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Vom Blindflug zum Sichtflug

Die Bundeskanzlerin spricht von „dünnstem Eis“, auf dem wir uns bewegen würden. Repräsentative Zahlen zu den Corona-Neuinfektionen seien vermutlich erst im Juni zu erwarten. Doch statt im Blindflug weiterhin die Bevölkerung mit Panikmache, Abstandsregeln und Maskenpflicht zu nötigen, könnten die behördlich verordneten Einschränkungen sofort beendet werden. Denn eine Risikoabschätzung gemäß dem nationalen Pandemieplan zeigt, dass die Zahl der Atemwegserkrankungen auf einem einmalig tiefen Niveau ist – und sich die COVID-19-Fallzahlen „im Promillebereich“ bewegen. Warum werden die bestehenden Pläne nicht angewendet?

PETER STREIFF, 7. Mai 2020, 2 Kommentare, PDF

Veranstaltungen sind in Deutschland inzwischen seit sieben Wochen verboten, Kitas und Schulen geschlossen. Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und Besuchsverbote wurden im Wochentakt verschärft. Nun wurde auch noch die Maskenpflicht verfügt. Die aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) würden zwar in die richtige Richtung deuten, führte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 23. April im Bundestag aus, doch das Ergebnis sei noch zerbrechlich: „Wir stehen auf dünnem Eis, vielleicht dünnstem Eis.“

Welche RKI-Zahlen dabei die Richtung weisen würden, sagte sie nicht konkret, sondern räumte lediglich ein, wie sehr die derzeitige Situation belaste: „Die Regierung, das Parlament, das ganze Land wird auf die Probe gestellt, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gab.“ Es folgten danach auch keine Erläuterungen, wann oder aufgrund welcher Kriterien die massiven Einschränkungen im Alltag der Bevölkerung gelockert werden könnten. Im Gegenteil, es könnte noch längere Zeit so weitergehen, denn
„wir leben nicht in der Endphase der Pandemie, sondern immer noch an ihrem Anfang“.

Die Zahlen der Virologen

Im Grunde hat sich damit seit ihrer ersten Fernsehansprache zur Coronakrise kaum etwas an der Lagebeurteilung geändert: Solange es „weder eine Therapie gegen das Coronavirus noch einen Impfstoff“ gebe, sei „die Richtschnur all unseres Handelns: die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sie über Monate zu strecken und so Zeit zu gewinnen, damit die Forschung ein Medikament und einen Impfstoff entwickeln kann.“ Dabei unterstrich die Bundeskanzlerin in ihrer Ansprache vom 18. März, dass „alles was ich Ihnen dazu sage, kommt aus den ständigen Beratungen der Bundesregierung mit den Experten des Robert Koch-Instituts und anderen Wissenschaftlern und Virologen.“

Ein kurzer Blick zurück: Nach den ersten Erläuterungen sinnvoller Hygienemaßnahmen und der Diskussion um Übertragungswege und Inkubationszeit im Februar, konzentrierte sich die Aufmerksamkeit der meisten Medien ab etwa Anfang März auf die aufaddierten Neuinfektionen und die Todesfallzahlen. „Flatten the curve“ war die Losung. Dass die rasante Zunahme der Fallzahlen im Wesentlichen aus einer Zunahme der Anzahl Tests resultierte, berichtete Multipolar Ende März.

Inzwischen hatte RKI-Chef Lothar Wieler jedoch die Reproduktionsrate als neues Kriterium ins Spiel gebracht, mit der die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Krankheit beurteilt werden könne: „Wenn diese Zahl unter 1 gedrückt wird, dann lässt die Epidemie langsam nach“, erklärte er am 3. April. Zwölf Tage später stellte das RKI in seinem täglichen Lagebericht als weiteres Instrument erstmals das sogenannte „Nowcasting“ vor, mit dem die Reproduktionsrate genauer ermittelt werden könne.

In der Zwischenzeit und nachdem der öffentliche Druck vor allem aufgrund erster Ergebnisse der sogenannten Heinsberg-Studie wuchs, verkündete das RKI am 9. April, nun doch eine bundesweite, repräsentative Bevölkerungsstichprobe durchführen zu wollen. Doch damit solle erst Mitte Mai begonnen werden und erste Ergebnisse könnten „im Juni“ vorliegen. Die Bundesregierung wolle also auf Anraten des RKI das Land mindestens weitere zwei Monate im Blindflug lenken, kommentierten sowohl Multipolar als auch die NachDenkSeiten.

