Das Bundesverfassungsgericht mit seinem Vorsitzenden Stephan Harbarth (2.v.l.), 2024 | Bild: picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Wer wählt die Richter?

Die jüngste Kontroverse um die Ernennung einer Richterin für das höchste deutsche Gericht zeigt, dass Transparenz bei diesem Thema weiterhin fehlt. Die Journalistin Gaby Weber berichtet, wie in anderen Ländern die Wahl von Richtern gehandhabt wird. Sie beleuchtet insbesondere die Erfahrungen in Mexiko, wo Richter seit diesem Jahr von der Bevölkerung direkt gewählt werden, und in Bolivien, wo dies seit eineinhalb Jahrzehnten möglich ist.

GABY WEBER, 26. September 2025, 2 Kommentare, PDF

Nun hat die SPD eine neue Kandidatin für das Amt der Bundesverfassungsrichterin ins Rennen geschickt, Sigrid Emmenegger, und kaum war die Nominierung draußen, nörgelten Grüne wie Linke, dass sie davon aus der Presse erfahren mussten und nicht zuerst ins Hinterzimmer gebeten worden waren, zwecks vertraulicher Absprachen (sprich Mauscheleien). In dieser Woche wählte sie nun der Bundestag, zwei Drittel der Stimmen waren dafür notwendig. Jens Spahn (CDU) hatte schon grünes Licht gegeben, auch Bild-Zeitung & Co. schienen zufrieden zu sein. Und damit erschöpfte sich in Deutschland die Meinungsbildung, ob die vorgeschlagene Person für den Posten in Karlsruhe geeignet ist oder nicht.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste deutsche Gericht; es soll Rechtsfrieden garantieren, die Handlungen der Exekutive auf ihre Legalität überprüfen und die Bürger vor Übergriffen der Regierung schützen. Dies setzt voraus, dass es unabhängig ist, weshalb im Grundgesetz die Dreiteilung der Staatsgewalt ausdrücklich festgeschrieben ist.

Doch die Realität ist eine andere. Die Politik, das heißt Parteien und ihre Minister, können nicht nur den Staatsanwälten Weisungen erteilen sondern auch die Richter aussuchen, befördern und ihnen Vergünstigungen gewähren. Mit Gewaltenteilung hat das Parteiengeschacher um die Posten nichts gemein und noch weniger mit Demokratie, da das Volk, der Souverän, weder Vorschlags- noch Vetorecht besitzt.

Aber darüber wird in Deutschland nicht öffentlich gestritten. Politik, Rechtswissenschaft und Medien verteidigen bis heute die aus dem Kaiserreich stammende Abhängigkeit der Judikative während zur selben Zeit in der Bevölkerung die Justiz zunehmend in Verruf gerät, vor allem die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Wie war es möglich, dass ein Stephan Harbarth Oberster Verfassungsrichter werden konnte, der zuvor Miteigentümer der Kanzlei Shearman & Stirling LLP war, wo das Cum-Ex-Modell, der bisher größte deutsche Steuerbetrug, ausgetüftelt worden war? Er war stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewesen und hat erst vor kurzem in einem Handstreich das illegale Verstecken der Akten des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl im Keller seiner Witwe in Oggersheim legalisiert. Ein offener Rechtsbruch, aber im Gegensatz zum Rest der Welt wird das hierzulande einfach hingenommen.

Alternativen

Andere Länder versuchen, die Judikative aus den Fesseln der Politik zu befreien. In Frankreich schicken Präsident, Senat und Nationalversammlung jeweils drei Richter zum Obersten Gericht. In Italien ernennen Staatschef, Parlament und die Justiz je fünf Richter. In den USA und in der Schweiz werden die Richter direkt von den Bürgern eines Bundesstaates beziehungsweise Kantons gewählt, nur die Mitglieder des Supreme Courts werden vom US-Präsidenten beziehungsweise in der Schweiz vom Parlament ernannt. In Indien werden die Obersten Richter vom Präsidenten nominiert, aber der Justizapparat besitzt ein Mitspracherecht. In Japan werden sie durch die Regierung berufen und müssen sich alle zehn Jahre in einem Referendum bestätigen lassen. Nur in Deutschland heißt die Parole: Bloß keine Experimente und kein Mitspracherecht für den Souverän oder andere gesellschaftliche Gruppen wie die Richterschaft oder die Jura-Fakultäten der Universitäten.

