Gerichtstermin zur Entschwärzung der RKI-Protokolle verschoben

Antrag der RKI-Anwälte wurde stattgegeben / Verhandlungstermin erst im Juli / Ministerium nennt keinen Veröffentlichungstermin der entschwärzten Protokolle (Update 23.4. mit Stellungnahme des RKI)

22. April 2024
Berlin.
(multipolar)

Nachdem die vom Robert Koch-Institut (RKI) beauftragte Anwaltskanzlei Raue am 18. März – dem Tag des Erscheinens des ersten Multipolar-Berichtes zu den Protokollen – eine Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Multipolar-Klage zur Entschwärzung der Dokumente beantragt hatte, gab das Verwaltungsgericht Berlin diesem Antrag nun statt. Der ursprüngliche Termin am 6. Mai wurde aufgehoben.

Die RKI-Anwälte hätten „glaubhaft gemacht“, dass sie „wegen Urlaubsabwesenheit“ und eines weiteren Termins verhindert seien und die Einarbeitung eines anderen Anwalts der 80-köpfigen Kanzlei „wegen des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs nicht zumutbar“ sei, erklärte das Gericht gegenüber der Multipolar vertretenden Kanzlei Partsch & Partner. Es sei nun „beabsichtigt, die Sache im Zeitraum vom 1. bis 19. Juli 2024 zu terminieren“. Die RKI-Anwälte sollen dem Gericht bis zum 2. Mai mitteilen, wann sie in diesem Zeitraum verfügbar sind.

Zudem forderte das Gericht die RKI-Anwälte auf, bis zum 19. Mai „konkret mitzuteilen, welche bislang geschwärzten Passagen offengelegt werden“. Die Kanzlei Raue hatte dem Gericht zuvor geschrieben, „dass die von Herrn Bundesminister Lauterbach angekündigte weitestmögliche Entschwärzung und anschließende Zurverfügungstellung der Unterlagen noch im Laufe des Mai erfolgen“ könne. Lauterbach seinerseits hatte am 28. März erklärt, die Entschwärzung dauere „vielleicht vier Wochen“, woraus sich ein Veröffentlichungstermin Ende April ergab. Der Gesundheitsminister hatte versichert, es solle „nicht der Hauch eines Eindrucks entstehen“, das RKI verberge bewusst etwas.

Auf die Frage, zu welchem Termin die entschwärzten Protokolle nun tatsächlich veröffentlicht werden, verwies das Gesundheitsministerium gegenüber Multipolar auf das RKI, da dem Ministerium „die Dokumente nicht vorliegen“ würden. Das RKI ließ eine entsprechende Anfrage unbeantwortet.

Update 23.4.: Das RKI teilte nach Veröffentlichung dieser Meldung mit: „Wann die entschwärzten Protokolle vorgelegt werden können, ist noch nicht genau abzusehen. Das RKI bemüht sich um eine schnellstmögliche Offenlegung. Voraussichtlich wird dies nach Abschluss der derzeit geführten Drittbeteiligungsverfahren im Laufe des Mai möglich sein. Auf welchem Wege die entschwärzten Unterlagen zugänglich gemacht werden, ist noch in der Klärung. Den Vorwurf, das RKI würde den Gerichtsprozess in die Länge ziehen, weisen wir zurück. Der Gerichtsprozess wird seitens des RKI nicht in die Länge gezogen. Das RKI wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitestmöglich offenlegen. Damit kann aus Sicht des RKI der Prozess zeitnah beendet werden. Das RKI hat sich auch sonst verfahrensfehlerfrei verhalten. Die entsprechenden Positionen des RKI sind Ihnen aus den Schriftsätzen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bekannt.“


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