Suche nach Alternativen

Sollten unsichere Testverfahren, umstrittene Fallzahlen, die selbst dem RKI-Chef Wieler bisher nicht geläufige Reproduktionsrate sowie die erstmals vorgestellte Methode des Nowcastings wirklich die einzig verfügbaren Instrumente für eine fundierte Risikoabschätzung sein?, fragt sich der beunruhigte Zeitgenosse. Könnte es nicht auch alternative Methoden geben, um vom „dünnsten Eis“ wegzukommen, den Nebel zu lichten und den Blindflug beenden zu können?

Und würde es möglicherweise Sinn machen, bisher bewährte Methoden, die beispielsweise zur Risikoabschätzung von bekannten Atemwegserkrankungen wie der Influenza eingesetzt werden, auch bei COVID-19 anzuwenden? Gesagt, getan – der beunruhigte Zeitgenosse macht sich auf die Suche: Bereits nach kurzer Recherche sind auf der RKI-Website die Links zu einem „Nationalen Pandemieplan“ zu finden, der in Teil I und Teil II gegliedert ist.

Weitere fünf Klicks später weist die Seite „COVID-19: Grundlagen für die Risikoabschätzung des RKI“ unter anderem auf eine „Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19“ hin, der das Datum vom 4. März 2020 trägt. Verantwortlich zeichnet die Abteilung für Infektionsepidemiologie des RKI, an der Erstellung beteiligt waren neben dem „RKI-Krisenstab COVID-19“ sieben weitere Fachgebiete sowie die RKI-Pressestelle. In dem 39 Seiten umfassenden Plan sind „spezifische Empfehlungen und Maßnahmen für eine Bewältigung des COVID-19-Geschehens in Deutschland zusammengefasst“, heißt es auf Seite 2. Er sei eine „krankheitsspezifische Anpassung und Ergänzung des Nationalen Pandemieplans“ und des allgemeinen Rahmenkonzepts „Epidemisch bedeutsame Lagen – erkennen, bewerten und gemeinsam erfolgreich bewältigen“, heißt es eine Seite weiter.

Instrumente für den Sichtflug

Auf Seite 15 ist zu lesen, dass das RKI eine „kontinuierliche differenzierte Risikoeinschätzung“ durchführe, wofür „virologische, epidemiologische und klinische Daten herangezogen“ würden. Etwas ausführlicher lauten diese drei Kriterien:
„Das epidemische Potenzial/Übertragung des Erregers in der Bevölkerung (Transmissibility), das epidemiologische (Schwere)-Profil von respiratorisch übertragbaren Erkrankungen (Seriousness of Disease) und die Ressourcenbelastung im Gesundheitsversorgungssystem (Impact).“ Die englischen Fachbegriffe weisen darauf hin, dass sich die Gliederung auf die „Schwereeinschätzung gemäß den Vorgaben der WHO“ bezieht.

Bereits eine Seite weiter ist dem Plan zu entnehmen, dass das RKI seit der Saison 2017/18 „eine kontinuierliche Risikobewertung der saisonalen Grippewellen“ durchführt. Dabei werde mittels unterschiedlicher Beobachtungsmethoden die Zahl der Patienten mit Atemwegserkrankungen, der Anteil schwerer Krankheitsverläufe und der Anteil der Intensivpatienten in Krankenhäusern „im Vergleich zu früheren Grippesaisons“ bewertet. Mit dem danach folgenden Satz wird deutlich, dass das zur Risikobewertung der saisonalen Grippewelle bewährte Konzept für die aktuelle Situation im Frühjahr 2020 verwendet werden kann – oder müsste richtigerweise gesagt werden: „könnte“? Denn der Satz lautet:

„Das Konzept ist für die syndromischen Sentinelsysteme (GrippeWeb, Arbeitsgemeinschaft Influenza und ICOSARI-Krankenhaussurveillance) direkt auf das COVID-19 Geschehen übertragbar.“

Wobei mit dem Begriff „syndromisch“ in der Medizin etwa die Kombination verschiedener Krankheitszeichen gemeint ist, die typischerweise gleichzeitig und gemeinsam auftreten.

Zusätzlich zu den drei genannten Beobachtungssystemen könnten laut der Ergänzung zum Pandemieplan auch die gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das RKI übermittelten COVID-19-Fälle zur Beurteilung hinzugezogen werden. Außerdem seien auch „historische Basiswerte“ verwendbar, um einen „Vergleich der Schwere mit früheren Influenzasaisons“ zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Die Daten sollen ihren Wert durch die mehrjährige Erfassung erhalten, die eine Vergleichbarkeit der Daten ermöglicht.

