NDR-Landesfunkhaus Niedersachsen | Bild: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Die Tagesschau und der Virusursprung

Woher stammte das Coronavirus? Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer hat den NDR auf Unterlassung einer irreführenden Formulierung in einem Tagesschau-Beitrag verklagt. Gleich mehrere Gerichte stellten sich nun jedoch hinter den öffentlich-rechtlichen Sender. Was folgt daraus? Ein Kommentar.

PAUL SCHREYER, 21. März 2025, 16 Kommentare, PDF

Der Ursprung des Coronavirus bleibt ein heißes Eisen. Kaum jemand will sich daran die Finger verbrennen. Auf dem BSW-Bundesparteitag im Januar in Bonn hatte ich als eingeladener Gastredner – selbst kein Mitglied – auch einige Sätze zu diesem Thema fallen lassen:

„Wie Stück für Stück bekannt wird, kam offenbar auch das Virus selbst aus den USA – das sagt zumindest der ehemalige Leiter des CDC, das ist die amerikanische Seuchenschutzbehörde, Robert Redfield. Der hat vor zwei Monaten im November in einem Interview gesagt, er ist inzwischen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der Ansicht gekommen, dass das Coronavirus in einem amerikanischen Labor erzeugt worden ist, im Rahmen eines Biodefense-Programms. Das hält er für die wahrscheinlichste Erklärung. Er nannte auch den Namen des Labors an der University of North Carolina. Wie Sie sich alle erinnern, haben Sie davon in der Tagesschau nichts erfahren.“ (Applaus)

Unter den zahlreich anwesenden Journalisten und Kamerateams der Leitmedien war auch ein Redakteur der kritisierten Tagesschau zugegen. Er machte in seinem Bericht aus meinen Worten dann dies:

„Auf dem Parteitag spielt die Aufarbeitung der Pandemie, die die Ampel nicht angegangen ist, eine größere Rolle. Das geht bis hin zur Behauptung eines eingeladenen Gastredners, dass das Virus nicht aus China, sondern aus einem US-Labor stammt. Mit Fakten wurde das zwar nicht unterlegt, Wagenknecht spricht aber dennoch von einem immer noch vergifteten 'Meinungsklima' und behauptet, immer mehr Menschen würden sich nicht mehr trauen, frei ihre Meinung zu sagen.“

Ich fand diese Darstellung, die den Kern – Robert Redfield – einfach weglässt, dreist. Auch andere Medien hatten meine Ausführungen zur These, das Virus stamme aus dem USA, irreführend dargestellt, doch niemand ging dabei so weit wie die Tagesschau. Nicht nur, dass in dem als „Analyse“ überschriebenen Beitrag der falsche Eindruck erweckt wurde, ich hätte selbst etwas behauptet, wo ich tatsächlich bloß einen Dritten zitierte – das hatten andere Medien in ihren Berichten zum Parteitag auch schon getan. Die Tagesschau ließ aber eben nicht nur Redfield als Quelle weg, sondern behauptete dazu noch, ich hätte gar keine Fakten mitgeliefert, also nur blind ins Blaue spekuliert. In meinen Augen war hier die Schwelle zur Lüge überschritten. Daher klagte ich vor Gericht auf Unterlassung der Formulierung „mit Fakten wurde das zwar nicht unterlegt“.

Der für die Tagesschau verantwortliche NDR sah kein Fehlverhalten, schaltete aber eine Großkanzlei ein (CMS, 6.000 Anwälte weltweit). Die Anwälte argumentierten, die Aussage sei eine „Meinungsäußerung“, die meine Aussagen „wertend zusammenfasst“ und keine auf ihre Richtigkeit zu prüfende Tatsachenbehauptung. Daher sei die Formulierung durch die Pressefreiheit gedeckt, die Klage unbegründet. Meinungen sind Aussagen, die, in der Juristensprache, „einem Beweis nicht zugänglich sind“, bei denen sich also nicht objektiv ermitteln lässt, ob sie wahr oder falsch sind. Der Fall liegt hier offenkundig anders. Entweder eine These wurde „mit Fakten unterlegt“ oder eben nicht. Warum also soll es eine Meinungsäußerung sein, zu erklären, jemand hätte keine Fakten vorgelegt?

