
Bundeswehr: Ungeimpft ins Gefängnis
CAMILLA HILDEBRANDT, 7. Februar 2025, 8 Kommentare, PDFCorona ist vorbei, wir schauen nach vorne. Das ist für viele die Sichtweise auf die vergangenen fünf Jahre. Das gilt jedoch nicht für Bundeswehrsoldaten, die sich während der sogenannten Duldungspflicht gegen eine Injektion der Covid-Präparate entschieden haben. Während US-Präsident Donald Trump am 27. Januar eine Verfügung erlassen hat, die für Soldaten, die wegen einer verweigerten Corona-Impfung entlassen wurden, die Wiedereinstellung in den früheren Dienstgrad, den Erhalt des rückständigen Soldes und eine Entschädigung vorsieht, finden in Deutschland weiterhin Gerichtsverfahren gegen Bundeswehrsoldaten statt.
„Mir wäre es neu, dass irgendein Soldat derzeit im Gefängnis sitzt, weil er sich nicht hat impfen lassen. Das bestreite ich hier“, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Oktober 2024 während einer Regierungsbefragung. Lauterbachs Aussage ist falsch. Obgleich schon Ende Mai 2024 die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr aufgehoben wurde, verhafteten Polizisten am 16. September 2024 Oberfeldwebel Alexander Bittner in seiner Kaserne. Er hatte sich geweigert, die Bewährungsauflage von 2.500 Euro wegen Gehorsamsverweigerung zur Covid-Impfung zu zahlen. Bis zum 9. Januar 2025 saß Bittner in der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bayern ein. Dann wurde er, nach vier Monaten, wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Sechs Monate Haft waren vorgesehen gewesen.
Der ehemalige Oberstabsgefreite Jan Reiners hat am 12. Juli 2024 seine 40-Tage Haft in der JVA Lingen wegen Gehorsamsverweigerung zur Covid-Impfung angetreten. Der Verein Blaulichtfamilie beschloss, ihn zwei Tage später freizukaufen.
Oberfeldwebel S. (Name ist der Redaktion bekannt), 30, ehemals stationiert in Bayern, hat Anfang Juni 2024 die Urteilsverkündung erhalten. Sein Antrag auf Revision wurde abgelehnt. „Es ist immer dasselbe Schema, bei mir waren es 60 Tagessätze à 40 Euro wegen Befehlsverweigerung der Covid-Impfung. Dennoch war das ein Teilerfolg, denn vor dem Amtsgericht wurde ich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, drei Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.“ Oberfeldwebel S. rechnet derzeit damit, dass er zusätzlich zur zivilen Verurteilung noch vor das Truppendienstgericht geladen wird, „mit dem Ziel, mich vermutlich unehrenhaft zu entlassen und alle Leistungen abzuerkennen.“
125 Disziplinarverfahren noch offen
Auf Anfrage an das Verteidigungsministerium, wie viele Verfahren gegen Soldaten, die den Befehl zur Covid-Impfung verweigert haben, für den Zeitraum 2022 bis 2024 vorliegen, heißt es: „Sofern Sie sich auf Disziplinarverfahren beziehen, muss eingeordnet werden, dass die genannten gerichtlichen Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit Dienstpflichtverletzungen mit Bezug zu Corona-Impfungen genannt werden.“ Die Sachverhalte würden sich folglich nicht nur auf die Verweigerung der Impfung beziehen, sondern umfassen auch Falschaussagen und Urkundenfälschung. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 seien „125 eingeleitete gerichtliche Disziplinarverfahren wegen Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.“ Eine Einstellung der Verfahren sei „derzeit nicht geplant“. Das Ministerium verweist auf den Grundsatz, dass sich die Strafe grundsätzlich nach dem Recht bestimmt, das zur Zeit der Tat gilt.
Frau L. (Name ist der Redaktion bekannt) war Hauptbootsmann bei der Marine und wurde nach sechs Jahren Dienst zum Berufssoldaten befördert. Sie arbeitete in einem hohen Sicherheitsbereich mit Verantwortung für Personal, Material und Ausbildung. In der Laufbahnbeurteilung von Januar 2020 hieß es noch, „diese ungewöhnlich tüchtige, kluge und zuverlässige Soldatin“ solle „aufgrund der offensichtlichen Eignung für Führung und Leitung“ für einen Wechsel in die Offizierslaufbahn in Betracht gezogen werden. Verpflichtend war es für Soldaten zu der Zeit, dem Basis-Impfschema folgend, sich gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Mumps-Masern-Röteln, Hepatitis A und B und Influenza impfen lassen. Als im November 2021 die Corona-Impfung dazu kam, war Frau L. schnell klar, dass sie diesen Befehl nicht akzeptieren konnte.
