Faktencheck Migration
KARSTEN MONTAG, 22. November 2023, 8 Kommentare, PDFLaut der vom Statistischen Bundesamt und von Eurostat bereitgestellten Daten sind zwischen 2000 und 2022 8,1 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft netto (Zuzüge abzüglich Abzüge) nach Deutschland eingewandert. Im selben Zeitraum haben 0,6 Millionen deutsche Staatsbürger das Land netto verlassen. (1) Die Bevölkerungszahl ist im gleichen Zeitraum allerdings nur um eine Million gestiegen, von 82 auf 83 Millionen – der größte Teil der Zugewanderten kompensierte das Schrumpfen der Gesellschaft aufgrund dauerhaft geringer Geburtenzahlen.
2022 machten Eingewanderte etwa 18 Prozent der deutschen Bevölkerung aus, weitere sechs Prozent waren direkte Nachkommen dieser Eingewanderten. 40 Prozent der nach Deutschland Eingewanderten sind seit 2013 hinzugekommen. Sie waren mit einem Durchschnittsalter von knapp 30 Jahren deutlich jünger als die deutschen Staatsbürger ohne Einwanderungsgeschichte (47 Jahre).
Zur Herkunft der Eingewanderten
Abbildung 1: Herkunft der zugewanderten ausländischen Staatsbürger nach Deutschland zwischen 2000 und 2022, Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Mit 59 Prozent stammt der überwiegende Teil der nach Deutschland Zugewanderten aus Europa, davon wiederum 89 Prozent aus den ehemaligen Ostblockländern. 29 Prozent sind aus asiatischen Ländern zugewandert und nur sechs Prozent aus Afrika.Die Zuwanderung erfolgte in mehreren großen, zum Teil über Jahre anhaltende Wellen.
Abbildung 2: Migration nach Deutschland nach Staatsangehörigkeit – zusammengefasst in Regionen, Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Die Aufnahme von Staaten des ehemaligen Ostblocks in die EU war ausschlaggebend für die Einwanderung aus europäischen Staaten seit 2005. Auch die Eurokrise hat ab 2010 dazu beigetragen, dass vermehrt EU-Bürger aus dem Ausland nach Deutschland eingewandert sind. Allein im Jahr 2022 sind zudem knapp eine Million ukrainische Staatsbürger nach Deutschland gekommen. Sie haben damit die größte Einwanderungswelle von Ausländern in der Geschichte der Bundesrepublik ausgelöst.
Die Migrationswellen aus Asien sind größtenteils auf die Zuwanderung aus den Krisenregionen Syrien, Afghanistan und Irak sowie von hochqualifizierten Indern zurückzuführen.
Auffällig ist zudem die vermehrte Abwanderung von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit seit 2005. Immer mehr hochqualifizierte Deutsche wandern aufgrund besserer Arbeitsbedingungen im Ausland aus.
Nachfolgend werden die Einwanderungswellen sowie ihre Ursachen und rechtlichen Grundlagen näher erläutert.
Einwanderung aufgrund der EU-Erweiterung
In den EU-Erweiterungen von 2004, 2007 und 2013 sind außer Malta und Zypern ausschließlich ehemalige Länder des Ostblocks in die Europäische Union aufgenommen worden. Die damit einhergehende Freizügigkeit bei der Wahl des Wohn- und Arbeitsortes hat zu mehreren Einwanderungswellen geführt.
Abbildung 3: Migration nach Deutschland aufgrund der Aufnahme in die EU – ausgewählte Länder des ehemaligen Ostblocks, Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Aus obiger Abbildung wird deutlich, dass der Zeitpunkt des Beginns der erhöhten Zuwanderung zeitlich mit der Aufnahme der jeweiligen Länder in die Europäische Union zusammenfällt. Insgesamt sind aus den 2004 in die EU aufgenommenen Staaten 0,9 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen, hauptsächlich aus Polen und Ungarn. Nach der Erweiterung 2007, bei der Rumänien und Bulgarien hinzukamen, sind weitere 1,1 Millionen Menschen aus diesen beiden Ländern nach Deutschland eingewandert. Die Aufnahme Kroatiens 2013 führte noch einmal zu einer Zuwanderung von 0,2 Millionen Menschen aus diesem Land.
