so dass jede Botschaft zu einer Impfeffektivität, die Infektionen durch andere Viren ausblendet, das Risiko birgt, den Nutzen dieser Impfung systematisch zu verzerren!
Die Studienresultate zeigen, dass die untersuchte Influenzaimpfung über alle anderen betrachteten Virenarten hinweg zwar keine erhöhte durchschnittliche Infektionswahrscheinlichkeit bewirkte; dass aber bei einer Differenzierung der sonstigen Virenarten sich positive und negative Effekte mischten. So ließ sich durch die Influenzaimpfung das Risiko, durch Parainfluenza-, RSV- und andere Viren zu erkranken, senken, doch erhöhte sich im Gegenzug das Risiko bezüglich hMP- und Corona(!)viren (um 51 bzw. um 36 Prozent) – für die durch die Herren Spahn und Streeck aufgestellte Eingangsthese eine sicher nicht ganz unwichtige Erkenntnis. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Influenzaimpfung eine gewisse Breitenwirkung auf andere Virenarten entfaltet, dass aber Coronaviren von dieser nicht mehr erfasst sind. Vielmehr scheinen sich die Ausbreitungsbedingungen für Coronaviren durch das „Wegimpfen“ der Influenzaviren zu verbessern.
Die Cochrane Collaboration hat auch den Einfluss von Influenzaimpfungen Schwangerer auf die Neugeborenen, Kleinkinder und ihre Mütter untersucht. Bezeichnenderweise vermied es eine in den Review einbezogene Studie, über relevante Impfeffekte zu berichten wie z. B. Veränderungen der Sterblichkeit, Häufigkeit von Atemwegsinfektionen oder Blutvergiftungen. Dies bestätigt den oben bereits angesprochenen Kritikpunkt des Ersetzens relevanter Studien- und damit Impfziele durch bloße Surrogate. In einer zweiten für den Review herangezogenen Studie wurde zwar einerseits ein Rückgang allein der sogenannten „laborbestätigten“ Influenza infolge der Impfung konstatiert, doch beruhte zum einen die „Laborbestätigung“ nicht auf einer Nachzüchtung der Influenzaviren im Labor („Goldstandard“), sondern auf dem vielfältig manipulierbaren PCR-Test. Zum anderen ging die Gesamtzahl Influenza-ähnlicher Erkrankungen laut der Studie nicht zurück, was auf die oben bereits durch eine andere Arbeit aufgezeigte Virensubstitution hindeutet.
Bei einem weiteren Review der Organisation von Studien zu Influenzaimpfungen bei Kindern ließen sich bei stark streuender statistischer Gültigkeit sowohl Reduzierungen der Influenza als auch anderer fiebriger Atemwegserkrankungen mittels Impfungen aufzeigen. Ein großer Kritikpunkt war jedoch neben der nur selten gegebenen statistischen Validität die Darstellung von Nebenwirkungen und Impfschäden. Hier fordern die Review-Autoren Schritte zur Verbesserung der Ermittlung und Berichterstattung über diese „Schattenseiten“ der Impfungen. Zudem weisen sie darauf hin, dass jegliche Datenbasis auch für die positiven Impffolgen bei Kindern unter 3 Jahren nochmals schwächer ist als die für ältere Kinder.
Fazit: Entlastung gern – jedoch besser eine der Impfstoffherstellung
Auf der Suche nach dem ursächlichen Erreger für das Symptombild namens COVID-19 mag man als Privatperson für sich glauben, die Wissenschaft sei bei SARS-CoV-2 fündig geworden oder auch nicht. Für staatliches Handeln ist jedoch wesentlich, dass 1. ein Krankheitserreger zweifelsfrei existiert, 2. die Krankheit nachweislich droht, epidemische Ausmaße anzunehmen, und 3. ein unstrittiges Testverfahren zum Infektionsnachweis bei einzelnen Personen zur Verfügung steht. Weltweit war und ist in Bezug auf COVID-19 keine einzige dieser drei Bedingungen erfüllt.
Und so ist auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2020 in der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt eine Situation eingetreten, die Maßnahmen erfordert hätte, die über die sinnvollen Schritte bei jeder Grippewelle hinausgehen. Dies drückt sich vor allem in der Entwicklung der akuten Atemwegsinfektionen aus, die absolut in einem vergleichbarem Rahmen zu den Grippewellen der Vorjahre liegt. Wer hier als Gegenargument das Präventionsparadoxon bemüht, muss nicht nur die Wirksamkeit seiner Maßnahmen nachweisen, sondern sich auch fragen lassen, warum das mindestens 10-fach höhere Auftreten der Influenza- und anderer respiratorischer Viren – auch in den Vorjahren – keine „epidemische Lage“ ausgelöst hat.
Was Grippeschutzimpfungen angeht, mangelt es an einer Datenlage, die objektiv und verlässlich den Nutzen dieser Impfungen von Grippewelle zu Grippewelle aufzeigt. Stattdessen sind stark schwankende Impfeffektivitäten festzustellen, die zumeist Wechselwirkungen mit anderen respiratorischen Viren außer Acht lassen. Dort wo andere Viren ausnahmsweise doch einbezogen werden, sind nun ausgerechnet Substitutionen von Influenza- durch u.a. Coronaviren zu beobachten. Auch ein Rückgang von Atemwegserkrankungen insgesamt oder insbesondere der schwereren fiebrigen Verläufe ist nicht gewährleistet.
Neben- und Fernwirkungen von Impfstoffen werden laut unabhängigen Reviews und gemäß Aussagen ehemaliger Insider nicht in ausreichendem Umfang erfasst und berichtet. Dies ist ein Problem schon bei der Impfstoffzulassung. Es betrifft zum einen die Vielzahl von offiziellen Zusatzstoffen, welche dem menschlichen Körper schaden (Aluminium und andere) wie auch nicht deklarierte Schadstoffe wie Nanopartikel aus verschiedensten Materialien.
Somit stehen einem zweifelhaften und stark schwankenden Impfnutzen Neben- und Fernwirkungen mit hoher Dunkelziffer gegenüber, wobei offen bleiben muss, ob sich im Einzelfall ein Immunsystem mit einem Coronavirus anstelle eines Influenzavirus besser arrangieren wird. Je jünger die betrachtete Person ist (Säuglinge und Kleinkinder), desto vulnerabler ist dieser Mensch, desto schwächer wird die Datenlage bezüglich Impfwirkungen und desto größer wird das Potenzial und der Zeitraum, in dem sich Langfristschäden durch Zusatzstoffe und Kontaminationen manifestieren können.
Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, einen Bruchteil der Steuergelder, die für Garantieabnahmen noch nicht einmal zugelassener COVID-19-Impfstoffe ausgegeben werden, zur Finanzierung industrieunabhängiger, transparenter und ergebnisoffener Impfstoffforschung zu verwenden. Ein weiterer Bruchteil wäre in der gesundheitlichen Aufklärung zur Wirkungsweise und Stärkung des Immunsystems gut angelegt. Das Gesundheitssystem und die öffentlichen Finanzen könnten dadurch ebenso wirkungsvoll entlastet werden wie die Produktionskapazitäten der Impfstoffhersteller.
Über den Autor: Oliver Märtens, Jahrgang 1967, ist nach einer Banklehre und einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium in verschiedenen Kreditinstituten der Bundesrepublik in Marketing und Vertriebsunterstützung tätig gewesen. Seit Ende 2018 arbeitet er in der Korruptionsprävention einer Bank.
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