LfM-Justiziarin Laura Braam und LfM-Direktor Tobias Schmid | Bild: picture alliance/dpa / David Young

Landesmedienanstalt geht nach Enthüllung der RKI-Protokolle gegen Multipolar vor

Unvermittelt wirft die nordrhein-westfälische Medienaufsicht unserem Magazin „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen.

REDAKTION, 27. August 2024, 28 Kommentare, PDF

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat Multipolar am 23. August in einem Brief mitgeteilt, dass mehrere unserer Beiträge der vergangenen Jahre nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen würden. Die in Düsseldorf ansässige LfM ist die Aufsichtsbehörde für private Medien mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und verfügt über einen Jahresetat von gut 20 Millionen Euro, gespeist aus den Rundfunkgebühren. Multipolar hatte bislang keinerlei Kontakt zu der Behörde.

Die LfM beruft sich in ihrem Schreiben auf Paragraf 19 des Medienstaatsvertrages, in dem es heißt, dass Medien „den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“ haben und Nachrichten „mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“ sind. Seit einer Reform des Medienstaatsvertrages Ende 2020 sind die Landesmedienanstalten auch für die Überwachung von Online-Medien zuständig.

Konkret moniert werden in dem vorliegenden Schreiben insgesamt vier Passagen aus Artikeln und Interviews, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erschienen sind. Bei allen Texten geht es um die Coronakrise. Beanstandet werden in sämtlichen Fällen Aussagen, die den Regierungsverlautbarungen entgegenstehen:

  • In einem im März 2022 veröffentlichten Interview erklärte der Arzt und Psychologe Prof. Christian Schubert gegenüber Multipolar: „Die Covid-19-Krise hat den ersten großen Schritt gemacht, dass unsere Lebenserwartung sinken wird. Die steigt nicht mehr. Die Kollateralschäden, die wir jetzt zu erwarten haben durch diese Krise, werden die Lebenserwartung in den nächsten Jahrzehnten verringern. Wir haben dazu schon erste Hinweise. Für die Schweiz wurde berechnet, dass drei Monate Lockdown und Schulschließungen wegen der damit verbundenen psychopathologischen Folgen – wir sprechen zum Beispiel von Selbstmord, Depression und Traumatisierung – 1,76 Millionen Lebensjahre kosten. Damit sind die staatlichen Maßnahmen 55mal schädlicher als das Virus selbst.“ Die LfM bemängelt, dass die Herkunft der Zahlen „unklar“ sei und diese „unbelegt“. Die Äußerung hätte daher „vom Interviewführer näher hinterfragt oder im Nachgang für den Leser nachvollziehbar eingeordnet werden müssen“.

  • Eine im März 2023 veröffentlichte 14-seitige Analyse unseres Autors Florian Schilling zu einem Dokument der britischen Statistikbehörde zum Thema Sterblichkeit und Impfungen leitete unsere Redaktion so ein: „Nach einer mehr als siebenmonatigen Veröffentlichungspause hat die britische Statistikbehörde nun Zahlen vorgelegt, die erstmals in diesem Umfang zeigen, wie nutzlos und sogar schädlich die Corona-Massenimpfung war. Zu keinem Zeitpunkt und in keiner Altersgruppe finden sich signifikante Belege für eine geringere Gesamtsterblichkeit Geimpfter. Im Gegenteil führte die staatliche Impfkampagne fast von Beginn an zu einer höheren Gesamtsterblichkeit der Geimpften, die zudem mit der Zeit ansteigt und um so höher ausfällt, je jünger die Geimpften sind.“ Dem widerspricht die LfM mit einer eigenen, pauschal gehaltenen Einschätzung der medizinstatistischen Zusammenhänge: Schilling und Multipolar hätten die amtlichen britischen Daten „fehlinterpretiert“ und „falsch dargestellt“.

  • In einem im März 2024 veröffentlichten Beitrag teilte Multipolar mit, dass es die freigeklagten RKI-Protokolle nun für alle einsehbar veröffentlicht hatte, weiterhin aber mehr als tausend Passagen geschwärzt waren. Im Text dazu heißt es: „Wie Multipolar auf Grundlage der bislang geheim gehaltenen Papiere bereits berichtete, beruhte die im März 2020 vom RKI verkündete Verschärfung der Risikobewertung von 'mäßig' auf 'hoch' – Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile dazu – anders als bislang behauptet nicht auf einer fachlichen Einschätzung des Instituts, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs – dessen Name in den Protokollen geschwärzt ist.“ Die LfM erklärt, dies sei „irreführend“, da die Entscheidung sehr wohl auf einer fachlichen Einschätzung beruhe. Schließlich, so die LfM, sei laut Protokoll vom 16. März 2020 ja „eine neue Risikobewertung vorbereitet“ worden. Das LfM schließt aus dieser Protokollnotiz demnach, dass diese neue Risikobewertung auch innerhalb des RKI initiert und ausgearbeitet worden war. Allerdings hatten die RKI-Anwälte dem Verwaltungsgericht Berlin gegenüber erklärt, dass bis auf die Protokollnotiz vom 16. März in der Behörde „keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung“ befassen.