Was in der aktuellen Ergänzung zum Pandemieplan jedoch nicht erwähnt wird, sind die Stichworte „Reproduktionsrate“ (oder der ebenfalls verwendete Begriff der „Basisreproduktionszahl“) und „Nowcasting“. Ebenfalls fehlen darin Hinweise auf eine Mundschutzpflicht für die Bevölkerung sowie auf die inzwischen breit diskutierte „Tracing-App“.

Epidemiologischer Wochenbericht

Nachdem das im aktuellen Pandemieplan beschriebene Konzept zur Risikoabschätzung auf den ersten Blick überzeugend wirkt, stellt sich die Frage, ob und in welcher Form die Daten der genannten „Sentinelsysteme“ verfügbar sind. Auch die Recherche zu dieser Frage dauert nicht lange, veröffentlicht doch die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) des RKI üblicherweise mittwochs einen „Influenza-Wochenbericht“ mit einer „zusammenfassenden Bewertung der epidemiologischen Lage“. Darin sind auf sieben oder acht Seiten in kompakter, teilweise illustrierter Form sowohl die Daten zu den drei Sentinelsystemen als auch die aktualisierten Meldedaten nach dem IfSG aufgeführt.

Quelle: RKI, Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)

So basiert das Surveillance-System der AGI auf Meldungen von freiwillig registrierten Arztpraxen, die sich „mit mindestens einer Wochenmeldung aktiv“ beteiligen. Im aktuellen Influenza-Wochenbericht der 17. Kalenderwoche wird zum einen darauf hingewiesen, dass die Grippewelle der Saison 2019/20 in der zweiten Kalenderwoche begann und in der zwölften, also am 22. März, endete. Demzufolge erscheint die Deutschlandkarte in einem tiefblauen Farbton, der eine „normale Aktivität“ (akuter respiratorischer Atemwegserkrankungen) dokumentiert.

Seit der 40. Kalenderwoche im Jahr 2019 wurden aufgrund der Meldungen aus den Arztpraxen „916 Influenzaviren identifiziert, darunter 375 (41 %) Influenza A(H1N1)pdm09- und 414 (45 %) Influenza A(H3N2)- sowie 127 (14 %) Influenza B-Viren“. Bei den Prozentzahlen ist zu berücksichtigen, dass bei einigen Proben Mehrfachinfektionen nachgewiesen werden. Von insgesamt 1.844 Proben mit Virusnachweis in diesem Zeitraum wurden lediglich 13 SARS-CoV-2-Proben nachgewiesen, was einer Positivenrate von lediglich 1,1 Prozent entspricht. Falls diese in der Graphik eingezeichnet würden, wären sie daher fast deckungsgleich mit der x-Achse.

Quelle: RKI, ICOSARI

Das zweite Sentinelsystem heißt „SARI-Surveillance des RKI (ICOSARI)“, wobei „SARI“ für „schwere akute respiratorische Infektionen“ steht und die Anzahl der gemeldeten Fälle mit einer Verweildauer bis zu einer Woche in Krankenhäusern auflistet. Im aktuellen Wochenbericht werden für dieses System Zahlen bis zur 16. Kalenderwoche ausgewiesen, wobei die Gesamtzahl im Vergleich zur Vorwoche „weiter gesunken“ sei.

In den gemeldeten 71 Sentinel-Krankenhäusern waren demnach „26 Prozent der SARI-Fälle mit COVID-19 hospitalisiert“, wobei die Hauptdiagnose „Influenza, Pneumonie oder sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege“ ausmache. In den vier Vorwochen lag dieser Wert jeweils bei 6 (für die zwölfte Kalenderwoche), 22, 31 beziehungsweise 32 Prozent. Dieser prozentuale Anstieg der COVID-19-Fälle bedeutete jedoch keinen entsprechenden absoluten Anstieg, da parallel ein deutliches Absinken der Gesamtzahlen zu beobachten war, wie die Grafik zeigt.

Bei den Zahlen sei jedoch einschränkend zu berücksichtigen, so der Bericht, dass „nur Patienten mit einer SARI in der DRG-Hauptdiagnose und einer maximalen Verweildauer von einer Woche berücksichtigt wurden“. Weshalb schwerere Fälle, die länger als eine Woche im Krankenhaus bleiben müssen, nicht aufgelistet sind, wird nicht erwähnt. Wie die Grafik außerdem zeigt, liegen die gemeldeten SARI-Fälle im vergangenen Winter deutlich niedriger als in der starken Grippesaison 2017/2018.