Nun gibt es, wie bei allen Reformen, auch bei den Justizreformen Probleme. Aber, wie der Volksmund sagt: man kann aus Erfahrungen lernen. Daher zwei Beispiele aus Lateinamerika, wo die Demokratisierung der Justiz besonders radikal durchgeführt wurde: Bolivien und, seit kurzem, Mexiko. In Bolivien, sagen die Kritiker, habe die Direktwahl der Richter die Rechtsprechung entprofessionalisiert und den populistischen Machthabern unterworfen. Auch in Mexiko hat die Regierungspartei entscheidenden Einfluss auf die Auswahl der Kandidaten; außerdem soll das organisierte Verbrechen eigene Vertrauens-Personen ins Rennen geschickt haben, an Geld mangelt es den Narcos ja nicht. Trotz dieser Einwände – die wichtig sind – besteht über eines in den beiden Ländern Konsens: Dass der bestehende Justizapparat grundlegend verändert werden musste, da er vor allem den Interessen der Oberschicht diente, „Klassenjustiz“ nannte man das früher. Trotz aller begangenen Fehler heißt es also: Ja zu einer Justizreform, aber der Weg dorthin ist mühsam.

Bolivien und die indigene Justiz

Die neue bolivianische Verfassung von 2009 wurde weltweit als Durchbruch gefeiert und als Erfolg des Präsidenten Evo Morales. Sie erklärt das Land mit seinen 36 Nationen zu einem „plurinationalen“ Staat und setzt die indigene Justiz der staatlichen Gerichtsbarkeit gleich. Dieser Jubel übersah, dass bereits die Verfassung aus dem Jahr 1994 die indianischen Schlichtungsstellen anerkannt hatte, die sich bei kleineren Delikten bewährt hatten, während Verbrechen wie Mord an die staatliche Justiz überwiesen wurden. In Artikel 171, Abs. 3 der alten Verfassung hatte es geheißen: „Die natürlichen Autoritäten der indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften dürfen eine eigene Verwaltung einrichten und eigene Normen als alternative Konfliktlösung einsetzen, gemäß ihrer Gewohnheiten und Traditionen – solange sie nicht gegen die Verfassung und Gesetze verstoßen“. Jeder hatte das Recht auf eine zweite Instanz vor einem (bürgerlichen) Gericht, wenn er mit dem Richterspruch der kommunitären Justiz nicht einverstanden war.

Statt diese Schlichtungsstellen auszubauen, kam nun die „indigene Justiz“. Zwar wurde verfassungsrechtlich verbrieft, dass sie das allgemeine Strafrecht und die Menschenrechte nicht verletzen dürfe, Leben müsse geschützt, die Todesstrafe ausgeschlossen werden. Doch welches Delikt wie und von wem sanktioniert werden sollte, wurde nicht ausdrücklich benannt, auch nicht in den späteren parlamentarischen Nachbesserungen. Diese fehlende Definition brachte mehr Probleme als Lösungen, denn bei den Aymaras etwa war körperliche Züchtigung wie das Auspeitschen („Chicote“) durchaus üblich.

Seit 2009 besteht die bolivianische Justiz aus zwei gleichwertigen Systemen. Dies führte zu einer extremen Rechtsunsicherheit. In Bolivien leben 36 indianische Völker, dazu kommen Mestizen und Weiße. Und jedes dieser 36 Völker hat eigene Gewohnheiten, ein eigenes Rechtsempfinden und folglich eigene Gesetze, die aber nirgendwo aufgeschrieben sind. Es gilt nicht mehr: Alle sind vor dem Gesetz gleich sondern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe regelt Rechte und Pflichten. Völkische Justiz ...