  • In einem im Juni 2024 veröffentlichten Interview erklärt ein Berliner Feuerwehrmann gegenüber Multipolar: „In der Realität hatten wir circa 25 Prozent weniger Einsätze, gerade, als alles losging mit der sogenannten Covid-Pandemie. Die Einsatzzahlen gingen also anfangs klar zurück. Es war viel mehr Panik. (…) Das gleiche Bild ergab sich auch in den Krankenhäusern. Wenn du die Patienten in den Krankenhäusern abgegeben hast, hast du ja auch mit den Schwestern gesprochen: 'Wie sieht es denn hier bei euch aus?' Die (…) haben gesagt: 'Ja, wir haben zwar viel Stress gehabt, beim Aufbau von zusätzlichen Intensivstationen oder die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, aber in der Realität, dieses Freihalten der Betten...' Es gab keinen Ansturm von Patienten. Im Gegenteil, die haben gesagt, sie könnten jetzt Urlaub nehmen, Überstunden abbauen. Es wurde sogar darüber nachgedacht, in den Krankenhäusern Teilzeitkräfte zu entlassen. Die Schwestern haben erzählt: 'Wir haben hier eine Auslastung, die liegt teilweise nur noch bei 40 Prozent.' (…) Es gab keine Pandemie in unserer Wahrnehmung. (…) Im Nachhinein muss ich sagen: Man wollte aber kopflose Panik verbreiten und man hat es geschafft. Ich habe natürlich gesehen, dass es überhaupt keinen Grund für die Angst gab, weil ja die Krankenhäuser frei waren.“ Die LfM ist mit dieser Schilderung des Feuerwehrmannes nicht einverstanden und führt an, es gebe „stichhaltige Belege dafür, dass in der Hochzeit der Pandemie viele Krankenhäuser unter erheblichen Kapazitätsengpässen litten“. Multipolar hätte die Aussagen des Feuerwehrmannes daher „einordnen“ müssen.

Multipolar soll der LfM nun bis zum 23. September mitteilen, ob die genannten vier Beiträge „angepasst“ und die „verpflichtenden Informationen ergänzt“ wurden. Die Behörde droht, „zeitnah ein förmliches Verwaltungsverfahren einzuleiten“. In einem ähnlichen Verfahren einer Landesmedienanstalt musste das regierungskritische Portal Apolut zuletzt pro Artikel 800 Euro „Bearbeitungsgebühr“ zahlen. In diesem Fall kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren, da der Apolut-Anwalt die Widerspruchsfrist verstreichen ließ.

Das Schreiben an Multipolar ist nicht namentlich unterzeichnet. Letztlich verantwortlich sind LfM-Direktor Tobias Schmid und Justiziarin Laura Braam – die beide im Beitragsbild über diesem Artikel zu sehen sind. Medienwächter Schmid war bis zu seinem Wechsel zur LfM beim Medienkonzern RTL beschäftigt, zuletzt als Executive Vice President Governmental Affairs. Lobbycontrol kritisierte seinerzeit, es sei „schwer nachvollziehbar und fragwürdig“, dass mit Schmid „ausgerechnet ein langjähriger Lobbyist des privaten Rundfunks“ zur LfM-Spitze wechsle. Auch seine Stellvertreterin Petra Gerlach kommt von RTL. Schmid, der laut LfM-Finanzbericht ein monatliches Gehalt von knapp 22.000 Euro bezieht, ist sich über die Grauzone, in der er agiert, offenbar im Klaren. So erklärte er im vergangenen Jahr:

„Der Bereich Hass und Beleidigung ist rechtlich gut definiert, bei bewusster Desinformation gibt es da noch Schwierigkeiten. Wo liegen mit Blick auf Meinungsfreiheit die Grenzen? Das ist noch nicht zu Ende diskutiert. Es gibt kein Verbot für Desinformation im medialen Bereich. Aber wir brauchen dringend gesetzliche Grundlagen, um dagegen vorzugehen.“

Laut Eigendarstellung ist die LfM „dafür da, die Meinungsfreiheit in Medien zu wahren“. Der offizielle Slogan der Behörde lautet: „Der Meinungsfreiheit verpflichtet“. Man sei generell „staatsfern“. Schmids Vorgänger an der LfM-Spitze, Jürgen Brautmeier, stellte jedoch schon vor einigen Jahren klar, die Staatsferne der Landesmedienanstalten sei „eine schöne Fiktion“:

„In der Realität konnte man eine große Politiknähe beobachten, weil Struktur, Spitzenpersonal und Aufgabenstellung der nordrhein-westfälischen Medienanstalt immer wieder parteipolitischen Interessen unterworfen wurden bzw. entsprechende Beeinflussungsversuche stattfanden.“

Multipolar hatte bereits im vergangenen Jahr in einer Recherche zu den Landesmedienanstalten berichtet, dass Zweifel daran bestehen, ob der betreffende Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags verfassungsgemäß ist. So argumentiert der Medienrechtler Wolfgang Lent, die Regelungen träfen ausschließlich Online-Medien, was Indiz für eine Sonderrechtsregelung sein kann. Zudem sei nicht klar definiert, wer unter das Gesetz falle. Vor allem aber würde die Kontrollfunktion gegenüber dem Staat ausgehebelt, wenn Journalisten bei ihrer Recherche Rücksicht auf Staatsbelange nehmen müssten. Lent: „Eine Behördenaufsicht über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten führt gerade in diesen Fällen zu inakzeptablen Rahmenbedingungen der online-journalistischen Arbeit.“

Multipolar prüft derzeit das Schreiben der Landesmedienanstalt um das weitere Vorgehen zu bestimmen.

Nachtrag 14.9.: Multipolar hat das Schreiben der Landesmedienanstalt mittlerweile beantwortet.

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Diskussion

28 Kommentare
HELENE BELLIS, 27. August 2024, 13:40 UHR

Ich empöre mich mal eher nicht, weil das ohnehin nichts bringt. Aber ich würde die Landesanstalt für Medien NRW gerne folgendes fragen: Herr Karl Lauterbach, seines Zeichens Bundesgesundheitsminister, hat innerhalb der letzten fünf Jahre zum Thema Corona definitiv und nachweisbar ungezählte Male gelogen. Geht die LfM jetzt bei allen Medien, die diese Äußerungen Lauterbachs gedruckt, gesendet und anderweitig weiterverbreitet haben, dem ebenfalls nach? Oder muß so etwas nicht »eingeordnet« werden? Ich bin wirklich nur besorgt darum, daß der zu selbstständigem Denken nicht fähige Beitragszahler auch versteht, was ihm da von Seiten eines Bundesministers so präsentiert wurde.

Frage an die Redaktion: Ist von der Spendenbereitschaft bezüglich der RKI-Files noch genug auf dem Konto, um das gerichtlich klären zu lassen? Oder bedarf es nochmal der finanziellen Unterstützung Ihrer Leserschaft?