Das Landgericht Berlin äußerte sich dazu nicht, schloss sich aber der Einschätzung der NDR-Anwälte an und wies die Klage am 20. Februar ab. Im Gerichtsbeschluss heißt es:

„Bei der Frage, ob eine Aussage oder Behauptung durch Fakten unterlegt wird, handelt es sich um eine subjektive Einschätzung, ob die von dem Antragsteller selbst im Rahmen seiner Rede mitgeteilte Grundlage für seine Behauptung – insbesondere die Interview-Äußerungen von Herrn Redfield – aus Sicht der Antragsgegnerin als faktenmäßige Untermauerung der von dem Antragsteller getätigten Aussage zu bewerten ist oder nicht.“

Das Gericht folgt hier der fehlerhaften Berichterstattung der Tagesschau, wonach ich selbst eine These behauptet hätte und es nun Ansichtssache sei, ob die Redfield-Äußerung ein stützender Fakt für meine Behauptung sei oder nicht. Tatsächlich hatte ich aber ausschließlich Redfield zitiert und gar keine eigene Behauptung geäußert.

Eine Revision vor dem Kammergericht, der höchsten Berliner Instanz, hatte gleichfalls keinen Erfolg. Auch die Richter dort waren in ihrem Urteil vom 18. März der Auffassung, es handle sich um eine Meinungsäußerung. Wie schon das Landgericht vermied auch das Kammergericht, diese Einschätzung in ihrem Urteil irgendwie zu begründen.

Ich halte diesen Beschluss für ein gefährliches Fehlurteil. Wo im Zweifel alles zur Meinungsäußerung erklärt werden darf, da ist journalistische Integrität kaum mehr einforderbar. Man darf verdrehen bis an den Rand zur Lüge und hinterher seine Hände in Unschuld waschen – es war ja nur „eine Meinung“. Dass gleich mehrere Gerichte dieses Vorgehen gutheißen, stärkt meiner Ansicht nach nicht das Vertrauen in ihre Wächterrolle.

Es stellt sich an dieser Stelle auch die Frage nach dem journalistischen Gebot der Trennung von Meinung und Information – laut ARD Grundlage des professionellen Journalismus. Wenn die NDR-Anwälte argumentieren, die betreffende Aussage sei eine Meinungsäußerung, dann müsste folgerichtig der gesamte Beitrag auch als Kommentar oder ähnliches Meinungsformat für den Leser kenntlich gemacht werden. Der Artikel ist jedoch als „Analyse“ überschrieben und der Form nach klar erkennbar ein Korrespondentenbericht, der wertungsfrei schildern soll, was auf dem Parteitag gesagt wurde. Das passt nicht zur Argumentation der NDR-Anwälte. Juristische Argumentation und journalistische Qualitätsstandards stehen im Widerpruch.

Dass der NDR zudem routinemäßig (?) eine internationale Großkanzlei auf Kosten der Rundfunkbeitragszahler mit der Abwehr beauftragt, zeigt zugleich eine Wagenburgmentalität, in der Fehler einzuräumen praktisch ausgeschlossen ist. Ironie schlussendlich: In meiner Rede auf dem Parteitag hatte ich zu Redfields US-Laborthese geschlossen: „Wie Sie sich alle erinnern, haben Sie davon in der Tagesschau nichts erfahren.“ Wie um diese Aussage nochmals zu bestätigen, war dann auch der Tagesschau-Beitrag zu ebenjenem Sachverhalt um Vertuschung bemüht. Das Publikum soll diese Dinge nicht erfahren. Doch, soviel darf vielleicht geschlussfolgert werden, solches Verschweigen, Vertuschen und Verdrehen wird sich nicht ewig durchhalten lassen – auch nicht mit den Gerichten im Rücken.

Ergänzung 21.3.: Der Tagesschau-Beitrag führte auch zu einer Programmbeschwerde an den NDR, auf die der Stellvertretende Redaktionsleiter von tagesschau.de, David Rose, am 26.2. antwortete. Der Beschwerdeführer reagierte darauf mit einem mehrseitigen Widerspruch. Danke an Maren Müller von publikumskonferenz.de, die den gesamten Vorgang öffentlich dokumentiert hat und mich darauf hinwies.

