Beutelsbacher Konsens: Streit um Neutralitätsgebot an Schulen

Fachtag der Berliner Landeszentrale für politische Bildung will erklären, „warum politische Bildung nicht neutral sein darf“ / Hintergrund: Aktion „Neutrale Schule“ der AfD

8. September 2025
Berlin.
(multipolar)

Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung will am 11. November bei einem Fachtag darlegen, „warum politische Bildung nicht neutral sein darf“. In der Ausschreibung heißt es, es herrsche „Verunsicherung, was mit ‚Neutralität‘ gemeint ist, welche rechtlichen Regelungen einschlägig sind und was dies aus didaktisch-pädagogischer Perspektive bedeutet“. Im Fokus steht dabei insbesondere „die verfassungsfeindliche, menschenverachtende, antidemokratische und menschenrechtsfeindliche Politik des organisierten Rechtsextremismus“.

Laut dem „Beutelsbacher Konsens“ von 1976 dürfen Schüler durch politische Bildung nicht „überwältigt“ werden. Komplexe Sachverhalte müssen dem Konsens zufolge kontrovers, differenziert und politisch neutral betrachtet werden. Neu angestoßen wurde die Debatte um die Neutralitätsverpflichtung durch die 2018 von der AfD gestartete Aktion „Neutrale Schule“. Es gibt sie inzwischen unter anderem in Berlin, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. In Niedersachsen wurde das Infoportal „Neutraler Lehrer“ gestartet. Zur Aktion gehören sogenannte „Meldeportale“ für „Verstöße“ gegen das Neutralitätsgebot.

Aus Sicht der Veranstalter des Berliner Fachtags sei diese „Debatte um die vermeintliche Neutralitätsverpflichtung der politischen Bildung“ damals „bewusst gesetzt worden“. Es handele sich um eine „Missinterpretation des Beutelsbacher Konsens“. Bereits 2018 gab es Kritik an den „Meldeportalen“. Helmut Holter, damals Präsident der Kultusministerkonferenz, warnte vor einer „Vergiftung des Schulklimas“. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach in einem im September aktualisierten Statement von „Denunziationsplattformen“. Der Beutelsbacher Konsens dürfe nicht „mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot des Staates verwechselt“ werden.

Die Berliner AfD hingegen verteidigt die Portale: „Schüler werden immer häufiger durch offene oder subtile, gezielte oder unwissentliche Beeinflussung im Unterricht bei der Herausbildung eigener politischer Urteile beeinträchtigt und zu einer bestimmten politischen Auffassung gedrängt“. Die Partei verweist unter anderem auf den Fall eines Schulleiters, der zur Teilnahme an einer Demonstration „gegen rechts“ aufgefordert und diese „widerrechtlich zum ‚Unterricht am anderen Ort‘ erklärt“ habe. Im Januar 2024 veröffentlichte das Online-Medium „Nius“ fünf Beispiele dafür, dass Schüler von Schulen animiert wurden, an Gegen-Rechts-Demos teilzunehmen.

Der Politikwissenschaftler Werner Josef Patzelt erklärte auf Multipolar-Anfrage, dass politische Bildung nie „wertneutral“ sei, da sie sich auf dem Boden des demokratischen Verfassungsstaats bewege. Diskutiert werde jedoch aktuell, auf welche Weise eine wertgebundene politische Bildung vermittelt werden solle. Zu vermitteln sei, dass die pluralistische Demokratie auf Parteienvielfalt beruhe, erläuterte der emeritierte Inhaber des Lehrstuhls für Politische Systeme an der TU Dresden. In Bezug auf die AfD könne mit Schülern auf Basis sachlicher Informationen darüber diskutiert werden, warum einige Bürger für, andere gegen ein Verbot dieser Partei seien.

Nach Patzelts Überzeugung dürfe die AfD mit allen anderen Parteien in Deutschland konkurrieren. Dabei müsse und dürfe in der politische Bildung nicht ausgeblendet werden, dass es radikale Strömungen gebe. Im politischen Unterricht könne darauf abgehoben werden, wie mit der PDS oder mit den Grünen in der Anfangszeit umgegangen worden sei. In beiden Fällen seien „Brücken hin zu Normalität gebaut“ worden. Der Berliner Landesverband der „Deutschen Vereinigung für politische Bildung“ als Kooperationspartner des Fachtags in Berlin antwortete nicht auf eine entsprechende Multipolar-Anfrage.


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