Nicht alle Traditionen sind fortschrittlich und mit den Menschenrechten der UN-Charta zu vereinbaren. Die Rechte der Frauen haben nicht überall denselben Wert, hatte mir der Bauernführer und Rechtsanwalt Leoncio Gutierrez aus Oruru erklärt: „Die traditionelle Rechtsprechung betrachtet viele Sexualdelikte (gegen Frauen) als minder schwere Vergehen. Ein Vergewaltiger schafft meist seine Tat durch Zahlung einer kleinen Summe aus der Welt.“

Doch im heutigen Bolivien machen selbstbewusste Frauen, nicht nur aus der Oberschicht, Karriere und bekleiden hohe Ämter. Sie und ihre Töchter fordern Freizügigkeit und leben sie auch; das geht in den Städten problemlos, während in den Dörfern Verstöße gegen die archaischen Vorschriften unterdrückt werden. Rechtsanwalt Gutierrez: „In unserer paternalistischen Gesellschaft nehmen Frauen ihre Lebensplanung in die eigenen Hände. Sie sagen offen: Dies steht uns zu, und das machen wir. Das hat zu Konflikten geführt. Die Männer verlieren die Kontrolle in der Familie, in der Beziehung und in der Gesellschaft. Sie fürchten, Macht zu verlieren, fühlen sich bedroht und wehren sich. Dieser Rollback ist kein Fundamentalismus à la Taliban sondern verkleidet sich als ´politisch korrekt´, indem er sich auf die ´legitimen Gebräuche und Sitten´ der Indianer beruft“.

Es wurde nicht geklärt, ob dies ebenfalls für städtische Indianer gilt. In den Vorstädten leben Quechuas, Aymaras und Guaranís, und dort werden oft genug Menschen zu Tode geprügelt, weil sie eine Gasflasche gestohlen haben oder gestohlen haben sollen. Dies passiert in einer juristischen Grauzone, weshalb die Regierung selten dagegen vorgeht, obwohl Lynchjustiz ausdrücklich nicht Teil der indigenen Justiz ist.

Und schließlich: wer sind die „traditionellen Autoritäten“, die ein Richteramt bekleiden dürfen? Sind diese wirklich die respektierten Weisen des Dorfes oder, wie die Erfahrung zeigt, lokale Gewerkschaftsführer oder einflussreiche Kokabauern?

Immer wieder wurde versprochen, diese Fragen durch zusätzliche Gesetze zu klären; doch wenig ist geschehen. Der Kongress setzte durch, dass die Urteile der indianischen Justiz – die eigentlich nur eine Instanz kennt – zur Überprüfung dem Verfassungsgericht vorgelegt werden können. Dort sitzen, wie beim Wahlgerichtshof, indianische Vertreter – vorausgesetzt sie verfügen über eine entsprechende akademische Ausbildung. Doch bei der Auswahl der Posten zieht die Regierung die Fäden.

Evo Morales von der Bewegung für den Sozialismus (MAS) war von 2006 bis 2019 Präsident. Eigentlich war seine Kandidatur für den Urnengang 2014 untersagt worden, da die Verfassung eine zweite Wiederwahl verbietet. Eine Neubesetzung des Verfassungsgerichts erlaubte jedoch eine Ausnahme, allerdings lehnte die Bevölkerung 2017 in einem Referendum seine erneute Kandidatur ab. Und wieder sprang das Oberste Gericht ein und entschied, dass das Verbot seine „Menschenrechte“ verletze. Morales missachtete den Volkswillen und trat an. Es folgten Proteste und ein Putsch durch rechte Kräfte. Heute steckt der MAS in einem internen Machtkampf zwischen dem Lager von Präsident Luis Arce und Morales, gegen den inzwischen Haftbefehl erlassen wurde und der sich in seiner Hochburg, im Kokagebiet Chapare, verschanzt hat. Staatschef Arce hatte seine Richter entscheiden lassen, die allgemeinen Wahlen um ein Jahr zu verschieben und seinem Widersacher eine erneute Kandidatur zu verbieten. Die Quittung kam an den Urnen: die Wahlen im vergangenen August gewann ein konservativer Politiker.