Die zuständige Truppenärztin sei durch ihre Fragen genervt gewesen, erzählt L., „sie kannte nicht einmal die Europäische Arzneimittel-Agentur“ (EMA), welche für die Evaluierung und Sicherheitsüberprüfung von Arzneimitteln in der EU zuständig ist. Der Dienstweg wurde direkt nach dem Impfbefehl eingehalten, Gewissensprobleme bei allen zuständigen Stellen erklärt. Aber nachdem auch die Ärztin keine Aufklärung leisten konnte, reichte L. am selben Tag die Kündigung in der Schleswig-Holsteinischen Kaserne ein. Trotz Kündigung wurde am folgenden Tag die Vernehmung wegen Gehorsamsverweigerung eingeleitet.
Soweit ein normaler Vorgang, so L., doch die Höhe der Disziplinarbuße von über 1.000 Euro empfand sie als „Nachtreten seitens der Bundeswehr“. Anfang 2022 legte L. Einspruch ein. Im Ablehnungsbescheid hieß es: „Das von Ihnen gezeigte Verhalten lässt Rückschlüsse auf Ihre charakterliche Zuverlässigkeit, auf Ihr Verantwortungsbewusstsein und auf Ihre moralische Integrität zu und ist geeignet, Ihre Achtung und Vertrauenswürdigkeit erheblich zu beeinträchtigen.“ Die Diziplinarbuße sei folglich angemessen. „Trotz dieser haarsträubenden Begründung konnte ich noch zwei Monate weiterarbeiten, ohne Aberkennung der Sicherheitsüberprüfung, bis Ende Februar 2022 die Kündigung bestätigt wurde“, so L.
Laut Rechtsanwälten verstößt der Befehl zur Covid-Impfung gegen Paragraf 17a des Soldatengesetzes und Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte („insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden“).
Befehl zur Covid-Impfung „unzulässig“
Rechtsanwalt Edgar Siemund, Experte in Wehrrecht und Leutnant der Reserve a.D., sagt, der Befehl zur Covid-Impfung sei „unzulässig“. Seiner Rechtsauffassung nach handelt es sich bei all diesen Befehlen, die den Soldaten zum Impfen auffordern, um einen „Missbrauch der Befehlsbefugnis.“ Drei Pflichtenkreise überschneiden sich hier, so Siemund: das Verantwortungsverhältnis zwischen Vorgesetzten und Soldaten, zwischen Arzt und Soldaten/Patienten und zwischen Arzt und Dienstherren.
Zur Verantwortung Arzt und Patient/Soldat erklärt der Rechtsanwalt: „Erscheint der Soldat im Sanitätsbereich und erklärt, dass er nur wegen der Duldungspflicht erscheine, weiß der Arzt, dass er gegen seinen Willen handelt. Damit kann der Arzt ihn nicht impfen, weil er den Soldaten, der hier Patient ist, nicht gegen seinen Willen behandeln darf.“ Auch ein Truppenarzt unterliege einer beruflichen Verantwortung, kein Patient dürfe gegen seinen Willen behandelt werden. Im Nürnberger Kodex steht unter Punkt 2: „Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen, aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.“
Wie viele andere Soldaten wurde auch Oberfeldwebel S. von Rechtsanwalt Edgar Siemund vertreten. „Wir haben alles versucht und mit dem Soldatengesetz und den Dienstvorschriften argumentiert, ich habe zudem sämtliche andere vorgeschriebene Impfungen bekommen, war also kein Impfgegner, aber den Covid-Impfstoff konnte ich nicht akzeptieren.“ Zudem wusste S., als er den Befehl bekam, bereits von einigen Fällen in seinem Bekanntenkreis mit schwerwiegenden Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Schlaganfall kurz nach der Impfung. „Damals war das natürlich alles noch Verschwörung, heute dürfte wohl jedem bekannt sein, dass die Covid-Impfung fatale, irreversible Nebenwirkungen mit sich bringen kann.“
Gnadengesuch abgelehnt
Oberfeldwebel Alexander Bittner, der im Januar gemäß der Zweidrittel-Regelung nach vier Monaten die JVA in Aichach verließ, sagt, viele Mithäftlinge und auch Beamte hätten den Grund für seine Inhaftierung nicht glauben können, ebenso der Leiter der Anstalt. „Er hat sich quasi ein paar Mal bei mir entschuldigt und meinte sinngemäß, wir sind ja nur die unterste Stelle und müssen das vollziehen, was von oben und vom Gericht kommt.“ Politiker verschiedener Parteien hätten ihn nach zahlreichen Briefen in der JVA besucht, aber geändert hätte sich deswegen nichts. Als im Oktober 2024 im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags über ein AfD-Gnadengesuch entschieden wurde, stimmten alle Parteien außer der AfD gegen Bittners Freilassung.