Eine Überlastung der Sozialsysteme der EU-Staaten durch übermäßige Einwanderung wird gemäß des Freizügigkeitsgesetzes dadurch unterbunden, dass arbeitssuchende EU-Bürger aus dem Ausland nach sechs Monaten eine Tätigkeit gefunden haben, beziehungsweise nachweisen müssen, dass sie eine begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden. Zudem existiert für EU-Bürger aus dem Ausland in Deutschland kein grundsätzlicher Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Einwanderung aus Nicht-EU-Ostblockländern
Aus den den ehemaligen Ostblockländern, die nicht zur EU gehören, sind seit dem Jahr 2000 0,9 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Nicht einbegriffen in diese Zahl sind die Staatsbürger der Ukraine, deren Zuwanderung im weiteren Verlauf dieses Beitrags erläutert wird.
Abbildung 4: Migration nach Deutschland aus ehemaligen Ostblockländern – nicht EU bzw. vor der Aufnahme in die EU, ohne die Ukraine, Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Die Einwanderung aus den ehemaligen Ostblockstaaten war zu Beginn der 2000er Jahre besonders geprägt durch polnische und russische Bürger. Bei letzteren handelte es sich größtenteils um Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion – Russlanddeutsche und ihre, oft anderen Ethnien des sowjetischen Vielvölkerreichs entstammenden, Angehörigen, die zwischen Mitte der 1980er und Mitte der 2000er Jahre nach Deutschland kamen.
Der starke Anstieg 2015 ist hauptsächlich auf eine vermehrte Zuwanderung aus Albanien, dem Kosovo sowie aus Nordmazedonien zurückzuführen. In diesen beiden Jahren kamen insgesamt 81.000 Menschen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem dieser drei Länder nach Deutschland. Doch bereits 2016 verließen 36.000 dieser Menschen wieder das Land. Insbesondere albanische Staatsbürger hatten im Rahmen der so genannten „Flüchtlingskrise“ in 2015/2016 in Deutschland Asylanträge gestellt, die jedoch fast ausnahmslos abgelehnt wurden.
Der Anstieg 2022 ist größtenteils auf eine erneut hohe Zuwanderung aus der Russischen Föderation zurückzuführen. Darunter befanden sich auch russische Männer im wehrfähigen Alter, die in Deutschland Asyl suchten, um dem Einzug in die russische Armee zu entgehen. Ihre Anträge wurden ebenso fast ausnahmslos abgelehnt.
Einwanderung aufgrund der Eurokrise
Bereits in den Abbildungen 3 und 4 ist zu erkennen, dass sich die Zuwanderung aus den ehemaligen Ostblockstaaten seit 2010 deutlich erhöht hat, auch wenn sie schon vorher Mitglied der EU waren. Die Vermutung, dass die Eurokrise der Grund hierfür war, bestätigt sich, wenn man die Zuwanderung aus südeuropäischen Mitgliedsstaaten betrachtet, die besonders hart von den wirtschaftlichen Folgen der Krise betroffen waren.
Abbildung 5: Migration nach Deutschland aufgrund der Eurokrise – ausgewählte Länder, Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Allein aus Griechenland, Italien, Spanien und Portugal sind seit 2010 0,4 Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert.
Einwanderung aufgrund von Arbeitsangeboten für Hochqualifizierte und Fachkräfte
Einwanderer aus Staaten, die nicht der EU angehören und in Deutschland Arbeit suchen, haben es zum Teil sehr schwer, eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Erlaubnis, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, zu erhalten – es sei denn, sie sind hochqualifiziert, kommen aus bestimmten Ländern oder verfügen über bestimmte Qualifikationen, an denen es in Deutschland mangelt.
Neben Angehörigen von EU-Ländern genießen auch die Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz – in Deutschland die Freizügigkeit der Wohn- und Arbeitswahl. Arbeitssuchende aus Nicht-EU- und nicht EFTA-Staaten benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Um nach Deutschland einzureisen, müssen sie zudem ein Visum beantragen, es sei denn, sie sind Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Großbritannien oder den USA.
