„Restriktive Maßnahmen“
PAUL SCHREYER, 13. Januar 2026, 6 Kommentare, PDFDie beiden zentralen Punkte des EU-Sanktionsbeschlusses 2024/2643 vom 8. Oktober 2024 über „restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen“ im Besitz des Sanktionierten „werden eingefroren“, und „die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern“, dass der Sanktionierte „in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen“ kann.
Vermögenssperre und Einreiseverbot: Seit 2025 werden diese rigorosen Strafen nun nicht mehr nur gegenüber Russen, sondern auch gegenüber Bürgern der EU angewandt. Erste Opfer waren im Mai die drei deutschen Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp – die in Russland leben – und Hüseyin Dogru – der in Deutschland lebt.
Seit Dezember ist nun auch der Schweizer Buchautor Jacques Baud betroffen. Baud, Jahrgang 1955, war Oberst der Schweizer Armee und arbeitete für den Schweizer Strategischen Nachrichtendienst als Analyst für die Ostblockstaaten. Von 2009 bis 2011 war er „Chief of Doctrine for Peacekeeping Operations“ bei den Vereinten Nationen in New York. In seinen Büchern analysiert er das internationale Geschehen aufgrund dieser Expertise. Multipolar veröffentlichte 2023 einen Buchauszug unter dem Titel „Warum hat Putin die Ukraine angegriffen?“.
Sowohl Röper und Lipp, als auch Dogru und Baud sind als Kritiker der EU-Politik gegenüber Russland in Erscheinung getreten.
Kampf gegen die eigenen Bürger
Damit wandelt sich der Kampf der EU gegen Russland nun zum Kampf gegen die eigenen Bürger – eine fundamentale Verschiebung. Die Berliner Zeitung kommentiert:
„Wer weder reisen noch über eigenes Geld verfügen kann, ist nicht verhaftet, aber faktisch handlungsunfähig. Ohne verfügbare Mittel kein Anwalt, ohne Bewegungsfreiheit kaum Zugang zu Gerichten. Der Rechtsstaat existiert formal weiter – praktisch wird der Betroffene ausgeschaltet.“
Baud sitzt derzeit in Belgien fest. Es ist ihm verwehrt in sein Heimatland, die Schweiz, zurückzukehren. Begründet wurden die Sanktionierungen zuletzt in bürokratischer Umständlichkeit mit „anhaltenden böswilligen Aktivitäten Russlands als Teil umfassender, koordinierter und langjähriger hybrider Kampagnen, die darauf abzielen, die Sicherheit, Resilienz und demokratischen Grundlagen der Union, ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Partner zu bedrohen und zu untergraben“. Konkret heißt es zum sanktionierten Schweizer Jacques Baud, er fungiere „als Sprachrohr für prorussische Propaganda“ und sei „daher“ für Handlungen, die der russischen Regierung „zuzurechnen sind“, durch seine „Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation“ „verantwortlich“ oder unterstütze sie zumindest.
Begriffe rechtlich nicht tragfähig
Das ist reichlich vage. Die verwendeten Begriffe sind nicht strafrechtlich definiert, weder „prorussische Propaganda“ noch „Informationsmanipulation“. „Propaganda“ bedeutet nichts anderes, als dass Meinungen gezielt verbreitet werden. „Manipulation“ bedeutet eine gezielte Einflussnahme. Ob und für wen Meinungen und Einflussnahmen nützlich oder schädlich sind, ist naturgemäß Auslegungssache und kein objektiv feststellbarer Tatbestand. „Propaganda“ und „Informationsmanipulation“ sind keine rechtlich tragfähigen Beschreibungen, sondern eher politisch aufgeladene Kampfbegriffe, mit denen in Kriegszeiten die Sichtweise des Kriegsgegners diskreditiert wird. Was durch die EU-Sanktionen bestraft wird, ist die öffentliche Äußerung einer bestimmten Meinung. Daher sind die Sanktionsbeschlüsse gegen EU-Bürger ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, welche in der EU durch die Europäische Menschenrechtskonvention geltendes Recht ist. In Artikel 10 der Konvention heißt es klar:
„Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“
Die Bestrafung eigener Bürger für Ansichten, die der Regierung missfallen, kennt man in Deutschland nur zu gut. So stellten es die Nazis 1934 im sogenannten Heimtückegesetz unter Strafe, „öffentlich gehässige, hetzerische (…) Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates“ oder „über ihre Anordnungen“ zu machen. In der DDR wurde nach Paragraf 106 für „staatsfeindliche Hetze“ zur Rechenschaft gezogen, wer die „Repräsentanten (...) oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert“ hatte, mit dem Ziel, gegen die DDR „aufzuwiegeln“.
Der Rat der Europäischen Union erklärte am 15. Dezember 2025, er nehme in seine Sanktionsliste „bekannte Analysten für Außenpolitik“ mit auf, „die eng mit dem Politik- und Kommunikationsapparat des Kremls“ verbunden seien, sowie „Influencer, die prorussische Propaganda und Verschwörungstheorien über die Invasion Russlands in die Ukraine sowie Narrative gegen die Ukraine und die NATO verbreiten.“
Regierungen als Ankläger und Richter
Oppositionelle Bürger landen nun zwar nicht mehr im Gefängnis, sondern verlieren „nur“ den Zugriff auf ihr Vermögen und ihre Reisefreiheit; allerdings mussten sowohl bei den Nazis als auch in der DDR immerhin noch Gerichte entscheiden. Diese Bindung an eine formale Gewaltenteilung entfällt jetzt ganz. Mangels entsprechender strafbewehrter gesetzlicher Regelungen scheidet der Weg über die Gerichte aus. Man kann kaum durch Richter verurteilen lassen, was nicht strafbar ist. Daher entscheiden neuerdings die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam selbst über die Strafe und die Auswahl der zu Bestrafenden, in einer überwunden geglaubten Tradition mittelalterlicher Fürsten und Gewaltherrscher.