Quelle: RKI, GrippeWeb

Das sogenannte „GrippeWeb“ als drittes Beobachtungssystem zur Risikoabschätzung ist ebenfalls ein Projekt des RKI, das „die Aktivität akuter Atemwegserkrankungen beobachtet und dazu Informationen aus der Bevölkerung selbst verwendet“. Die mit diesem System geschätzte Rate von Personen in Deutschland „mit einer neu aufgetretenen akuten Atemwegserkrankung (ARE)“ ist demnach in der 17. Kalenderwoche, das heißt bis zum 24. April, „im Vergleich zur Vorwoche relativ stabil geblieben (1,1 %; Vorwoche: 1,2 %)“. Die Rate der grippeähnlichen Erkrankungen (abgekürzt „ILI“, definiert als ARE mit Fieber) ist „im Vergleich zur Vorwoche ebenfalls stabil geblieben (0,1 %; vgl. Graphik)“. Die Angaben beruhten laut GrippeWeb auf Meldungen von 6.353 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich freiwillig beteiligten.

Wie die Grafik zeigt, liegen beide Raten auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in denselben Zeiträumen der Vorjahre. Da dieses Beobachtungssystem keine separaten Daten zu COVID-19-Erkrankungen aufweist, hatte ein neugieriger Mensch bei GrippeWeb nachgefragt. Gemäß der Email-Antwort des GrippeWeb-Teams, die von Dr. Wolfgang Wodarg auf seiner Website veröffentlicht wurde, gebe es „keine 'Diskrepanz' zwischen der Entwicklung der Gesamt-ARE-Raten und der COVID-19-Zahlen. Das COVID-19-Geschehen ist momentan noch 'weit unter dem Radar'. Die Zahl der Fälle – selbst wenn man konzediert (einräumt, d. Red.), dass nicht alle Fälle bekannt sind (Dunkelziffer) – liegt deutlich unter dem Promillebereich. Damit wird das Gesamt-ARE-Geschehen dadurch kaum beeinflusst.“

Am 5. Mai bestätigte ein Mitarbeiter des GrippeWeb-Teams gegenüber Multipolar diese Aussagen und ergänzte, dass sie „grundsätzlich immer noch korrekt“ seien.

Pandemieplan eines Bundeslandes

Ergänzend müsste noch erwähnt werden, dass auch die Bundesländer jeweils eigene Pandemiepläne erstellt haben. So ist beispielsweise in demjenigen aus Baden-Württemberg mit Datum vom 2. März 2020 darauf hingewiesen, dass er „grundsätzlich auch beim aktuellen Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) zur Anwendung kommen“ kann.

Darin wird auf Seite 17 als Aufgabe des Landesgesundheitsamtes unter anderem die „Zusammenführung von Daten und Bewertung der epidemiologischen Lage auf Landesebene (Meldepflichten nach IfSG, pandemiespezifische Surveillance-Instrumente)“ genannt. Einige Seiten weiter sind dann das GrippeWeb, das Sentinelsystem der AGI sowie drei weitere Datenquellen kurz erläutert.

Besonders brisant liest sich jedoch der Abschnitt „Surveillance-Konzepte während der Pandemie“ ab Seite 21, in dem zur „Überwachung und Datenanalyse“ zuerst auf die durch das RKI erstellte, klinische Falldefinition sowie auf die Meldepflicht hingewiesen wird. Der danach folgende Abschnitt liest sich dann wie ein Drehbuch zur aktuellen Situation ab Mitte März 2020:

„Im Verlauf einer Pandemie kann eine bestehende Meldepflicht aufgrund der hohen Fallzahlen bzw. Zahl der Untersuchungen zu einer Überlastung der diagnostischen Einrichtungen und der Meldungsempfänger (Gesundheitsämter) führen, ohne dass die Erhöhung der Zahl einen Informationsgewinn bringt. Lösungsansätze bestehen in der Vorbereitung von Deeskalationsmechanismen und Rücknahmeoptionen. Sentinelsysteme können z. B. die dann weiter benötigten Informationen zur Krankheitslast und aktuellen Situationseinschätzung liefern.“

Drängende Fragen

Dieses Drehbuch scheint jedoch bisher keiner der Verantwortlichen in Bund und den Ländern zur Hand genommen zu haben! Von Deeskalation war bis Ende April nichts zu bemerken. Auf Nachfrage bestätigte Stefan Brockmann, Referatsleiter Gesundheitsschutz und Epidemiologie beim Regierungspräsidium Stuttgart, dass „neben den epidemiologischen Parametern wie Reproduktionszahl oder Verdoppelungszahl auch andere Erkenntnisse in die Lagebewertung einfließen“. Die von Brockmann genannten „Informationen aus der Influenzasurveillance“ werden jedoch weder in den täglichen Lageberichten des Landes Baden-Württemberg noch in denjenigen des RKI erwähnt.
Dem besorgten und inzwischen gehörig irritierten Zeitgenossen stellen sich aufgrund der Recherchen daher einige drängende Fragen:

  • Wie beurteilen epidemiologische Fachleute die aktuellen und auch die vergangenen Zahlen der Sentinelsysteme des GrippeWeb, der AGI und des ICOSARI?