PAUL SCHREYER, 28. August 2024, 11:10 UHR

Es sind Reserven da, aber selbstverständlich hilft uns jede Unterstützung, zumal schwer abzusehen ist, wie lange sich ein solches Verfahren hinzieht.

HELENE BELLIS, 28. August 2024, 11:30 UHR

@Paul Schreyer
Gut. Wenn Sie das bis zum – ggf. bitteren – Ende durchziehen, bin ich mit einer Überweisung dabei. Aber keine Widerspruchsfristen versäumen! ;-)

AXEL R. KLEIN, 28. August 2024, 16:05 UHR

Moin Frau Bellis,
es ist natürlich eine Abwägung, wozu das Team Multipolar seine Energien verwendet. Prof. Homburg empfahl die Änderungen vorzunehmen und damit das Verfahren zu beenden. Aber eigentlich gefällt mir die Idee meiner Frau noch besser, die geforderten Änderungen und Ergänzung vorzunehmen und als Zwangsmaßnahmen der Zensurbehörde oder des Wahrheitsministeriums mit Link zur Textzeile des Schreibens zu kennzeichnen. Schließlich sind noch viele Protokolle herauszuklagen und diese wie weitere Rechercheergebnisse in der gewohnten sachlichen und sprachlichen Qualität zu veröffentlichen!
Schöne Grüße Axel Klein

HELENE BELLIS, 28. August 2024, 19:40 UHR

Sehr geehrter Herr Klein,
kein Witz? Sie propagieren ernsthaft, klein beizugeben? Und Herr Homburg soll das ebenfalls empfohlen haben? Ich gebe zu, konsterniert zu sein. Aber schlußendlich kann mir sowohl Ihre als auch Stefan Homburgs Meinung egal sein. Ich hoffe sehr, daß und freue mich, wenn Multipolar sich hier nicht verbiegt und weiterhin zu ehemals gültigen journalistischen Standards steht. Da muß man dann auch schon mal für vor Gericht ziehen, und ja: zuweilen lohnt es sich sogar, dabei zu verlieren. Man hat sich dann immerhin etwas bewahrt, das einen weiterhin täglich problemlos in den Spiegel schauen läßt. Von Prinzipien, die ein lebenswertes Land ausmachen, ganz zu schweigen.

Aber jeder tut hier, was er möchte, und ich überweise einfach Anfang September ein bißchen Extrageld, auf daß die Multipolar-Redaktion damit verfahren möge, wie sie möchte. Auch wenn ich mir wünsche, daß sie es dafür ausgibt, der LfM tüchtig in die Parade zu fahren.

STRESSTEST, 29. August 2024, 12:50 UHR

"Prof. Homburg empfahl die Änderungen vorzunehmen und damit das Verfahren zu beenden. Aber eigentlich gefällt mir die Idee meiner Frau noch besser"

@AXEL R. KLEIN, ich neige auch dazu, die Vorschläge von Prof. Homburg und Ihrer Frau als dauerhafte Lösung dieses Problems ernsthaft in Betracht zu ziehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass demnächst regelmäßig irgendwelche Beanstandungen weiterer Artikel seitens der LfM an die Adresse von Herrn Schreyer verschickt werden, um die knappen Ressourcen von multipolar gezielt und zweckorientiert zu binden. Die gekennzeichneten asymptomatisch klugen Anmerkungen einer Zensurbehörde hätten multipolar eine Art Exklusivität verliehen, womöglich für mehr Leserschaft gesorgt, und wir Kommentatoren hätten etwas zum Lachen gehabt.

MICH LAUST DER AFFE, 30. August 2024, 00:00 UHR

Mir gefällt der Vorschlag von Herrn Kleins Frau sehr gut, die geforderten Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen und als Zwangsmaßnahmen der Zensurbehörde oder des Wahrheitsministeriums mit Link zur Textzeile des Schreibens zu kennzeichnen. Das ist die Methode „den Spieß umdrehen“. Man müsste es so gestalten, dass dieser Behörde ihr eigenes Handeln nur noch peinlich sein kann. Mit Verweis bei den jeweiligen beanstandeten Stellen auf das, was bis vor kurzem noch einvernehmlich als journalistischer Standard galt. Und in einem Rechtsstaat auch gelten muss.

Wie z.B. die von Herrn Meyen erwähnte Tatsache, dass bis vor kurzem einvernehmlich galt, dass Interviews, Interpretationen und Meinungsbeiträge naturgemäß die Wiedergabe subjektiver Ansichten sind. Und in diesen Fällen der journalistischen Sorgfaltspflicht schon durch die Standardfloskel ausreichend Rechnung getragen wird, dass die Redaktion darauf hinweist, dass sie nicht notwendigerweise mit diesen konform geht. Um den Kontrast zu verdeutlichen zu dem, was aktuell geschieht. So dass selbst unvoreingenommene Leser nicht umhinkönnen zu erkennen, dass es sich hier um totalitär-staatliches Vorgehen handelt.

Natürlich sollte dabei vermieden werden, vor dieser Anstalt zu buckeln und ihr recht zu geben. Ich denke, das sollte machbar sein. Es ist vermutlich auch nicht schwer herauszuarbeiten, dass die beanstandeten Stellen Mainstreamaussagen widersprechen, die ohne Belege und von den Medienanstalten unbeanstandet in die Welt gesetzt wurden. Und dann ein neuer separater multipolar-Artikel zu diesem ganzen Thema, um es auch gebührend ins Rampenlicht zu stellen. Leider kann man ja heutzutage in Deutschland hierzu nicht einmal mehr einen satirischen Artikel schreiben, denn echte Satire, welche die Mächtigen und nicht die Unterworfenen bloßstellt, ist ja inzwischen strafbar: „Delegitimierung des Staates“.

HELENE BELLIS, 30. August 2024, 14:50 UHR

Mal so an alle, die dem Begehr der LfM nachkommen wollen. Wenn man das mal durchspielt, ergibt sich für

(1.) rein theoretisch die Möglichkeit, der LfM eins reinzudrücken, wenn man über Christian Schubert die erwähnten Schweizer Zahlen bekäme. Allerdings muß man immer damit rechnen, daß die LfM sodann den Joker »Fehlinterpretation und falsche Darstellung« (siehe unter 2.) ziehen würde. Und dort...