Die autokratisch richtenden EU-Beamten agieren dabei aus der Anonymität heraus. Niemand weiß, wer Thomas Röper, Alina Lipp, Hüseyin Dogru und Jacques Baud auf die Sanktionsliste gesetzt hat. Zum Beschluss vom 15. Dezember gibt es zwar eine Teilnehmerliste – darauf als deutscher Vertreter der CDU-Politiker Gunther Krichbaum, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt –, doch diese Runde von Ministern der EU-Mitgliedsstaaten, angeführt von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas, hat den Beschluss nur abgesegnet. Wer die Namen der zu bestrafenden Bürger aussucht, bleibt im Dunkeln. Auch der Leiter der Sanktionsabteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Briece de Schietere, blieb in einem Interview auf diese Frage hin vage und unbestimmt.
Im Fall Baud ist offenbar Frankreich verantwortlich. Der französische Außenminister Jean-Noël Barrot erklärte jedenfalls am Tag des Beschlusses, die Erweiterung der Sanktionsliste „gegen Kreml-nahe Propagandaorgane“ sei „auf französische Initiative hin“ erfolgt. Die „Architekten des Chaos“ – gemeint war unter anderem Baud – würden „nicht länger ungestraft davonkommen“.
Drohung an alle
Über die Ziele der Sanktionierung ist man regierungsseitig ganz offen. So erklärte Martin Giese, Sprecher des Auwärtigen Amtes in Berlin, auf Nachfrage zum Fall Baud am 17. Dezember, dass „alle“ diejenigen, die „Desinformation“ verbreiteten und, wie Baud, „auf diesem Feld unterwegs“ seien, nun „damit rechnen müssen, dass es auch ihnen passieren kann“. Eine „Drohung an alle Menschen in der EU“ sieht darin der emeritierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek. In einem Kommentar in der WELT umschreibt er den amtlichen Einschüchterungsversuch so:
„Euch kann es genauso gehen, wenn ihr Meinungen äußert, die mit der Ukraine-Politik oder mit der Aufrüstungspolitik der EU nicht übereinstimmen. Ihr müsst damit rechnen, dass ihr euer Land nicht mehr verlassen dürft, einen Beruf nicht mehr ausüben dürft und Zugriff auf euer Vermögen nur noch zur Selbstversorgung auf Sozialhilfeniveau haben werdet.“
Wenn jemand wegen einer Meinungsäußerung mit einem Einreiseverbot und dem Einfrieren seines Vermögens belegt wird, liege es „intuitiv nahe“, so Murswiek, „diese Sanktion als Strafe für die Meinungsäußerung anzusehen.“ Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bestrafung seien aber „eindeutig nicht gegeben“, da eine Strafbarkeit gesetzlich bestimmt sein müsse, bevor die Tat begangen wurde. „Dies ist hier nicht der Fall“, so der Staatsrechtler. Darüber hinaus liefere die EU „keinen Beweis“ dafür, dass sich Baud „in den Dienst eines Feindstaates in einem militärischen Konflikt gestellt“ habe, die „Sprachrohr“-These sei „Insinuation und Geraune“. Auf eine „nicht verbotene und nicht verbietbare Äußerung“ mit dem Einfrieren des Vermögens zu reagieren, sei „ein krasser Verstoß gegen die Meinungsfreiheit“.
Viele Politiker, die sich gegen Waffenlieferungen an die Ukraine oder für eine Beendigung des Krieges auch unter Gebietsverlusten der Ukraine ausgesprochen haben, könnten nun, so Murswiek, ebenso auf die Sanktionsliste gesetzt werden: „Man denke etwa an Sahra Wagenknecht, Oskar Lafontaine, Klaus von Dohnanyi oder Tino Chrupalla“. Der Jurist mahnt: „Alles, was heute noch 'friedensbewegt' auftritt, könnte auf diese Weise aus dem politischen Leben ausgeschlossen werden.“
Sanktionen rechtswidrig
Mittlerweile ist in Deutschland eine Petition gegen die Sanktionierung Bauds gestartet worden, die mehr als 15.000 Menschen unterzeichnet haben. Bereits im November 2025 wurde zudem im Auftrag des BSW-Politikers Michael von der Schulenburg, eines vormaligen UN-Diplomaten, der nun Abgeordneter im Europäischen Parlement ist, ein Rechtsgutachten erstellt, mitverfasst von einer ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, wonach die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen wegen „Desinformation“ in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sind.
Die Bundesregierung tangiert das nicht. Sie reitet weiter das tote Pferd des „Kampfes gegen Desinformation“ – der nunmehr zu einem offenen Kampf gegen die eigenen, kritischen Bürger geworden ist. Ginge es wirklich gegen falsche Informationen, dann würden selbstverständlich saubere Argumente und transparente Informationen ausreichen. Offenbar aber hat man an der politischen Spitze schon lange den Glauben an die Überzeugungskraft dieser eigenen Argumente verloren. Und so scheint derzeit alles, was den EU-Führern mit Personen wie Kaja Kallas an der Spitze noch geblieben ist, eben dies zu sein: hohle Rhetorik und Einschüchterung.
Titelfoto: EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas | Bild: picture alliance / zumapress.com / Nicolas Landemard
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