Kreative Buchhaltung
KARSTEN MONTAG, 10. Oktober 2025, 3 Kommentare, PDFIm September hat das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einem Bericht aufgedeckt, dass die Bundesregierung in ihrer Haushaltsplanung für die Jahre 2025 bis 2029 Investitionen im Kernhaushalt im Vergleich zu den Vorjahren senkt und durch Gelder aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“ (SVIK) ersetzt. Die Mittel aus dem SVIK seien jedoch an die Bedingung geknüpft, für „zusätzliche“ Investitionen eingesetzt zu werden. Um trotzdem eine vom Grundgesetz vorgegebene „angemessene“ Investitionsquote im Kernhaushalt zur erreichen und damit die Bedingung der Zusätzlichkeit zu erfüllen, werde eine „bereinigte“ Investitionsquote eingeführt. Multipolar hat die Berechnungen überprüft.

Abbildung 1: Investitionsquote Bund, Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben im Kernhaushalt sowie die „bereinigte“ Investitionsquote, Datenquellen: Bundesministerium der Finanzen, Deutscher Bundestag
Die obige Abbildung zeigt, dass die geplanten Investitionen seit 2012 fast immer einen Anteil von über zehn Prozent an den Gesamtausgaben hatten, 2024 sogar knapp 15 Prozent. Sie zeigt auch, dass die tatsächlichen Investitionsquoten stets niedriger waren und dass die geplanten Investitionsquoten nach der herkömmlichen Berechnung ab 2027 unter zehn Prozent fallen werden, in der Praxis wahrscheinlich noch niedriger. Die „bereinigte“ Investitionsquote liegt zwar für 2025 und 2026 – laut Planung – niedriger als die mit herkömmlichen Methoden berechnete Investitionsquote, für 2025 bis 2029 jedoch durchgehend über zehn Prozent.
Damit erfüllt die Bundesregierung ihre selbst gesetzte Vorgabe, jährlich eine Investitionsquote von zehn Prozent zu erreichen (siehe „Gesetzliche Grundlagen“ im weiteren Verlauf dieses Beitrags). Sie täuscht auf diese Weise darüber hinweg, dass die tatsächlichen Investitionen aus dem Kernhaushalt ab 2027 sowohl relativ zu den Gesamtausgaben als auch absolut deutlich im Vergleich zu den Vorjahren sinken werden. Die Autoren des IW-Berichts zweifeln daher die „Zusätzlichkeit“ der Investitionen aus dem SVIK an. Da die reduzierten Investitionen aus dem Kernhaushalt mit Geldern aus dem SVIK kompensiert werden, sinken die Investitionsausgaben zwar letztendlich in Summe nicht. Es werden jedoch Gelder im Kernhaushalt für andere Posten frei, so dass Kritiker eine indirekte Finanzierung des Kernhaushalts durch das SVIK bemängeln.
Um das „kreative“ Vorgehen der Bundesregierung bei der Haushaltsplanung nachzuvollziehen, sind zunächst einige Hintergrundinformationen notwendig – insbesondere zur Berechnung der „bereinigten“ Investitionsquote. Im weiteren Verlauf des Beitrags wird dann gezeigt, dass sich die Senkung der Investitionen aus dem Kernhaushalt an einzelnen Posten konkret nachweisen lässt und die Bundesregierung deren Substituierung mit Mitteln aus dem SVIK sogar offen zugibt.
Berechnung der herkömmlichen und der „bereinigten“ Investitionsquote
Die herkömmliche Berechnungsmethode ist denkbar einfach: Investitionsausgaben geteilt durch die Gesamtausgaben des Bundes. Bei der bereinigten Quote werden hingegen sowohl von den Investitionsausgaben als auch von den Gesamtausgaben die investiven finanziellen Transaktionen – Darlehen und Beteiligungen – abgezogen. Die Autoren des IW-Berichts halten diese Bereinigung für sinnvoll, weil „eine vorgegebene Investitionsquote sonst über finanzielle Transaktionen erreicht werden könnte“. Sie ist jedoch der Grund dafür, dass die bereinigte Quote 2025 niedriger ausfällt als die herkömmlich berechnete. Denn 2025 hat der Bund in zwei Tranchen das Eigenkapital der Deutschen Bahn um mehr als acht Milliarden Euro zum Zweck der Verbesserung der Infrastruktur erhöht. Diese Investitionshilfen sollen zukünftig größtenteils durch das SVIK abgedeckt werden.