Das Ansehen der bolivianischen Justiz ist tief in den Keller gefallen, so der UN-Sonderberichterstatter Diego García-Sayán. „Die Justiz ist weit weg von den einfachen Leuten“. Femizide werden nicht verfolgt, es herrsche eine allgemeine Straflosigkeit.

Seit der Verfassungsreform werden die Richter für sechs Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt. Allerdings wurden bei den Wahlen 2011 und 2017 rund 60 bis 70 Prozent der Stimmen ungültig abgegeben – vermutlich, weil die Kandidatenliste im Regierungspalast und im Parlament geschrieben wurde. Der Präsident der nationalen Handelskammer, Jaime Ascarrunz, kritisierte diese Politisierung: „Richter sollten keiner politischen Partei angehören“, sagt er dem evangelischen Pressedienst (epd). Die katholische Amtskirche und unabhängige Juristen schlagen eine erneute Justizreform vor sowie ein Referendum. Die Gerichtsverfahren seien schleppend und undurchsichtig, Korruption an der Tagesordnung. Auf Richter und Staatsanwälte werde Druck ausgeübt; für die Bevölkerung stellen die Gerichte keine Instanzen zur Konfliktlösung dar, immer wieder nehmen aufgebrachte Bürger das Recht selbst in die Hand und lynchen vermeintliche Straftäter. Die CIJ, die Internationale Juristenkommission, forderte im vergangenen Dezember ein anderes Auswahlverfahren für die Richter der oberen Instanzen durch ein unabhängiges Expertengremium.

„Das derzeitige System erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine kompetente, unabhängige und unparteiische Justiz“, so Carolina Villadiego Burbano, Leiterin des CIJ-Teams für Lateinamerika. Sie plädiert für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Indigenen in der Richterschaft. Gerade die indianischen Gemeinschaften leiden unter dem illegalen, aber von der Regierung tolerierten Bergbau, der für Waldbrände und die Verschmutzung der Flüsse mit Quecksilber verantwortlich ist.

Auch Mexiko lässt jetzt Richter direkt wählen

Am 1. Juni dieses Jahres wählten fast 100 Millionen Mexikaner erstmals ihre Richter. Es ging in diesem ersten Durchgang nicht nur um die neun Obersten Richter sondern auch um die Hälfte der unteren Instanzen, um die der nationalen und regionalen Wahlgerichte, der Disziplinarrichter, der Bundesrichter und der lokalen Richter in 19 Bundesstaaten. In zwei Jahren soll über die restlichen an den Urnen entschieden werden.

Die mexikanische Justizreform war ein Herzensanliegen des früheren Präsidenten Andrés Manuel López Obrador (Amlo genannt). Er hatte die Richter, vor allem die des Obersten Gerichtshofs, bei seinen täglichen Pressekonferenzen regelmäßig als „korrupt“, „Teile der Oligarchie“ und „zu gut bezahlt“ angegriffen. Doch ihm fehlte für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Kongress. Diese erlangte seine Morena-Partei bei den Wahlen 2024, und seine Nachfolgerin Claudia Sheinbaum setzte das von ihm initiierte Vorhaben um.