Grundsätzlich ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten kommen, auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt und bedarf in der Regel der vorherigen Zustimmung der Arbeitsverwaltung. Bevorzugt werden IT-Spezialisten sowie Personen mit Qualifikationen in so genannten „Engpassberufen“ wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin sowie seit November 2023 noch in einer ganze Reihe von weiteren Berufen. Die Antragsteller müssen ihre Qualifikation sowie eine Anstellung mit einem jährlichen Gehalt von mindestens knapp 40.000 Euro (seit November 2023) nachweisen.
Ausgenommen von der Zustimmung der Arbeitsverwaltung sind Lehrpersonen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Gastwissenschaftler und Lehrkräfte an Schulen, Hochqualifizierte mit Niederlassungserlaubnis sowie Personen mit einer in Deutschland benötigten Qualifikation und einem jährlichen Gehalt von mindestens 56.400 Euro (2022).
Von der Möglichkeit, als Hochqualifizierte oder als Fachkräfte in Engpassberufen in Deutschland zu arbeiten, machen insbesondere indische Staatsangehörige Gebrauch.
Abbildung 6: Migration nach Deutschland aufgrund von Arbeitsangeboten für Hochqualifizierte und Fachkräfte aus Indien, Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Zwischen 2000 und 2022 sind insgesamt 0,2 Millionen Inder nach Deutschland eingewandert. Insbesondere seit 2010 ist eine deutliche Steigerung der Zuwanderung von Bürgern aus Indien zu verzeichnen.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis können Ausländer in der Regel beantragen, wenn sie mindestens fünf Jahre über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügten und einige weitere Bedingungen erfüllen. Bei Hochqualifizierten und Fachkräften sind Verkürzungen auf weniger als zwei Jahre möglich. Eine Einbürgerung kann frühesten nach acht Jahren mit einem durchgehenden Aufenthaltstitel in Deutschland erfolgen.
Einwanderung aufgrund von Verfolgung und Bedrohung
Das deutsche Asylrecht ermöglicht es Flüchtlingen auf Basis von Artikel 16a des Grundgesetzes sowie Paragraf 3, Absatz 1 des Asylgesetzes, Schutz vor politischer Verfolgung oder Verfolgung aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland in Deutschland zu beantragen.
Ein weiterer Grund für einen befristeten Aufenthalt in Deutschland ist die Gewährung von subsidiärem Schutz, wenn ein Ausländer „stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht“. Darunter fällt unter anderem nach Paragraf 4, Absatz 1 Asylgesetz „eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“.
Zudem verbietet Paragraf 60, Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes, dass ein Ausländer abgeschoben wird, wenn dies aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist oder wenn im Zielland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Eine erhebliche konkrete Gefahr liegt auch dann vor, wenn der Ausländer lebensbedrohlich oder schwerwiegend erkrankt ist und sich sein Gesundheitszustand durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde.
Anerkannte Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv beschieden wurde oder die aufgrund von subsidiärem Schutz beziehungsweise Abschiebungsverbot in Deutschland verbleiben dürfen, erhalten je nach Art ihres Status eine Aufenthaltsgenehmigung zwischen ein und drei Jahren, die verlängert werden kann und mit der sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten können. Auch Flüchtlinge können in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis beantragen und nach acht Jahren eingebürgert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Asylbewerber und Geduldete eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Nach den grundlegenden Überarbeitungen des deutschen Asylgesetzes in 1993 und 2015 werden jedoch jährlich bis zu 75 Prozent der Anträge hauptsächlich mit der Begründung abgelehnt, das Herkunftsland sei sicher, oder es erfolgt eine formelle Entscheidung, die größtenteils darauf beruht, dass nach dem Dublin-Verfahren ein anderes europäisches Land für die Aufnahme des Flüchtlings verantwortlich ist. Anträge von Flüchtlingen aus Albanien, dem Kosovo, Nordmazedonien sowie aus Bosnien und Herzegowina werden beispielsweise zu fast 100 Prozent zurückgewiesen.