Zweitens werden von den Gesamtausgaben auch diejenigen Verteidigungsausgaben abgezogen, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des jeweiligen Vorjahres liegen. Das ist wiederum der Grund dafür, dass ab 2027 die geplante „bereinigte“ Investitionsquote weiterhin über zehn Prozent liegt. Einer der Autoren des erwähnten IW-Berichts hat in einem zuvor veröffentlichen Beitrag gefordert, „aus ökonomischer Sicht“ „sämtliche Verteidigungsausgaben“ einzubeziehen, um ein „klares und unverfälschtes Bild der Investitionstätigkeit“ zu erhalten. Denn unabhängig von der Finanzierungsfrage handele es sich dabei um „reguläre Ausgaben“ des Bundes.
Im Anhang dieses Beitrags findet sich eine genaue Beschreibung der Berechnungsmethoden der Investitionsquoten mit konkreten Beispielen.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlagen für die Berechnungsmethode der bereinigten Investitionsquote bilden Artikel 143h des Grundgesetzes – die umstrittene Grundgesetzänderung, die nach der letzten Bundestagswahl und noch vor der Zusammensetzung des neuen Bundestages im Schnellverfahren beschlossen wurde – sowie Paragraf 4, Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG). Letzteres wurde vom Bundestag am 18. September beschlossen, am 26. September vom Bundesrat gebilligt und tritt nun rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
So heißt es in Artikel 143h des Grundgesetzes, dass der Bund über das SVIK „zusätzliche Investitionen“ für die Infrastruktur sowie zur Erreichung der Klimaneutralität finanzieren darf. „Zusätzlichkeit“ liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine „angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt“ erreicht wird. Diese „angemessene Investitionsquote“ wurde nun im Bundesgesetz SVIKG (das nicht – wie die Grundgesetzänderung – einer Zweidrittelmehrheit bedurfte), auf zehn Prozent festgelegt, allerdings mit den bereits erwähnten „Bereinigungen“.
Auch die absoluten Investitionsausgaben im Kernhaushalt sinken
Man könnte aus der Perspektive der Bundesregierung argumentieren, dass die geplanten, deutlich höheren Rüstungsausgaben zu unverhältnismäßig hohen absoluten Investitionsausgaben im Kernhaushalt führen könnten und daher die Bereinigung notwendig sei. Immerhin hat die vom Bundestag im Frühjahr beschlossene Grundgesetzänderung dazu geführt, dass zukünftig Kreditaufnahmen für Verteidigungsausgaben (inklusive Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz der informationstechnischen Systeme sowie Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten) über einem Prozent des BIP nicht mehr der Schuldenbremse unterworfen sind (siehe Artikel 109, Absatz 3 sowie Artikel 115, Absatz 2 des Grundgesetzes). Die geplanten jährlichen Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt werden somit bis 2029 auf 153 Milliarden Euro beziehungsweise 3,5 Prozent des BIP steigen. 2024 lag das Budget für die Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt noch bei lediglich 50 Milliarden Euro.
Doch ein Vergleich des Anteils der Investitionsausgaben am jeweiligen BIP zeigt, dass der Anteil der investiven Ausgaben im Kernhaushalt des Bundes in den nächsten Jahren deutlich unter den Durchschnitt der Vorjahre fallen wird.