Auf Multipolar-Anfrage zur oben zitierten Falschaussage von Gesundheitsminister Lauterbach antwortete ein Sprecher: „Bundesminister Lauterbach hat den Sachverhalt nicht bestritten. Er hat vielmehr gesagt: 'Mir wäre es neu, dass irgendein Soldat im Gefängnis sitzt, weil er sich nicht hat impfen lassen.'“ Auf die Rückantwort, dass dies nicht korrekt sei und Lauterbach im Bundestag deutlich erklärt hatte, er „bestreite“, dass ein Soldat wegen Impfverweigerung inhaftiert sei, erfolgte keine Antwort mehr seitens des Ministeriums.
Nach Ansicht von S. soll ein Exempel statuiert werden. „Wenn du gegen das System handelst, dann wirst du mit allen Mitteln bekämpft. Man möchte keine selbstdenkenden Menschen und Soldaten.“ Zwar müsse im Militär Befehl und Gehorsam selbstverständlich funktionieren, wenn der Rechtsstaat aber entgegen der Rechtslage entscheide, so S. weiter, „dann sind wir bei staatlicher Willkür oder Rechtsverfall angekommen.“ Kameraden würden verurteilt, aus dem Dienst entfernt, ohne jegliche Absicherung – Soldaten, die teilweise 30 Jahre lang gedient und ihre Familie vernachlässigt hätten, um ihren Pflichten nachzukommen, auch in Auslandseinsätzen wie Afghanistan oder im Kosovo, wo sie ihr Leben für Land und Bürger riskiert hätten, so S. „Und heute werden sie so behandelt. Ein Armutszeugnis für Deutschland.“
„Absolutes Führungsversagen“
Hauptfeldwebel Eric Mühle war zweimal in Afghanistan stationiert. Auch er hat die Covid-Impfung verweigert. Vierzehn Jahre war er bei der Bundeswehr. Dann war seine Dienstzeit zuende. Dennoch rechnet er noch immer mit einer Vorladung. Die Realität der Auslandseinsätze, meint Mühle, erkenne man erst, „wenn man schon zu tief drinsteckt und gestandene Kameraden morgens weinend und mit Panikattacken im Bad antrifft.“ Und wenn die Kameraden ihren Eid während der Corona-Zeit tatsächlich ernst genommen hätten, „das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“, hätten sie nicht einfach zugesehen und Befehle von oben ausgeführt, „sondern wir hätten die Schwachen und Bedürftigen tatsächlich verteidigt. Es war ein absolutes Führungsversagen.“
Ein Befehl müsse Grundlagen erfüllen und Begründungen liefern, die Vertrauen und Einwilligung schaffen, fügt Frau L. hinzu. „Wir arbeiten seit langem nicht mehr mit stumpfem Befehl und Gehorsam“, wie es die Befehlstaktik vorsieht, so L. „Denn mit dieser veralteten Methode können weder Nachwuchs gewonnen, noch Personal gebunden, noch Kriege gewonnen werden.“
Alexander Bittner ist offiziell noch Soldat. Aber nach seiner Haftstrafe sei er aktuell psychisch nicht in der Lage, wieder seine Kaserne zu betreten. Dienst nach Vorschrift, als ob nichts gewesen wäre, das sei für ihn nicht vorstellbar. „Der Tag der Verhaftung hat ein großes Gefühl des Verrats und der Enttäuschung hinterlassen, wie ich es in meinem ganzen Leben nicht erlebt habe.“
Kein rechtskräftiger Befehl?