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Diskussion

16 Kommentare
RALLE, 21. März 2025, 16:00 UHR

Weshalb sollte ein deutsches Gericht sein Urteil begründen? Das mag in einem Rechtsstaat erforderlich sein, in Deutschland hingegen sind politisch motivierte Urteile an der Tagesordnung. Man schaue sich als Beispiel diese Posse zum Thema Rundfunkbeitragswiderstand an: https://www.rundfunkbeitragswiderstand.de/

Am Ende (26.01.22) Bundesverfassungsgericht an Kläger:

"...die Richter beschließen einstimmig die Verfassungsbeschwerde (1BvR 652/19) nicht zur Entscheidung anzunehmen. Von einer Begründung wird abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar."

Das war es, keine Chance. Der ÖRR darf weiter lügen, hetzen, Desinformationen und Propaganda verbreiten. Im Zweifel sind das dann alles "Meinungsbeiträge". Ich dachte bis dahin, Meinungsbeiträge müssen klar als solche erkennbar sein. Das gilt aber wohl nur für die freie Presse wie Multipolar. Da schlagen die gebühren finanzierten Landesmedienanstalten (sollte man die nicht Landeszensurbehörden nennen?) schnell zu und wittern "Verstoß gegen journalistische Standards“. Selbstredend gelten diese Standards für den ÖRR nicht. Das belegen die zahlreichen Programmbeschwerden und die abenteuerlichen Ablehnungen (falls überhaupt geantwortet wird): https://publikumskonferenz.de/forum/

Ich selbst schaue schon seit Jahren weder Tagesschau noch heute oder irgendwelche Talkshows wie Lanz, Maischberger usw. Ich meide sämtliche ÖRR-Sendungen, bei denen es irgendwie um Politik geht und kann das nur jedem empfehlen. Leider muß ich aber dem ÖRR mein Geld hinterherwerfen, was mir auch aus Gewissensgründen schwer fällt.

PAUL SCHREYER, 21. März 2025, 21:40 UHR

@Ralle: An dieser Stelle mein herzlicher Dank an Sie – erst durch Ihren Leserkommentar vom 21.1. wurde ich auf den Tagesschau-Beitrag überhaupt aufmerksam.

STRESSTEST, 21. März 2025, 19:00 UHR

"Die Tagesschau ließ aber eben nicht nur Redfield als Quelle weg, sondern behauptete dazu noch, ich hätte gar keine Fakten mitgeliefert, also nur blind ins Blaue spekuliert."

Ja, in der Tagesschau sitzen mächtige Leute! Sie haben neulich sogar die Hauptstadt der Türkei von Ankara nach Istanbul verlegt:

https://x.com/OERRBlog/status/1902813943820935404/history

STRESSTEST, 23. März 2025, 14:15 UHR

Der obige Link scheint nicht mehr zu funktionieren - zumindest bei mir. Hier ein Ersatz: https://x.com/OERRBlog/status/1902813943820935404

So! Das, was Dr. Robert Redfield im Interview am 14. Nov. 2024 sagte, war nicht die einzige brisante Aussage von ihm. Im Juli 2024 fand im US-Senat eine Anhörung zum Thema Corona statt, bei der unter anderem auch Robert Redfield Rede und Antwort stehen musste. Redfield wurde besonders intensiv zu mRNA-Impfstoffen befragt:
https://www.youtube.com/watch?v=xD7aERQ0wxA&t=3073s

Später (Ab 1:30:30) kamen weitere relevante Dinge zur Sprache wie: Verweigerung der Einsicht in die Protokolle des GoF-Forschungsteams, welches von Fauci finanziert wurde, Ralph Baric, Rocky Mountain Lab in Montana und viel mehr. Die kleinen Feiglinge von der Tagesschau verfügen zwar über eine extra Rubrik: US-Senat Aktuelle Nachrichten, aber von dieser Anhörung ist auf dieser Seite kein Bericht zu finden. Zwischen 6. Mai und 6. Nov. 2024 gab es im US-Senat nach Einschätzung der Tagesschau überhaupt nichts, worüber man berichten könnte: https://www.tagesschau.de/thema/us-senat

Vielleicht lässt sich aus dieser Anhörung ein neuer Artikel oder eine "Analyse" verfassen? Dies wäre eine angemessene Antwort auf die Arroganz und Impertinenz des ÖRR, ganz nach dem Motto: "Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen."

