BSW Brandenburg kündigt Studie für mögliches Corona-Amnestiegesetz an

Analyse zum Umgang anderer Länder mit Corona-Strafen / Juristin: Unrechtsbereinigung und Wiedergutmachung gehen über Straferlass durch Amnestie hinaus / Soziologin: Benachteiligte Gruppen überproportional häufig von Bußgeldverfahren betroffen

21. August 2026
Potsdam.
(multipolar)

Die BSW-Fraktion in Brandenburg will internationale Erfahrungen zur Rehabilitierung der Opfer von Corona-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten lassen. Das hat die Fraktion am Dienstag (18. August) auf einer Pressekonferenz in Potsdam angekündigt. Die wissenschaftliche Kurzstudie soll bis Ende des Jahres die Erfahrungen anderer Länder mit der Aufarbeitung von Corona-Maßnahmen systematisch untersuchen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten für Brandenburg ableiten. Vorrangig gehe es dabei nicht um eine abschließende Bewertung der Corona-Politik, sondern um die Entwicklung konkreter Vorschläge für die Rehabilitierung, Bußgeldbereinigung und Entschädigung von Opfern der Corona-Maßnahmen sowie eine gesellschaftliche Befriedung.

Der BSW-Landtagsabgeordnete Christian Dorst stellte die Begründung und die politische Zielsetzung der Studie heraus. Demnach hätten die Corona-Maßnahmen tief in Grundrechte eingegriffen und zu einer großen Zahl von Bußgeld- und Strafverfahren geführt. In Brandenburg seien zwischen 2020 und 2022 mehr als 16.000 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona-Regeln erfasst worden. Für die BSW-Fraktion sei klar, dass diese Maßnahmen „massiv gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ verstoßen haben. Die bei den beiden Studienautorinnen Beate Sibylle Pfeil und Mona Aranea beauftragte Untersuchung soll deshalb analysieren, wie andere Länder mit Corona-Bußgeldern und den Folgen der Maßnahmen umgegangen sind – insbesondere durch Amnestie, Rehabilitierung, Aufhebung von Bußgeldern und Entschädigung, erklärte Dorst.

Die Juristin Beate Sibylle Pfeil betonte die rechtliche Unterscheidung zwischen Amnestie, Unrechtsbereinigung und Wiedergutmachung. Bei einer Amnestie verzichte der Staat zwar auf Strafe, der Bußgeldbescheid und damit der Vorwurf blieben jedoch bestehen. Werde hingegen eine Regel gerichtlich für nichtig erklärt, müssten auch Bußgeldbescheide aufgehoben und bereits gezahlte Bußgelder zurückerstattet werden. Bei einer Wiedergutmachung erkenne der Staat erlittenes Leid an, entschuldige sich und leiste gegebenenfalls finanzielle Entschädigung. Daher könne eine bloße Amnestie keine echte Rehabilitierung ersetzen. Wenn eine staatliche Regel selbst rechtswidrig war, müsse auch der daraus entstandene Makel beseitigt werden, stellte die Juristin fest.

Pfeil, die Sachverständige in der Corona-Enquete-Kommission des Bundestags ist, äußerte zudem erhebliche Zweifel an Teilen der verfassungsrechtlichen Bewertung der Corona-Maßnahmen, insbesondere an der Evidenzbasis einiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie sei zu Beginn der Corona-Zeit „tiefenschockiert“ gewesen, wie die Grundidee von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit „unfassbar schnell“ ins Wanken geraten sei. Ihrer Ansicht nach habe der Staat die Wirksamkeit und Schäden der Maßnahmen nicht ausreichend wissenschaftlich evaluiert und müsse bei Grundrechtseingriffen selbst deren Rechtfertigung und Evidenz hinreichend begründen.

Die Soziologin Mona Aranea betonte die sozialen Folgen und die gesellschaftliche Spaltung, die bei der Corona-Aufarbeitung berücksichtigt werden müssten. Internationale Erfahrungen könnten zeigen, wie Rehabilitierung und Wiedergutmachung dazu beitragen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und gesellschaftlichen Zusammenhalt wiederherzustellen. Als Beispiele für die Aufhebung und Rückzahlung von Corona-Bußgeldern nannte sie insbesondere Slowenien und Spanien. In Slowenien seien Bußgelder annulliert und entsprechende Einträge aus Polizeiregistern gelöscht worden. In Spanien seien nach Entscheidungen des Verfassungsgerichts Bußgelder in erheblichem Umfang zurückgezahlt worden. In Niederösterreich würden aus einem Corona-Folgenfonds neben der Rückzahlung von Bußgeldern und Gerichtskosten auch medizinische Kosten, zum Beispiel bei Impfschäden, sowie Projekte für Kinder und Jugendliche finanziert.

Aranea machte zudem auf Untersuchungen aus Australien, Großbritannien und Spanien aufmerksam, wonach sozial benachteiligte Gruppen überproportional häufig von Bußgeldverfahren betroffen gewesen seien. Sie sieht die Corona-Maßnahmen als Ursache verschiedener Formen von Angst und gesellschaftlicher Entfremdung. Hierzu gehörten Gesundheitsangst, wirtschaftliche Existenzangst und die Angst vor einem übergriffigen Staat. Deshalb gehe es bei der Aufarbeitung nicht nur um Geld oder juristische Korrekturen, sondern um gesellschaftliche Befriedung, Wiederherstellung von Vertrauen und Krisenresilienz, erläuterte die Soziologin.

Die Studie, die aus Mitteln der BSW-Fraktion finanziert wird, soll nach ihrer Fertigstellung als Arbeitsgrundlage für die Corona-Enquete-Kommission in Brandenburg sowie als Grundlage für ein mögliches Corona-Amnestiegesetz dienen. Der BSW-Landtagsabgeordnete Dorst verwies abschließend darauf, dass es eine „erhebliche Diskrepanz“ zwischen dem Rechtsempfinden des Bürgers und der Rechtsprechung gebe. Aufgabe der Politik sei es, dieses Defizit zu beseitigen. Er forderte zudem die anwesenden Vertreter der etablierten Medien – insbesondere einen Journalisten des RBB – auf, sich mit den Inhalten der RKI-Krisenstabsprotokolle zu befassen. Beim RKI sei eine epidemische Notlage nicht festgestellt worden. Die Anweisung, das Risiko hochzustufen, sei von außen gekommen.