(2.) Tja, nun wird es schon schwieriger. Wie stellen sich die werten Mitkommentatoren das denn hier vor? Die LfM wird jegliche Zahlen so lange als fehlinterpretiert und falsch dargestellt bezeichnen, wie sie ihr nicht in den Kram passen.

(3.) Dazu kann ich gar nichts sagen, weil ich außer der angeblichen »Irreführung« keinen Vorwurf erkennen kann (das PDF mit dem Schreiben ist paßwortgeschützt, so daß ich den Inhalt nicht im Wortlaut nachlesen kann) und nicht wüßte, wie man dem begegnen sollte, da im monierten Text bereits alles logisch erklärt wurde.

(4.) Wenn die LfM schreibt, »Multipolar hätte die Aussagen des Feuerwehrmannes daher „einordnen“ müssen«, dann wird sie sich ganz sicherlich ausschließlich damit zufriedengeben, wenn diese »Einordnung« nach offiziellem Narrativ geschieht.

Fazit: Wie soll man denn nun den Ansprüchen der LfM genügen und gleichzeitig zeigen, daß man weiterhin nicht an das offizielle Narrativ glaubt? Mir zumindest scheint das nicht möglich zu sein. Außerdem würde der Mainstream alles, was auch nur vage in Richtung Zurückrudern geht, sofort als Einknicken ansehen und lauthals schreien, sie hätten ja von Beginn an recht gehabt. Denn wer keinen Fehler bei sich findet, der wird seine Aussagen auch nicht ändern(*). Genau diese Änderungen aber werden hier proklamiert. Ich zumindest kann in keinster Weise erkennen, wie das Multipolar und uns allen zum Vorteil gereichen soll.

(*)ganz egal, ob man dabei Fußnoten mit Resten von Wirklichkeit verteilt oder nicht

ALEXANDER FEIN, 31. August 2024, 10:35 UHR

In Kommentaren ist von "Lügen" die Rede, die freie Presse "soll" zum Schweigen gebracht werden, "platt gemacht werden", "Schleusenwärter". Das ist ja auch auf der Ebene der unmittelbaren Beobachtung alles richtig. Wesentlich scheint mir die Frage nach der Motivation für das Verhalten zu sein, und hier gibt es wissenschaftliche Evidenz für die Annahme eines wahnhaften Geschehens, das eben die Situation so gefährlich macht. Und mit der Änderung der Texte wird man auf die wahnhafte Entwicklung keinen Einfluss nehmen, sondern diese im Gegenteil verstärken. Es erstaunt wirklich, dass selbst auf dem Portal "Multipolar" nur noch das unmittelbar Beobachtbare Berücksichtigung zu finden scheint, was in gewisser Weise den Positivismus der Gegenseite - der in "Inzidenzen" und "Belegung von Intensivstationen" seinen Ausdruck findet - widerspiegelt. Dass in den Diskussionen tiefergehende Betrachtungen, um was es hier eigentlich geht - nämlich Scham - , kaum Berücksichtigung finden, ist enttäuschend. Denn so bleibt es bei Erregungszyklen. Ich empfehle das Interview mit Mattias Desmet bei Tucker Carlson.

AXEL R. KLEIN, 4. September 2024, 11:30 UHR

Liebe Frau Bellis,
seien Sie versichert: Ich propagiere nichts, stelle aber zur Diskussion. Und ob ich dazu neige "klein beizugeben", da müssen Sie andere fragen... Dass wir gemeinsam das Vorgehen dieser wie anderer Staatsorgane mindestens seit Frühjahr 2020 kritisieren und spätestens seit Herbst 2020, als das BVerfG die Demonstrationsverbote von Bremen und Mannheim bestätigte, auch verurteilen, dürfte unstrittig sein. Die Frage nach dem richtigen Weg der Abwehr grundgesetzfeindlicher Kräfte, ist jedoch eine andere und passenderweise wird eine solche Auseinandersetzung auch im Artikel über Thomas Müntzer geschildert. Vermutlich ebenso unstrittig ist, dass wir gerne die unabhängige Justiz bzw. Judikative hätten, die das Grundgesetz verspricht - nach 75 Jahren. Bekommen wir die, indem wir die offensichtlich nicht Recht und Gesetz verpflichtete Justiz nach ihrer Meinung fragen?

Es gehört zu meinen Erkenntnissen der Zeit, dass die maßnahmenkritischen Mediziner in ihrem Fachgebiet, der Medizin, stets richtig lagen, während "unsere" maßnahmenkritischen Juristen ihren Erkenntnisprozess bei weitem noch nicht abgeschlossen haben und immer noch mit der Erkenntnis hadern, dass sie in ihrem Fachgebiet, der Justiz, meistens falsch lagen. Jedes zögerliche "Kleinbeigeben" der Justiz in Sachen Corona-Fakten bringt uns aber dem Ziel der Umsetzung des GG nicht näher, eher lähmt es "unsere" Juristen bzw. lässt es sie in den Traum zurückfallen, wir hätten die Justiz, die das GG beschreibt.

Nun bin ich kein Jurist, aber ich würde mir den Kongress der maßnahmenkritischen Juristen wünschen, der die notwendigen Änderungen im Rechtssystem diskutiert, und Vorschläge macht, um sowohl alte, totalitäre Teile der Gesetzgebung als auch Verschlimmbesserungen unter den Grundgesetzänderungen zu streichen, aber auch die Ergänzungen zu beschreiben, die helfen, das GG umzusetzen. Nach 75 Jahren!
Vorher wären ebendiese Juristen noch gefragt, um aus den Erfahrungen seit 2020 (und davor?) die Voraussetzungen herauszuarbeiten, die den Art 20 GG Abs. 4 wirksam werden lassen. Wenn das niemand kann, ist der Absatz zu streichen!