MATTHIAS, 21. März 2025, 22:25 UHR

Danke für diesen Artikel. Er zeigt, wie viele Leitmedien geschickt an der Grenze von Wahrheit und Lüge manövrieren. Perfide ist die Forsetzung im Tagesschaubericht: Da wird so getan, als ob es überhaupt keinen Grund zur Klage über das 'Meinungsklima' gibt – direkt nachdem man selbst in wahrheitswidriger Weise Meinungsmache betrieben hat. Es wäre zudem interessant, genauer zu untersuchen, bei welchen Themen in den Leitmedien die Trennung zwischen Meinung und Information verwischt wird und welche Strategien dabei angewandt werden (beliebt ist z. B. die Methode "Experten ordnen ein", das klingt sehr sachlich, ist aber oft verbunden mit Meinungsmache).

H. KÄSMACHER, 21. März 2025, 22:25 UHR

Die Vorgehensweise des NDR-Redakteurs zeigt wieder einmal deutlich, dass es beim NDR und auch bei vielen anderen Medien bis hinunter zu lokalen Tageszeitungen nicht darum geht, vorurteilsfrei und neutral zu informieren, sondern zu bewerten. Diese Tendenz kann schon seit Jahren beobachtet werden. Beispielhaft für dieses propagandistische Unwesen ist die Art und Weise, Fragen zu stellen. Anstatt den Interviewpartner einfach um seine Einschätzung oder Bewertung eines Sachverhaltes zu befragen, enthält die Frage schon die Antwort und fragt lediglich nach dem Grad der Ausprägung. Zum Beispiel fragte ein Journalist Angela Merkel nach einer Wahl: "Frau Merkel, wie enttäuscht sind sie?“

Es geht nicht um die Frage, ob Merkel enttäuscht ist, oder nicht, sondern, dass sie enttäuscht ist, wird vorausgesetzt und es wird lediglich nach dem Ausmaß der unterstellten Enttäuschung gefragt. Merkel antwortete seinerzeit souverän, indem sie sagte, sie sei nicht enttäuscht. Die meisten Politiker merken allerdings nicht einmal, dass es sich um eine Suggestivfrage handelt und bestätigen, wenn sie, wie Merkel, nicht umgehend widersprechen, was der Interviewer unterstellt hat. Diese Fragetechnik hat in den letzten 10 Jahren derart zugenommen, dass man sich fragt, ob sowas mittlerweile an den Journalistenschulen gelehrt wird. Die Fragen wurden im Laufe der Zeit immer unverschämter und auch dümmer. Eng verwand mit dieser Fragetechnik ist das Framing. Durch geschicktes Weglassen wichtiger Zusatzinformationen und gezielte Diskreditierung wird die unerwünschte Wahrheit abgewehrt und die eigene Weltsicht verbreitet.

Wir können heute nicht mehr erwarten, dass vor allem junge Redakteure um Sachlichkeit bemüht sind, wenn der Auftraggeber eine bestimmte Bewertung erwartet. Sich dagegen aufzulehnen könnte den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.

Ich unterstütze durchaus derartige Klagen von Multipolar. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist, das viele Geld für ein Gerichtsverfahren auszugeben. Was macht es einer alten Eiche schon aus, wenn ein kleiner Wadenbeißer an ihren Stamm pinkelt?

PAUL SCHREYER, 22. März 2025, 18:20 UHR

Ich unterstütze durchaus derartige Klagen von Multipolar. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist, das viele Geld für ein Gerichtsverfahren auszugeben.

Ich teile den Vorbehalt ausdrücklich. Prinzipiell versuchen wir als Redaktion solche Verfahren eher zu vermeiden und überlegen deshalb sehr genau, ob und wann wir uns darauf einlassen. In diesem Fall sprach dafür, dass es sich (1) meiner Ansicht nach tatsächlich um eine Lüge handelte, (2) der Gegner ein öffentlich-rechtlicher Sender war, an den besonders hohe Ansprüche an journalistische Integrität zu stellen sind, und (3) der Sachverhalt „Virusursprung“ von erheblichem öffentlichen Interesse ist. Das heißt aber nicht, dass wir fortan gegen alle und jeden Rechtsstreitigkeiten führen werden. Denn das kostet, wie Sie richtig sagen, oft unverhältnismäßig viel Geld – und auch Nerven.

