Empfehlungen Dezember 2025

12. Dezember 2025

Frankfurter Allgemeine (8.12.): Euroclear-Chefin: „Die Pläne zur Verwendung von russischem Vermögen sind eine Gefahr für die Finanzstabilität“ (Interview mit Valerie Urbain, Chefin des Wertpapierverwahrers Euroclear – Auszug: Frage: „Kann die EU über etwas verfügen, das ihr nicht gehört?“ – Urbain: „Das russische Zentralbankguthaben gehört – anders als die Guthaben, die bei privaten Banken lagern – dem russischen Staat. Es ist rechtlich geschützt, weil es dem Prinzip der Staatenimmunität im Völkerrecht unterliegt. Es ist juristisch möglich, dieses Geld zu immobilisieren. Aber alles, was darüber hinausgeht, stellt die Souveränität eines Landes und damit das Völkerrecht in Frage. Aus unserer Sicht lautet die kurze Antwort also: nein.“ (…) – Frage: „Auf den Bestand der Guthaben, die bei Euroclear lagern, kann die EU also nicht zugreifen?“ – Urbain: „So etwas wie freies Geld von Euroclear für die EU existiert nicht, nein. Es ist das Geld von Euroclear, und es hängt an den Rückerstattungsansprüchen der russischen Zentralbank. Wer glaubt, die EU könne es verwenden, hängt politischem Wunschdenken nach. (…) Russland würde einen Zugriff auf seine Guthaben niemals widerspruchslos hinnehmen. Ich befürchte russische Vergeltung. (…) Zunächst könnte Russland Euroclear verklagen – in Russland, aber auch in anderen Ländern oder vor einem internationalen Gericht. Dann könnten sie Guthaben beschlagnahmen, die wir dort immer noch für unsere Kunden halten. Das bedeutet übrigens, dass nicht nur Euroclear betroffen wäre, sondern auch andere Finanzhäuser aus Europa und anderswo.“