  • Rechtfertigen diese Zahlen (noch) die am 25. März vom deutschen Bundesrat beschlossene „epidemiologische Lage von nationaler Tragweite“?

  • Was würden epidemiologische Fachleute bei den Zahlen der akuten Atemwegserkrankungen seit Anfang des Jahres beobachten, wenn es die SARS-CoV-2-Tests nicht gäbe?

  • Warum werden aktuelle Pandemiepläne in Bezug zum „neuartigen Coronavirus“ geschrieben, beschlossen – und dann aber nicht angewendet?

Und zu den virologischen und klinischen Kriterien der Risikoabschätzung drängen sich weitere, bisher offene Fragen auf:

  • Warum werden weiterhin nicht validierte Testverfahren (PCR-Test) verwendet?

  • Wo sind die Belege, dass SARS-CoV-2 ein gefährliches Virus sei? Laut COVID-19-Steckbrief des RKI gibt es zur Letalität „keine verlässlichen Daten“.

  • Wo sind die Anzeichen, dass Krankenhäuser derzeit überlastet seien? Laut dem täglichen Lagebericht des RKI waren am 5. Mai 1.937 COVID_19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung und 12.816 Intensivbetten (40 Prozent) standen in deutschen Krankenhäusern leer.

Falls die Risikoabschätzung dieser Surveillance-Systeme auch nur einigermaßen relevant sein sollte, müsste doch das derzeitige Notstands-Regime umgehend auf den Prüfstand. Dabei sollte es längst nicht mehr um Blind- und auch nicht mehr um Sichtflug, sondern um eine möglichst umgehende Landung gehen – einschließlich der Öffnung aller Pflegeheime, Schulen, Kneipen und Geschäfte sowie dem Beenden der Mundschutzpflicht.

Über den Autor: Peter Streiff, Jahrgang 1957, arbeitet als freier Journalist in Stuttgart mit den Schwerpunkten Ökologisches Bauen, Umweltforschung und Solidarische Ökonomie. Als zivilgesellschaftlicher Aktivist ist er Teil der Bewegung gegen Stuttgart 21 und für den Ausbau des funktionierenden Kopfbahnhofs.

RONNY STRITZKE, 7. Mai 2020, 07:05 UHR

Ich kann die Forderung nach vollständiger Öffnung nur unterschreiben. Und ich möchte alle Mitmenschen, die dies nicht teilen, fragen, wovor sie Angst haben, was nicht bereits da gewesen wäre. Bitte lesen Sie sich den Artikel https://www.google.de/amp/s/www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.lokales-grippewelle-legt-nuernberg-flach.95943f0c-e6f3-4e93-b4d8-d1af5897ac58._amp.html durch und sagen Sie mir, wo Ihre Maske da war, damit im Krankenhaus keiner auf dem Gang schlafen muss, wo Ihr Kontaktverbot war, damit niemand im Ärztezimmer liegen muss und wo die Kitas und Schulen geschlossen waren, damit eine gesunde 30-Jährige Frau, Nichtraucherin ... nicht an einer Lungenentzündung stirbt. Und wo sich das Geschehen von 2009 nicht jedes Jahr wiederholt? Ich möchte gern verstehen, was einen Covid-19-Toten so viel „wertvoller“ macht.

WOLFGANG ROMEY, 10. Mai 2020, 19:25 UHR

Das ist ja das perfide an der ganzen Auseinandersetzung: die Auseinandersetzung in einen Kontext zu setzen ist verboten. Das gilt ja auch für die aktuelle Situation. Ich habe mal an anderer Stelle aufgefordert, die aktuellen Zahlen mit den Horror-Zahlen, die zur Erzeugung der Panik genannt wurden, zu vergleichen. Das wurde nicht ganz überraschend verweigert und auf persönliche Diffamierung ausgewichen.

Warum gab es seinerzeit in Nürnberg oder 2017/2018 eigentlich keine Leichenberge? Ganz einfach, man hat die Bestatter ihre Arbeit machen lassen. Das war in Italien oder Spanien jetzt nicht der Fall, also stapelten sich die Särge.

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