Solange selbst auf Seiten der kritischen Juristen dahingehend nichts zu sehen und zu hören ist, solange will jeder Gerichtsprozess abgewogen werden, ob er der Umsetzung und Bewahrung des GG dient oder nicht. Schöne Grüße Axel Klein

MICHAEL MEYEN, 27. August 2024, 15:25 UHR

Was soll man dazu noch sagen? Am besten: Es passt ins Bild. Ich hatte ja schon früh darauf hingewiesen, dass der Medienstaatsvertrag über die Hintertür "Sorgfaltspflichten" ("anerkannte journalistische Grundsätze") aus den Landesmedienanstalten Zensurbehörden macht, bezahlt von uns allen. Das Problem beginnt schon bei der Konstruktion dieser Einrichtungen, die ursprünglich nur für den Kommerzfunk zuständig waren. Wenn die Politik glaubt, dass RTL und Co. Kontrolleure brauchen, warum lassen sie dann den Beitragszahler dafür blechen und nicht Milliardäre wie die Bertelsmannbesitzer? Eine rhetorische Frage, ich weiß. Der im Beitrag zitierte $19 des Medienstaatsvertrages öffnet für alle Konzernmedien einen einfachen Ausweg: Selbstkontrolle, etwa über den Deutschen Presserat. Bringt im Zweifel eine Rüge, aber keine 800 Euro Minus.

Wer je vor Gericht war, der weiß, dass solche Verfahren neben Geld vor allem Energie kosten, die dann da fehlt, wo es wichtig wäre – bei neuen Recherchen. Wie man bei Interviews, Interpretationen und Meinungsbeiträgen (darum ging es ja damals bei Apolut) irgendwelche journalistischen Standards verletzen kann, ist mir rätselhaft. Journalismus hat Öffentlichkeit herzustellen. Heißt: alle Themen und alle Perspektiven. Wenn ein Forscher oder ein Feuerwehrmann ihre Sicht auf die Wirklichkeit kundtun und ich das als Journalist für relevant und gut begründet halte, dann veröffentliche ich das, Punkt. Einordnen kann das das Publikum selbst.

ALEXANDER FEIN, 27. August 2024, 17:30 UHR

Bei der juristischen Beurteilung von ärztlichen Attesten im Zusammenhang mit "Corona"wird analog vorgegangen: Das haftungsrechtliche Argument der Sorgfalt wird in ein strafrechtliches umgewandelt, was den Sinn der ursprünglichen Vorschriften in sein Gegenteil verwandelt. Leibniz hat das beispielhaft in der Theodizee diskutiert. Ein akademischer Verteter des jeweiligen Berufsstandes ist dann eilfertig zur Hand, wenn es darum geht, die entsprechenden Verweise mit einer intellektuell tönenden Begründung zu verbrämen.

MICHAEL BRAUN, 27. August 2024, 18:30 UHR

Ich empfinde diese Beanstandungen irgendwie als „Ritterschlag“. Multipolar scheint in den Fokus des Establishment zu rücken. Die Art der Beanstandungen an der „Qualität der Berichterstattung“ wird in den ÖRR-Medien und anderen Mainstream-Medien täglich signifikant verletzt, ohne Konsequenzen. Die LfM muss sich den Vorwurf der strukturellen Ungleichbehandlung gefallen lassen. Es geht letztendlich um die Bestrebung, teurere Ressourcen und Energien auf Nebenschauplätze zu leiten und zu binden. Das wird nicht der letzte „Angriff“ sein. Vielleicht braucht Multipolar einen „strukturierten“ Förderverein?

STRESSTEST, 27. August 2024, 18:50 UHR

"Zu keinem Zeitpunkt und in keiner Altersgruppe finden sich signifikante Belege für eine geringere Gesamtsterblichkeit Geimpfter. Im Gegenteil führte die staatliche Impfkampagne fast von Beginn an zu einer höheren Gesamtsterblichkeit der Geimpften [...]“ Dem widerspricht die LfM mit einer eigenen, pauschal gehaltenen Einschätzung der medizinstatistischen Zusammenhänge: Schilling und Multipolar hätten die amtlichen britischen Daten „fehlinterpretiert“ und „falsch dargestellt“.

@LfM, zu diesem Thema gibt es eine neue Studie von der Deutsch-Jordanischen Universität, Amman, Jordanien: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2352914824001205

"Bewertung der Auswirkungen der COVID-19-Impfstoffe von MERCK, MODERNA, PFIZER/BioNTech und JANSSEN auf geimpfte Personen: Eine Metadatenanalyse [...] In dieser Studie wird der Einfluss von vier spezifischen Impfstoffen auf die Gesundheit der geimpften Personen untersucht. Die untersuchten Impfstoffe sind MERCK, MODERNA, PFIZER BioNTech und JANSSEN. [...] Schlussfolgerungen: Die impfbedingte Sterblichkeitsrate liegt bei etwa 3 % der Geimpften, wobei die Mehrzahl der Fälle bei Personen unter 60 Jahren auftritt, die nicht im Krankenhaus waren und ihre erste Impfdosis erhalten haben."

Wie darf ich die Sterberate bei Geimpften von etwa 3 % interpretieren? Die Mortalitätsrate in Jordanien:
2020: 0,35 %
2021: 0,39 %
2022: 0,40 %

https://www.laenderdaten.info/Asien/Jordanien/bevoelkerungswachstum.php

H. KÄSMACHER, 29. August 2024, 12:25 UHR

In der Tat hat der Reporter der Nachricht offenbar im Kapitel Prozentrechnung in der Schule nicht aufgepasst. Nehmen wir an, dass die rund 0,4% ein plausibler Wert ist, dann hätte es immerhin unter den 70% Geimpften etwa 232.000 plötzliche Todesfälle nach der Impfung geben müssen. Verteilt auf 3 Jahre sind das 77.033 pro Jahr. Die Sterblichkeit einer Covidinfektion ist im Durchschnitt kleiner, als 0,2%. Auch Lauterbach, der aufgrund seiner Belesenheit in Fachmagazinen äußerte, dass es nur 4 von 10.000 seien, die ihm leid tun, dürfte mit den Wahrheiten der Prozentrechnung nicht sehr vertraut sein. Man kann sich ja mal versprechen.