Zuvor waren tausende Justizangestellte auf die Straße gegangen, um die Reform zu verhindern, unterstützt von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und anderen Organisationen. Die meisten fürchteten um ihre Pfründe, andere waren skeptisch, ob die Direktwahl wirklich für mehr Demokratie sorgen würde. Denn die Wahllisten wurden vom Parlament und der Exekutive erstellt, beide fest in der Hand der regierenden Morena-Partei. Die Oberste Richterin Norma Pinas warnte ungewöhnlich scharf vor Einflussnahme durch kriminelle Banden und vor einer „Demontage der Justiz“. Viele erfahrene Juristen würden sich nicht mehr zur Wahl stellen, von den aktuellen elf Obersten Richtern waren es nur drei. Die Anforderungen waren relativ bescheiden: ein mit guten Noten abgeschlossenes Jurastudium, fünf Jahre Berufserfahrung und fünf Empfehlungsschreiben. Damit werden künftig unerfahrene Juristen wichtige Entscheidungen treffen.

„Mit der Verfassungsänderung aus dem Jahr 2024 erodiert der mexikanische Rechtsstaat zunehmend“, fürchtet die Konrad-Adenauer-Stiftung. Die bis dato geltende – zugegebenermaßen reformbedürftige und kritikanfällige – Gewaltenteilung und relative Unabhängigkeit der Justiz würde mit der Direktwahl von Richtern im ganzen Land und auf allen Ebenen ausgehebelt, so die KAS. Das Auswahlverfahren liege in der Hand der linken Morena-Partei, nämlich in den drei Kommissionen (zusammengesetzt aus Mitgliedern von Regierung, Senat und Judikative). Außerdem würde die folgende Entlassung der bisherigen Richter die Rechtsunsicherheit, auch für ausländische Investoren, verschärfen.

Die Wahlbeteiligung am 1. Juni war deutlich geringer als bei den Präsidentschaftswahlen, nur um die 13 Prozent aller Berechtigten hatten abstimmen wollen. Das hatte wahrscheinlich mit fehlenden Informationen zu tun, die Regierung hatte nur wenige Mittel dafür zur Verfügung gestellt, und es waren eher kritische Organisationen, die Zweifel säten. Die Menschenrechtsorganisation Defensorxs etwa wollte bei 19 Kandidaten Verbindungen zum organisierten Verbrechen herausgefunden haben, darunter Silvia Delgado, einst Anwältin des ehemaligen Chefs des Sinaloa-Kartells, Joaquín El Chapo Guzmán. „Richter im Dienst der Kartelle?“ – fragte vor den Wahlen die Tagesschau und verwies auf den Kandidaten Francisco Herrera Franco, der in den Mafiamord an zwei Journalisten verwickelt gewesen sein soll.

Am Ende wurden angesehene Juristen gewählt. So entfielen auf den indigenen Anwalt Hugo Aguilar Ortiz aus dem Bundesstaat Oaxaca die meisten Stimmen für das Amt beim Obersten Gerichtshof. Dort werden künftig von 9 Robenträgern fünf Frauen sitzen, ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Wie die Tageszeitung La Jornada berichtete, haben fast 60 Prozent der Gewählten keinen traditionellen Werdegang innerhalb der Justiz.

Fazit

Im Falle Mexikos muss abgewartet werden, wie sich die Justizreform und die Direktwahl der Richter auswirken werden. Es ist zu hoffen, dass im zweiten Wahlgang den Wählern mehr Informationen über die Kandidaten zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich ein Bild über deren Eignung machen können. Im Falle Bolivien scheint klar zu sein, dass die Justizreform aufgrund der massiven Einflussnahme des jahrelang regierenden MAS nicht das erhoffte Ergebnis geliefert hat. In der Praxis wählt dort die Politik die Organe der Rechtsprechung aus, die ihnen dann zu Diensten sind.

Mein Vorschlag: Vielleicht sollte man besser darüber nachdenken, ob nicht die Bevölkerung oder die Universitäten die Kandidaten vorschlagen sollen, und ob nicht Richter, die offensichtlichen Rechtsbruch begehen und sich als willfährige Vollstrecker der politischen und ökonomischen Macht verdingen, durch ein Bürger-Veto abberufen werden können – durch die Vorlage von Unterschriften und einem folgenden Referendum? Dies würde nicht nur in Bolivien einige Probleme lösen sondern auch in Karlsruhe.