Zu relativ hohen Aufnahmequoten aufgrund politischer sowie anderweitiger Verfolgung und Bedrohung kommt es hingegen bei Antragsstellern aus Syrien, Afghanistan, dem Irak, Eritrea und, nach dem Putschversuch gegen Erdoğan 2016, auch aus der Türkei.
Abbildung 7: Entscheidungen über Asylanträge 2014 bis 2022 – ausgewählte Länder, Datenquelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Die Einwanderung von Flüchtlingen aus diesen fünf Ländern erfolgte in den letzten Jahren in Wellen. Die bisher größte Welle war 2015 zu verzeichnen. Derzeit ist ein erneuter Anstieg von Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan zu verzeichnen.
Abbildung 8: Migration nach Deutschland aufgrund politischer sowie anderweitiger Verfolgung und Bedrohung – ausgewählte Länder, Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Flüchtlinge aus der Ukraine, die seit dem Beginn des Krieges mit Russland nach Deutschland kommen und die größte Einwanderung von Ausländern in der Geschichte der Bundesrepublik ausgelöst haben, müssen keinen Asylantrag stellen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Sie können gemäß Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, da die EU erstmals im März 2022 beschlossen hat, ihre Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren. Damit ist ihnen auch die sofortige Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Deutschland möglich.
Einwanderung aufgrund von Konflikten, an denen Deutschland beteiligt ist
Setzt man die Zuwanderung aus Ländern, in denen Deutschland sich direkt oder indirekt an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt hat, mit der übrigen Migration ins Verhältnis, ergibt sich folgendes Bild:
Abbildung 9: Migration nach Deutschland aufgrund von kriegerischen Konflikten mit direkter oder indirekter deutscher Beteiligung – ausgewählte Länder im Vergleich zu übriger Migration, Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Von den 8,1 Millionen Menschen, die zwischen 2000 und 2022 nach Deutschland eingewandert sind, stammen 0,2 Millionen aus dem Irak, 0,3 Millionen aus Afghanistan, 0,8 Millionen aus Syrien und 1,1 Millionen aus der Ukraine – insgesamt also 2,4 Millionen oder 30 Prozent aller Zugewanderten. Die Gründe für die Flucht stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegen und Bürgerkriegen, an denen sich Deutschland sowie seine engsten wirtschaftlichen und militärischen Verbündeten direkt oder indirekt maßgeblich beteiligen beziehungsweise beteiligt haben.
Doch auch Sanktionen wie diejenigen, die seit 2011 gegen Syrien bestehen, sind Ursachen für Vertreibungen. Das Land steht nach Russland und dem Iran an dritter Stelle der am meisten sanktionierten Staaten der Welt. So ist unter anderem sowohl die Einfuhr syrischen Öls in die EU als auch die Ausfuhr von Ausrüstung für die Öl-/Gasindustrie nach Syrien verboten. Zudem kontrollieren US-Truppen, die sich völkerrechtswidrig in Syrien aufhalten, einen Großteil der Ölfelder des Landes. Damit ist eine der wichtigsten Einnahmequellen weggebrochen und das BIP des Landes extrem gesunken.
Die aktuell wieder steigende Zahl von Flüchtlingen aus Afghanistan hat hingegen ihre Ursache in der Machtübernahme der Taliban nach dem Abzug der westlichen Besatzungstruppen.
Über den Autor: Karsten Montag, Jahrgang 1968, hat Maschinenbau an der RWTH Aachen, Philosophie, Geschichte und Physik an der Universität in Köln sowie Bildungswissenschaften in Hagen studiert. Er war viele Jahre Mitarbeiter einer gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung, zuletzt Abteilungs- und Projektleiter in einer Softwarefirma, die ein Energiedatenmanagement- und Abrechnungssystem für den Energiehandel hergestellt und vertrieben hat.
Anmerkung
(1) Die im Verlauf des Beitrags genannten Migrationszahlen sind allesamt als Zuzüge abzüglich Abzüge zu verstehen.
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