Wenn sich die Arbeit der Jordanier bestätigen lässt, bedeutet das jedenfalls, dass die relative Wirksamkeit der Impfung insgesamt nicht 95%, sondern kleiner als -50% war. Negativ. Wenn die Sterblichkeit an einer Covidinfektion unter den Ungeimpften nur halb so groß war, wie die Sterblichkeit an einer Nebenwirkung, dann haben die gentechnischen Spikeimpfungen nur Schaden an der Allgemeinheit zugunsten der Finanzoligarchie verursacht. Es ist ja nicht so, als dass es keine weiteren Hinweise auf die Schädlichkeit der gentechnischen Immunisierungsverfahren gäbe. Die Fakten liegen auf dem Tisch.

Im Übrigen ist die Argumentationsweise der Angreifer aus der LMA so dumm und widersprüchlich, dass sich der Verdacht aufdrängt, dass hierzu die Anweisung von höherer Stelle kam. Ebenso wenig, wie Ingo Zamparoni verpflichtet war, die Behauptungen von Bill Gates in den Tagesthemen kritisch zu hinterfragen, kann man von einem freien Medium verlangen, bestimmte Fragen nicht zu stellen und die Aussagen ihrer Interviewpartner in bestimmter Weise zu interpretieren und zu bewerten. Das ist schlichtweg die Meinungsfreiheit der Interviewpartner und der Reporter. Mir scheint das Ziel zu sein, mit fragwürdigen Prozessen die kleinen Medien finanziell zu ruinieren. Vor einem nicht korrupten Richter mit Verstand dürfte keine der Behauptungen und Forderungen der LMA Bestand haben.

ROTH GÜNTER, 28. August 2024, 07:25 UHR

Es ist zum Verzweifeln. Ein staatlich verordneter Journalismus zur Erziehung und Indoktrination ist ein Zeichen einer Autokratie, eine technokratische. Viel Glück im Kampf, auch wenn es aussichtslos scheint!

TORBEN GEDASCHKO, 28. August 2024, 09:10 UHR

Ein nachvollziehbares Verhalten für Menschen, die frei von Reflexion und Einsicht sind. Denen ist Angst und Bange, lassen wir sie zappeln. „Das Neue ist schon da, das Alte macht nur noch viel Lärm beim Sterben.“ Zit. Eckhard Tolle

ARNALDO, 28. August 2024, 13:30 UHR

Ich sehe hier Schikane und 'Lawfare', um einer ehrlichen und kritischen Zeitung den Biss zu nehmen oder sie gar komplett zu unterdrücken. Bin emotionalisiert, zornig. Dies kostet sicherlich viel mentale Energie, Zeit, Geld. Hoffe aber, dass die Zeitungsmitarbeiter dies gelassen nehmen und angemessen reagieren können.

Mentale Energie und Zeit habe ich weniger. Zur Unterstützung habe ich jetzt meinen Monatsbeitrag verdoppelt.

RALLE, 28. August 2024, 15:15 UHR

Die LfM bemängelt, dass die Herkunft der Zahlen „unklar“ sei und diese „unbelegt“ sind. Da hat der ÖRR ja nochmal Glück, dass die LfM nicht auch für ihn zuständig sind. Unklare und unbelegte Zahlen sehe ich dort fast täglich. Schon wenn der ÖRR Lauterbachs Märchen von Tausenden durch Corona-Impfung geretteten Leben propagiert. Niemand hinterfragt. Was „Einordnen“ betrifft: Der mündige Bürger ordnet selber ein. Betreutes Denken ist unerwünscht. Das die LfM auch noch mit unseren Zwangsgebühren bezahlt werden, wir zahlen also für Zensur, die es laut GG nicht geben darf, unfassbar.

Ich hoffe, die AfD gewinnt in Thüringen und kündigt danach den Rundfunkstaatsvertrag. Das wäre der erste (kleine) Schritt, die Demokratie, die schon vor Corona zerstört wurde, zurückzubekommen. Das begann spätestens mit einer Wahl, die „rückgängig“ gemacht wurde, der Verzögerung bei der juristischen Aufarbeitung dieses ungeheuerlichen Vorgangs (2 Jahre, während Höcke für „alles für Deutschland“ sofort die Immunität verlor und verdonnert wurde) bis zur versprochenen Neuwahl des MP von Thüringen nach Jahresfrist, die dann einfach ausfiel. Die Corona-Maßnahmen beerdigten dann alles, was an Demokratie in diesem Land noch übrig wahr.

Bitte rechtzeitig bekannt geben, wenn Geld für das Verfahren gegen die LfM benötigt wird. Wir dürfen denen keinen Raum mehr geben, Widerstand ist Pflicht.

RALLE, 30. August 2024, 12:35 UHR

Ergänzend zu meinem Beitrag: Dieser aktuelle Fall (NDR verbreitet noch immer längst widerlegte Behauptungen von Correctiv): https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/neuer-aerger-ndr-correctiv/

Der Staats-funk kann sich das erlauben, die Strafe zahlen wir.

ELKE SCHENK, 28. August 2024, 16:00 UHR

Die monierten Beiträge weisen einmal mehr auf die Tabuzone der Corona-Aufarbeitung hin: Die Frage nach der Gefährlichkeit des Virus - und damit nach der Berechtigung der pandemischen Maßregelungen - sowie der Evaluation der Wirkungen der Impfpräparate. Die Gefahr durch die Eindringlinge in diese Tabuzone haben die Verantwortlichen schon gesehen, kurz nachdem Corona zur Pandemie ausgerufen worden war.