Rechtsanwalt Edgar Siemund sagt, er bezweifle zudem, dass es je einen rechtskräftigen Befehl der damals nur noch geschäftsführenden Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zur Covid-Impfung gab. Ihm läge lediglich der ´Tagesbefehl zum Einsatz gegen Covid-19´ vom 29. November 2021 vor. „Ein Tagesbefehl ist allerdings nur ein Aufruf ohne verbindlichen Charakter“, so Siemund. In diesem Tagesbefehl hatte die Ministerin erklärt:
„Ich habe daher am 24. November [2021] nach Beratung und Zustimmung der Personalvertretungen und Beteiligungsgremien angewiesen, dass die Impfung gegen Covid-19 unverzüglich in die Liste der duldungspflichtigen Immunisierungen des militärischen Personals aufgenommen wird. Wer anderen hilft, muss selbst geschützt sein. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dienen Deutschland, sie haben Vorbildfunktion.“
Bei der Gerichtsverhandlung vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am 29.5.2024 in Leipzig wurde der Vorsitzende Richter Richard Häußler von den Verteidigern gefragt, ob ihm heute oder bei seiner Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Covid-Impfpflicht am 7.7.2022 das Original des Befehls zur Aufnahme der „Impfung“ gegen COVID-19 in das Basisimpfschema der Bundeswehr vorgelegen habe. „Das hat Richter Häußler verneint. Meiner Meinung nach existiert kein rechtskräftiger Befehl“, so Siemund. „Richter Häußler 'ging davon aus', dass es ihn gab, weil er den Tagesbefehl gelesen hatte.“ Das sei jedoch pure Spekulation.
Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (BSW) hatte im Mai 2024 die Bundesregierung nach dem „wortgetreuen schriftlichen Inhalt der tragenden Passagen der Anweisung“ vom 24.11.2021 gefragt und zur Antwort erhalten, die damalige Anweisung der Ministerin habe gelautet:
„Schließe mich der Empfehlung des GI [des Generalinspekteurs] an. Erbitte daher um Umsetzung der einstimmig im Schlichtungsausschuss beschlossenen Empfehlungen insbesondere der unverzüglichen Aufnahme der SARS-CoV-2-Impfung – einschließlich der Boosterimpfungen – in das duldungspflichtige Basisimpfschema.“
Keine Protokolle zum Beschluss
Die Entscheidung war damals intern offenbar kontrovers gefallen, ein Schlichtungsausschuss musste bemüht werden. Abgeordnete der AfD fragten die Bundesregierung später nach den Protokollen der Sitzungen dieses Schlichtungsausschusses und fügten an, dass ein Teil des Gremiums „noch am Freitag, dem 19. November 2021, gegen eine entsprechende Beschlussvorlage“ war, „wohingegen diese dann am Montag, den 22. November 2021, gegen 10.30 Uhr angenommen wurde“. Und weiter: „Über die Verhandlungen des Schlichtungsgremiums der Sitzung 210, in der es zur Entscheidung kam, existieren Protokolle, namentlich Protokoll Nummer 4 und 5, die nach Ansicht der Fragesteller von besonderem öffentlichen Interesse sind.“ Die Bundesregierung leugnete jedoch, über solche Protokolle zu verfügen:
„Im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) liegen keine Sitzungsprotokolle vor, die sich mit dem Thema der COVID-19-Impfung, der Duldungspflicht und der Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr befassen. Die Sitzung des Schlichtungsausschusses unterliegt nach § 38 Absatz 4 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes (SGB) dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Damit ist der Schlichtungsausschuss gegenüber der Amtsseite lediglich verpflichtet, die abschließende Empfehlung in der beteiligungspflichtigen Angelegenheit mitzuteilen. Die Übermittlung von Unterlagen, die Einblick in den internen Willensbildungsprozess gewähren, ist dagegen wegen des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit ausgeschlossen.“
Auf Nachfrage von Multipolar an das Verteidigungsministerium, ob der rechtskräftige Befehl zur Covid-Impfung vorliege, mit Bitte um Kopie, heißt es: „Die vom BMVg [Bundesministerium für Verteidigung] veröffentlichten 'Tagesbefehle' sind in der Regel wichtige Verlautbarungen zu besonderen aktuellen Anlässen oder historischen Ereignissen. So auch der durch die damalige Bundesministerin Kramp-Karrenbauer (…) vom 29.11.2021. Sie sind dann keine Befehle im Rechtssinne.“ Man könne jedoch seitens des Ministeriums keine internen Dokumente und Befehle zur Verfügung stellen. „So verhält es sich auch mit dem von Ihnen angefragten Dokument“.
Über die Autorin: Camilla Hildebrandt, Jahrgang 1971, studierte Romanistin und ausgebildete Radiojournalistin, arbeitet seit rund zwanzig Jahren für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, vorwiegend im Kulturbereich. Von 2013 bis 2020 war sie als Dozentin der DW Akademie für Journalismus in Bolivien, Guatemala, Brasilien, Libanon und Palästina unterwegs. Seit 2020 berichtet sie über aktuelle Politik.
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