FELDHELD, 22. März 2025, 00:45 UHR

Durch Merkels Kotau vor den Medien und deren Publikum wurden diese praktisch zur Staatskirche erhoben und so wurde Linksgrün zur Staatsreligion (mittlerweile ja sogar ganz offiziell via Grundgesetz). So wie früher die katholische Kirche bestimmt heute die Medienkirche, was öffentlich gesagt werden und wer politische Machtpositionen einnehmen kann. Man muss die ganze Tiefe dieser Machtdynamik verstehen, um die Entwicklung der letzten Jahre einordnen zu können. Brandmauer und Merz'scher Wählerbetrug sind eindrucksvolle Demonstrationen dieser neuen Kirchenmacht. Nur so ist auch die massive Politisierung der Justiz begreiflich. Deutschland ist politisch praktisch 500 Jahre zurückgefallen (und die Ökonomie wird bald folgen).

KARL REITTER, 23. März 2025, 09:50 UHR

Nur eine kleine Zusatzinformation: Jeremy Farrar schrieb am 2. Februar 2020 an Anthony Fauci und Francis Collins:

"On a spectrum if 0 is nature and 100 is release ~ am honestly at 50. My guess is that this will remain grey, unless there is access to the Wuhan lab – and I suspect that is unlikely!" (documentcloud.org, abg. 08.12.2022)

LEO HOHENSEE, 23. März 2025, 14:55 UHR

Hallo Herr Schreyer, ich möchte hier auch meine "freie Meinung" äußern. Ich meine, es geht bei dt. Gerichten oft nicht mehr um eine Rechtsfindung, sondern um eine "Linksbestätigung"! Bestätigt werden Behauptungen und Ideologiepositionen des politischen linken Spektrums und auch solche der mainstream-medialen Welt. Zum Nachweis der eigenen Rechtschaffenheit bestätigen sich Justiz und Medien jeweils untereinander und gegenseitig die Richtigkeit ihrer Positionen. Das ist für Selberdenker entmutigend. Herr Schreyer, bleiben Sie mutig. Ich bedanke mich auf jeden Fall sehr für Ihren Einsatz. Herzliche Grüße

SE, 24. März 2025, 12:35 UHR

Ein Stein ist kein Stein. Sogar wenn er auf dem Fuß landet. Ist was die Juristen hier behaupten. Und dank ihrer Reinen Vernunft auch fürwahr halten. Womit sich die Juristen selber in der Meinung, sowie in der ganz und gar nicht existierenden Freiheit selbiger, gefangen haben. Juristen haben KEINEN REALITÄTSANKER für ihre pure Logik. (Was inkl. Tragweite nur begreift, nur wer wagt, den Kant ernst zu nehmen.)

MICHAEL KARI, 25. März 2025, 05:55 UHR

Diese Juristen sind offensichtlich dazu da, die Lücken in den AGB des sogenannten Grundgesetzes zu finden, die von Anfang an eingebaut wurden, um im Ausnahmezustand genau so zu verfahren, wie es aktuell möglich ist, ohne rechtlich angreifbar zu sein. Und! Es läuft immer wieder auf einen kommerziellen Hintergrund hinaus. Der sogenannte Staat muss sich also selber und seine Konten schützen. Dafür hat man das öffentliche Interesse erfunden. Übrigens. Eine Aufgabe der Medien ist, das zu formulieren, was in Zukunft in den Geschichtsbüchern zu stehen hat! Umsetzen muss es trotzdem die Politik wiederum mit der Hilfe dieser gekauften Medien. Und schon sind wir wieder im Kommerz.

SE, 26. März 2025, 15:35 UHR

Richtig, aber es ist schlimmer (grundsätzlicher) als nur "kommerzieller Hintergrund". Die gesamte Juristik hat KEINEN REALITÄTSANKER! Bei den Wissenschaftlern unterscheiden sich ja die Echten von den Blendern durch Anwendung der Kantschen Zirkelschlüsse, etwa: Beobachtung -> These -> Vorhersage -> Bestätigung/Widerlegung -> Experiment -> Bestätigung/Widerlegung ... Wiederholung ... usw ... hierbei wird nicht nur Irrtum durch unsere Sinne aufgedeckt, sondern auch Widerspruch in allen anderen Schritten. Wissen ist nur geschaffen, wenn es KEINEN Widerspruch mehr gibt! Das geht NIEMALS per Deklaration auf Papier oder Logik allein.