Über die Autorin: Gaby Weber, Jahrgang 1954, studierte Romanistik und Publizistik, promovierte am Lateinamerika-Institut der Freien Universität Berlin und ist seit 1978 als Journalistin tätig, ab 1986 als freie Korrespondentin aus Montevideo/ Uruguay, ab 2002 aus Buenos Aires/Argentinien, viele Jahre auch für die ARD. Sie ist Autorin zahlreicher Bücher, darunter „CIA – Drogen – Gehirnwäsche“ (1981), „Daimler-Benz und die Argentinien-Connection – Von Rattenlinien und Nazigeldern“ (2004), „Eichmann wurde noch gebraucht“ (2012) sowie „Drei Kreise des Abgrunds“ (2024). Seit vielen Jahren klagt sie zudem im Rahmen ihrer Recherchen immer wieder vor Gerichten auf eigene Kosten auf Freigabe amtlicher Akten.

CETZER, 26. September 2025, 21:25 UHR

"die Mitglieder des Supreme Courts werden vom US-Präsidenten [...] ernannt"

müssen aber vom Senat nach Anhörung betätigt werden, was meines Wissens keine reine Formalie ist (abgesehen vom 'provisorischen' recess appointment).

"Bloß keine Experimente",

aber über die 'polnischen Verhältnisse' meckern, bis sich die Balken im Hinterzimmer biegen.

"Richter [...] durch ein Bürger-Veto abberufen werden können"

Das würde aber kompliziert, wenn wie in Karlsruhe Entscheidungen durch ein Gremium getroffen werden. Soll man dann einen einzelnen Richter abwählen können, der zu oft 'auf der falschen Seite' stand?

Vielleicht ist das Problem einfach so unlösbar wie manche klassischen Probleme der Mathematik, am bekanntesten 'Die Quadratur des Kreises'. Man kann auf mehr Unabhängigkeit setzten, auf mehr Volksnähe, auf Wahl durch irgendwelche Gremien, deren Weisheit per Gesetz beschlossen wurde, usw., aber einen idealen Zustand wird man nie erreichen können, zumal die hässlichen Seiten des Menschen immer quertreiben werden, siehe z.B. den moralischen Absturz Morales'.

SE, 5. Oktober 2025, 16:55 UHR

@Cetzer:

Das "Problem" Demokratie - wenn Sie das so bezeichnen wollen - ist nicht "lösbar"! Es kann auch gar nicht lösbar sein, weil es ein Prozess ist. Vielleicht sind ja die Deutschen deshalb so besonders schlecht darin: weil sie es unbedingt "lösen" wollen, wie der Ingenieur etwas löst. Mit einer Ingenieur-Lösung ist allerdings anschließend das Problem abgeschafft - also auch die Demokratie, wenn Sie dieses Denken darauf anwenden!

Ein Souverän hat selbstverständlich die Macht, sich selber abzuschaffen, umzubringen, DESHALB ist er der Souverän. Der Mensch kann sich selber umbringen - als Individuum, wie auch als Gesellschaft. Das IST so. Demokratie - ohne Ingenieur und Bürokrat - würde also bedeuten, Entscheidungen zu treffen, wo er sich /nicht/ umbringt, der Mensch. Weder vorsätzlich noch versehentlich. Solche Entscheidungen haben natürlich Risiko, was er /bewusst/ tätigen muss, der Mensch. Als Individuum für sich UND die Gesellschaft.

DAS muss der Mensch lernen, denn NUR DANN kann er Souverän sein. Wie es aussieht, wollen weder Sie, Cetzer, noch die Deutschen jemals anfangen das zu lernen ... Risiko - damit Verantwortung - soll immer verlagert werden. Egal wohin, aber weg vom Individuum. Gemäß Homer Simpsons Lebensmotto: "Es war jemand anders!"

Solange das gemacht wird - egal wie kompliziert formuliert und systemisiert -, wird es Demokratie nicht geben. Also wohl NIE.

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