MICHAEL KARI, 28. August 2024, 16:15 UHR

Ich sehe in der Vorgehensweise der LfM eher den Versuch auf Teufel komm raus, zusätzliche Finanzmittel zu akquirieren. Diese Vorgehensweise ist mir in den letzten 2 Jahren schon öfters aufgefallen. Das wird wohl mit der aktuellen Umstellung des Finanzsystems zu tun haben. Die "Person" hat als Sicherheit wegen Übersicherung ausgedient und die Behörden bzw. Verwaltungen sehen keinen anderen Weg als der kreativen Rechtsauffassung, sich zu finanzieren. Dazu werden wohl auch noch gültige Nazi-Paragrafen ausgegraben. Der Richter gibt einen Bond (Versicherung) heraus (in den Handel) und der Beschuldigte muss die Emissionskosten berappen. Wenn der Bond vom z.B. Verteidiger erfolgreich angegriffen wird, muss der Richter die Kosten tragen. Das wird er i.d.R. nicht wollen. So ungefähr funktioniert unser Rechtssystem. Alles nur Kommerz.

WERNER, 28. August 2024, 18:25 UHR

Aha, vom Volk bezahlte Adlaten der NRW-Landesregierung, offenbar völlig unfähig, die Hetze und Falschinformationen des Mainstreams zu kritisieren. Sie gehen nun auf diejenigen los, die Aufklärung betrieben, Fakten darlegten und sich auf Wahrheitssuche begaben. Einfach ekelerregend. Wir leben in Orwellschen Verhältnissen, leider. Für diese Adlaten, so sie englisch verstehen, ein äußerst interessantes Video: https://www.prageru.com/video/dr-scott-atlas-on-why-we-were-forced-to-jab-and-mask?utm_source=app&utm_medium=share

Ein Arzt und Wissenschaftler der sich gegen Bürokraten und Adlaten in der US-Administration bezüglich Corona nicht durchsetzen konnte.

MATTHIAS, 29. August 2024, 11:20 UHR

Liebes Multipolar-Team, ich hoffe, Sie finden einen guten Weg, um auf diesen Angriff angemessen zu reagieren. Die vorangehenden Kommentare haben bereits das Nötige bemerkt. Ich habe eine Ergänzung bzw. Frage: Bemängelt die LfM an dem ausführlichen Beitrag von Florian Schilling tatsächlich nur die Formulierung im Lead, ohne jeden Bezug zum Text selbst? Wie faul und frech wäre das denn?

MATTHIAS, 30. August 2024, 16:45 UHR

Ergänzung: Der Brief der LfM NRW bezieht sich tatsächlich nur auf den Lead des Artikels von Florian Schilling und behauptet, die von Schilling analysierte britische Statistik werde "falsch dargestellt". Um das zu belegen, müsste die LfM sich aber mit Schillings Argumentation befassen. Doch KEINES seiner Argumente wird von der LfM geprüft. Stattdessen stellt die LfM in ihrem Bref einfach ihre eigene Interpretation in den Raum. Es stehen also zwei Interpretationen gegeneinander. Die LfM versteht das nicht oder will das nicht verstehen. Zudem verbreitet sie irreführende Informationen: So heißt es in dem Brief, die britische Statistik zeige, dass "die Gesamtsterblichkeit Ungeimpfter deutlich erhöht ist/war gegenüber der Gesamtsterblichkeit Geimpfter." Doch das ist, in dieser Allgemeinheit, falsch. Denn es gab Phasen, in denen es genau umgekehrt war, also die Gesamtsterblichkeit der Geimpften (deutlich) höher war als die Gesamtsterblichkeit der Ungeimpften. Das kann man nachlesen in einem Artikel von Günter Kampf in der Berliner Zeitung vom 27.8.2024, auf den Multipolar hingewiesen hat. Tatsächlich ist es die LfM NRW selbst, die in diesem Fall elementare journalistische Standards missachtet.

DIRK GINTZEL, 30. August 2024, 00:35 UHR

Die Zensurbemühungen des Staates und der EU sind leider umfangreich: von Uploadfiltern über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dem Digital Services Act bis zur Verfolgung von Julian Assange und Pawel Durow, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wer die fragwürdigen Narrative der staatlichen Propaganda durch Fakten und Reichweite gefährdet, gerät in die Schusslinie.

Lesenswert: https://norberthaering.de/propaganda-zensur/eu-verspricht-mehr-zensur/

Nur wer lügt, braucht Zensur, und die EU braucht davon wohl besonders viel. Zu den deutschen Zensureinrichtungen gehören auch die Landesmedienanstalten, wie spätestens seit dem Ende von KenFM klar sein dürfte. Es ist ja nun eben nicht so, dass die Landemedienanstalten und der Rundfunkstaatsvertrag „der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet“ sind, wie es in der Präambel des Staatsvertrages heißt. Das genaue Gegenteil ist offenbar der Fall. Es wird alles Unangenehme platt gemacht werden, das Reichweite bekommt. Die Anstalt ist ein Schleusenwärter, der aufpasst, dass nur gewünschte Informationen gestreut werden. Welches Bild vom Bürger haben die Mitglieder der „staatsfernen“ Medienkommission, die eigentlich ein Abziehbild der Altparteien ist?

https://www.medienanstalt-nrw.de/ueber-uns/die-medienkommission/mitglieder.html

Mit welchem Recht zensieren und schikanieren Sie den unliebsamen, aber ordentlich arbeitenden Teil der Presse? Nun ja, die Anstalt ist dafür gegründet worden. Schwerer wiegt die Frage, warum lassen sich die Bürger gefallen, dass es eine Organisation gibt, die beschließt, welche Informationen sie, die Bürger, bekommen dürfen und welche nicht? Die Auflösung dieser offensichtlich überflüssigen und demokratiefeindlichen Anstalten sollte wohl ein wesentlicher Wahlprüfstein bei der nächsten Wahl sein. Bis es soweit ist, wünsche ich dem Multipolar-Magazin viel Erfolg im Kampf gegen diese NRW-Anstalt. Kämpft geschickt, wir brauchen euch auch weiterhin!