In der gesamten Jura gibt es sowas nicht. Die ignorieren Kant und sind damit selbstverschuldet Gefangene der Reinen Vernunft - merken nicht, wenn sie mit Wirklichkeit kollidieren. Meinen (!), die Wirklichkeit per Deklaration beeinflussen zu können. (Wir nennen das Dilemma wohl "pure Logik" heute, aber auch "Meinung" oder "Glaube")

LEO HOHENSEE, 26. März 2025, 19:40 UHR

Hallo Herr Schreyer, in diesem Land ist oben unten und umgekehrt. Viele Worte braucht es dazu nicht. Ich werde zu Ihrer Unterstützung einen zusätzlichen Jahresbeitrag überweisen, weil ich immer mehr erkenne, dass wir medial linksverdreht werden sollen. Lügen, Täuschung und Betrug spielen dazu eine wesentliche Rolle. Und unsere Gerichte? Für mich ein abschreckendes Beispiel für Rechtsprechung im Namen des Volkes.

JÜRGEN MÜLLER, 27. März 2025, 09:45 UHR

Verehrter Herr Schreyer, aus den von Ihnen freigeklagten RKI-Protokollen werden offensichtlich die richtigen Lehren gezogen:

(-) Das Informationsfreiheitsgesetz wird abgeschafft.
(-) Datenschutz wird zur Datennutzung.
(-) Das Wahrheitsministerium entscheidet über gültige Meinungen und Kandidaten.

Und weil man gar nicht so viel essen kann, wie man k** möchte, könnte man jetzt natürlich ganz aufs Essen verzichten. Vielleicht sollte man es aber eher mit "Luthers" Apfelbäumchen halten: Und wenn ich wüsste, dass ich morgen kotzen müsste, würd ich heute noch einen Schweinebraten essen.

RALF HUTTER, 28. März 2025, 01:15 UHR

Ich kann mir vorstellen, dass manches Gericht sowas durchschaut, aber im Journalismus könnte diese verlogene nachträgliche Trennung von Bericht und Meinungsäußerung zur Methode werden. Correctiv hat sich ja erfolgreich darauf berufen bzgl seines propagandistischen Enthüllungsartikels zum berühmt-berüchtigten Potsdamer Treffen. Der NDR war - wie viele andere Medien - zu blöd zum Zusammenfassen des Artikels und wurde vom OLG Hamburg verurteilt, weil er aus einer unklaren Aussage von Correctiv eine Tatsachenbehauptung machte.

"Das OLG ließ offen, ob Correctiv selbst auch – prozessual – unwahr berichtete. Allerdings findet sich im Tatsachenteil des Correctiv-Berichts die Aussage, dass über Ausweisungen diskutiert worden sei, so nicht eindeutig. Correctiv steht dafür in der Kritik, in der Reportage mit vielen wirkmächtigen Meinungsäußerungen zu arbeiten, die ein Fehlverständnis vom eigentlichen Geschehen zur Folge haben können. Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte) jedenfalls ist der Ansicht, gegen viele Passagen im Correctiv-Bericht nicht vorgehen zu können, da diese Wertungen enthielten, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne."

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ulrich-vosgerau-siegt-vor-olg-hamburg

Drei Fachleute haben im Juli den berühmt-berüchtigten Correctiv-Artikel und den Umgang damit in einem hervorragenden Artikel ganz ausführlich kritisiert:

"Er unterstellt, statt zu belegen, er raunt, statt zu erklären, er interpretiert, statt zu dokumentieren. Und das Schlimmste: Correctiv erzeugt eine systematische Unsicherheit über das, was eigentlich die Aussage des Artikels ist und worin der Skandal von Potsdam besteht. (...) Der Text behauptet also Dinge, die er nicht behauptet – man muss es so merkwürdig sagen."

https://uebermedien.de/97285/der-correctiv-bericht-verdient-nicht-preise-sondern-kritik-und-endlich-eine-echte-debatte/

Sie weisen auf genau dieses Argument hin, das Correctiv in der Auseinandersetzung über den Text auch vor Gericht genutzt hat: Nein, das haben wir nicht als Tatsache behauptet, sondern nur gemeint.

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