Geplantes Gesetz: Ärzte kritisieren Zugriff der Krankenkassen auf elektronische Patientenakte
17. August 2026Mehrere Ärzteverbände kritisieren das geplante „Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen“, das es Krankenkassen künftig erlauben soll, auf Daten aus der elektronischen Patientenakte zuzugreifen. Der Hartmannbund, ein Verband zur „Wahrung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen“ von Ärzten führt aus, dass Krankenkassen die Möglichkeit erhalten sollen, Diagnosen, Medikation und digitale Behandlungsdaten aus der elektronischen Patientenakte auszuwerten. Sie sollen „ohne vorherige Rückkopplung“ mit den behandelnden Ärzten auf Patienten zugehen dürfen. Das sei ein „gefährlicher Paradigmenwechsel“.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betonte im „Ärzteblatt“, die „Einordnung individueller Gesundheitsrisiken“ und die Ableitung von „patientenbezogenen Handlungsempfehlungen“ gehörten in den geschützten Behandlungskontext zwischen Arzt und Patient. Reinhardt warnte, die neuen Regelungen hätten „das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen“. Die Bundesärztekammer weist zudem darauf hin, dass mit dem Gesetz das bei Einführung der elektronischen Patientenakte gegebene Versprechen gebrochen werde, wonach Krankenkassen keinen Einblick in die dort gespeicherten medizinische Daten erhielten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) sieht im Zugriff der Kassen auf die Daten der elektronischen Patientenakte ebenfalls einen „nicht hinnehmbaren Tabubruch“. Zwar sei noch vorgesehen, dass Kassen nur dann auf Inhalte aus der elektronischen Patientenakte zugreifen dürften, wenn zuvor eine Einwilligung erteilt wurde. Jedoch erklärt der Verband: „Aufgrund der bisherigen Erfahrung ist zu befürchten, dass kurz- bis mittelfristig dieses Erfordernis gestrichen wird.“
Der Virchowbund – ein Verband der niedergelassenen Ärzte – weist darauf hin, dass schon jetzt im Gesetzentwurf weitergehende Zugriffsrechte der Krankenkassen auf „bislang geschützte“ Patientendaten geplant sind. Dabei geht es um ein experimentelles Pilotprojekt („Reallabore“) und die Verarbeitung „umfangreicher Daten“ unter Anwendung neuer Technologien, „für die bislang keine ausreichende gesetzliche Regelung besteht“. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund eine Rückkehr zur aktiven Einwilligung in die Datenverarbeitung statt der Widerspruchsregelung („Opt-out“). „Den Patienten muss klar sein, dass die Krankenkassen ansonsten das Arztgeheimnis untergraben können“, sagte der Bundesvorsitzende Dirk Heinrich.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert zudem, dass laut Gesetzentwurf über die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Apps zur elektronischen Patientenakte Terminbuchungen in den Arztpraxen möglich sein sollen. Was auf den „ersten Blick pragmatisch“ wirke, sei ein „Einfallstor für Krankenkassen, Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme zu erhalten und sich in die interne Praxisorganisation und Terminvergabe einzumischen“. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes Dirk Heinrich erklärt: „Das geht in Richtung Staatsmedizin. Wir Fachärztinnen und Fachärzte sind Freiberuflerinnen und Freiberufler, keine Angestellten oder Beamten der Krankenkassen. Wir lassen uns weder jetzt noch künftig von irgendeiner Krankenkasse vorschreiben, wann und an wen wir unsere Termine zu vergeben haben.“
Martin Ebel, Hausarzt in Hessen hat angesichts derartiger Entwicklungen entschieden, seine Kassenzulassung zurückzugeben und ab Oktober nur noch als reine Privat- und Selbstzahlerpraxis zu führen. Laut Medienberichten will er diesen Schritt als „Protest gegen die Gesundheitspolitik der Regierung“ verstanden wissen. Der Arzt habe die elektronische Patientenakte frühzeitig kritisiert. Er sorge sich vor allem um die ärztliche Schweigepflicht und sehe das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet.
Der Gesetzesentwurf wurde am 15. Juli vom Kabinett beschlossen. In der Pressemitteilung der Bundesgesundheitsministerium heißt es, man erwarte durch die verschiedenen Digitalisierungsmaßnahmen des Gesetzes eine jährliche Entlastung von 445 Millionen Euro. Der Gesetzesentwurf soll im Herbst ins Parlament kommen.
Hinweis zum Urheberrecht: Multipolar-Meldungen können frei von anderen Portalen übernommen werden. Bedingung einer Übernahme ist die Nennung der Quelle und die Einbettung des Originallinks. Textliche Ergänzungen oder andere inhaltliche Veränderungen der Originalmeldung müssen durch einen separaten Hinweis an die Leserschaft kenntlich gemacht werden.