DIETMAR DREYER, 31. August 2024, 12:20 UHR

Die Vorwürfe der LfM sind derart fadenscheinig, dass ihre Absicht unmittelbar erkennbar wird, es regierungskritischen, freien Journalisten unmöglich zu machen, ihren Job zu tun - dazu reicht es ja bereits, wenn die LfM selektiv ihre Aufsichtsfunktion sozusagen "übergenau" für stetige, juristische Nadelstiche gegenüber kleinen News-Portalen wahrnimmt, selbst wenn am Ende Vorwürfe gegenstandslos sein sollten. Das Ergebnis ist in jedem Fall das Gleiche: zeitliche, personelle und finanzielle Resourcen unabhängiger, alternativer Medien werden gebunden und schließlich erschöpft, so dass echte journalistische Arbeit zunehmend unterbleibt - dies alles auf Basis fragwürdiger, zweifelhafter Auslegungen sog. "journalistischer Sorgfaltspflichten", die willkürlich als Waffe gegen unliebsame Publikationen instrumentalisiert werden können. Ein rechtlicher Schutz gegen derlei potentiellen, amtlichen Missbrauch existiert schlicht nicht, der oberflächliche Anschein von Presse- und Meinungsfreiheit wird für den beiläufigen Beobachter dennoch gewahrt, indem man sich immer wieder auf vermeintliche Standards und Werte beruft, auch wenn das einem Etikettenschwindel gleicht.

Nichtsdestotrotz ist es bemerkenswert, wie haltlos die Beanstandungen in der Sache sind, offenbaren sie doch eine schon bizarr zu nennende, freie Neuinterpretation der fraglichen, journalistischen Sorgfaltspflichten seitens der LfM, wonach es also gerade nicht mehr zulässig sein soll, konträre Einzelmeinungen zu zitieren. Diese müssten nach Auffassung der LfM also stets explizit als von der herrschenden, amtlichen oder landläufigen Auffassung abweichend "redaktionell eingeordnet" werden. Kritische Medien, die sich als Teil einer Gegenöffentlichkeit verstehen, sollen also regelrecht zu einer Berichterstattung gezwungen werden, die gegensätzliche Positionen systematisch in Frage stellt, anstatt ihre Funktion als Gegenöffentlichkeit effektiv auszuüben, nämlich gerade existierende Gegenpositionen zu nennen und damit herrschende und damit überrepräsentierte Narrative gezielt in Frage zu stellen. Stattdessen verlangt das LfM nach nicht nachvollziehbaren Kriterien eine faktische Selbstkastration investigativer Medien, was einer unmittelbaren Perversion des ursprünglichen Gedankens von Pressefreiheit im Hinblick auf ihre Rolle als vierte Gewalt und Kontrollinstanz gesellschaftlicher Macht zur Folge hat.

Es ist bezeichnend, dass die LfM gerade nicht objektive, neutrale Kriterien für journalistische Sorgfaltspflicht heranzieht, sondern diese auf den jeweiligen Inhalt bezieht. Eine redaktionelle Einordnung von zitierten Äußerungen findet in den sog. Qualitätsmedien regelmäßig nicht statt, wenn es sich um offizielle oder damit verträgliche Quellen handelt. Offensichtlich sollen also journalistische Standards nicht nur aufgeweicht, sondern auf inhaltliche Maßstäbe hin zugerichtet werden, womit Pressefreiheit endgültig eine Funktion politischer und ökonomischer Macht wird - dann auch formal gesetzlich festgeschrieben.

Vielleicht wäre der Anlass für Multipolar günstig, die spezifische, von der LfM ins Feld geführte Neuinterpretation journalistischer Standards genauer unter die Lupe zu nehmen, denn diese bleiben wohl nicht zufällig vage. Zudem muss auch von der LfM der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung beherzigt werden, wonach die Tatsache, dass redaktionelle Einordnungen von Meinungen gerade nicht üblich sind (an Beispielen in der MS-Presse dürfte es nicht mangeln), weitere Fragen an die LfM aufwirft, die öffentlich zu nennen sind, um dem naheliegenden Verdacht der Amtswillkür zu begegnen. Äußerstenfalls könnte Multipolar aus der Not eine Tugend machen, und ausdrücklich kenntlich machen, an welchen Stellen die LfM in ihre Publikationen quasi "hineinredigiert" hat - einfach als Ausdruck journalistischer Transparenz und Sorgfalt.

DIETMAR DREYER, 31. August 2024, 13:10 UHR

Der allem Anschein nach politisch motivierte, jüngste Ausfall der LfM gegen freie Medien liefert das schlagendste Argument dafür, dass der öffentlich-rechtliche, gebührenfinanzierte Medienkomplex nicht länger tragbar ist und abgeschafft werden muss. Dass staatliche Behörden auf quasi unbegrenzten, finanziellen Resourcen sitzen, um die Medienlandschaft nach willkürlichen Maßstäben umzuformen, ist der GAU einer freiheitlichen Gesellschaft, und müsste selbst dann schleunigst korrigiert werden, wenn der Missbrauch noch nicht so offensichtlich wäre, weil er notwendigerweise zu struktureller Korruption mit allen damit einhergehenden Folgen führt. Allein schon der Gedanke, Gebühren für den ÖRR zur Kontrolle privatrechtlicher Medien einzusetzen, widerspricht jeglichem Grundsatz von Pluralismus und untergräbt ihn grundsätzlich und nachhaltig.

Statt mehr Meinungsvielfalt und Wettbewerb der Ideen, was einst die Einführung des Privatfernsehens und kommerziellen Rundfunks zu legitimieren half, hat eine streng hierarchische, autoritäre Neuordnung, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, stattgefunden. Leider ist das nur durch Druck ebendieser Öffentlichkeit rückgängig zu machen, und dort mangelt es leider noch - quantitativ wie qualitativ - an Problembewusstsein. Nun sind auch neue, kreative Formen des Widerstands gefragt, den Spieß umzukehren, die Probleme öffentlich zu machen und vielleicht die Landesmedienanstalten ihrerseits mit unbequemen Anfragen zu beschäftigen und in eine defensive Rechtfertigungsposition zu drängen - und so für mehr Aufmerksamkeit zu sorgen.

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