Abbildung 2: Anteil investiver Ausgaben im Kernhaushalt des Bundes am BIP (für 2028 und 2029 wurde das gleiche Wirtschaftswachstum angenommen wie für 2027 vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung prognostiziert), Datenquellen: Bundesministerium der Finanzen, Deutscher Bundestag, Statistisches Bundesamt (Tabelle 81000-0001), Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Auch aus einer Aufstellung der Investitionsausgaben im Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (Seite 59) wird deutlich, dass die investiven Ausgaben des Bundes ohne SVIK von jährlich 53,7 Milliarden Euro in 2024 sukzessive auf 41,4 Milliarden Euro in 2029 gekürzt werden sollen. Demnach wird also nicht nur der relative Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben deutlich zurückgefahren, sondern auch die absoluten Investitionsausgaben im Kernhaushalt.
Reduzierungen bei Bahn, Straßen und Breitbandausbau
Die Streichungen der investiven Ausgaben im Kernhaushalt lassen sich auch an einzelnen Posten der Haushaltsplanung nachweisen. So sollen die jährlichen Ausgaben im Kernhaushalt für die Bundesschienenwege, die im Schnitt zwischen 2017 und 2024 über neun Milliarden Euro betragen haben, 2026 auf 2,7 Milliarden Euro zurückgefahren werden. Dafür sind für 2026 über 16 Milliarden Euro aus dem SVIK für den Posten „Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“ vorgesehen. Weitere jeweils über 15 Milliarden Euro jährlich sind für die Jahre 2027 bis 2029 aus dem Sondervermögen diesem Posten zugewiesen. Die Zahlen finden sich ab Seite 3.338 in der Anlage 2 des Kapitels „6002 Allgemeine Bewilligungen“ des Entwurfes eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026.

Abbildung 3: Ausgaben für Bundesschienenwege im Kernhaushalt des Bundes, SOLL, IST und SOLL + SVIK in Euro, Datenquellen: Bundesministerium der Finanzen, Deutscher Bundestag
Im Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 gibt die Regierung sogar offen zu, dass die Investitionsausgaben für die Schiene ab 2025 vom Kernhaushalt in das Sondervermögen übertragen werden. So heißt es dort auf Seite 33, die „bislang aus dem Einzelplan 12 [Bundesministerium für Verkehr, Anm. d. Verf.] getätigten Investitionen in das Bestandsnetz (Infrastrukturbeitrag) und in die Digitalisierung der Schiene werden ab dem Haushaltsjahr 2025 aus dem SVIK geleistet (…)“.
Auch die Ausgaben für Bundesstraßen und Autobahnen werden laut Haushaltsplanung für 2025 und 2026 deutlich im Vergleich zu den Vorjahren gesenkt. Dafür sind jedoch im SVIK für diese beiden Jahre Ausgaben zur „Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen“ von jährlich 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Bis 2033 stehen weitere 3,3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für diesen Posten zur Verfügung.

Abbildung 4: Ausgaben für Bundesfernstraßen im Kernhaushalt des Bundes, SOLL, IST und SOLL + SVIK in Euro, Datenquellen: Bundesministerium der Finanzen, Deutscher Bundestag
Im Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 heißt es zu diesem Posten lediglich, die „Gesamtausgaben für die Bundesfernstraßen konnten – trotz sinkender Einnahmen aus der Lkw-Maut – auf hohem Niveau verstetigt werden“. Und weiter: „Mit den Mitteln aus dem SVIK soll der Sanierungsstau bei Brücken und Tunneln abgebaut werden. Dafür sind jährlich 2,5 Mrd. Euro vorgesehen.“
Besonders auffällig ist auch die Reduzierung unter dem Titel „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“. 2024 sind noch 1,2 Milliarden von ursprünglich geplanten 1,8 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt in diese Investitionen geflossen. Ab 2025 sollen gar keine Mittel mehr aus dem Kernhaushalt dafür ausgegeben werden. Stattdessen sind aus dem SVIK mit exakt demselben Titel für 2025 2,9 Milliarden und für 2026 2,3 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere 1,4 Milliarden Euro stehen für diesen Posten verteilt auf die Jahre 2027 bis 2047 aus dem Sondervermögen bereit.

Abbildung 5: Ausgaben für die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus im Kernhaushalt des Bundes, SOLL, IST und SOLL + SVIK in Euro, Datenquellen: Bundesministerium der Finanzen, Deutscher Bundestag
Aus dem Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (Seite 59) geht hervor, dass aus dem Kernhaushalt von ursprünglich 2,7 Milliarden Euro Investitionsausgaben in 2024 ab 2026 so gut wie kein Geld mehr für die digitale Infrastruktur ausgegeben werden soll. Dafür sind allein im Jahr 2026 im SVIK 8,5 Milliarden Euro für „Investitionen in die Digitalisierung“ vorgesehen.
„Skandal“ und „Tricksereien“
Der eingangs erwähnte IW-Bericht macht noch auf weitere Verschiebungen zwischen den Kernhaushalten des Bundes und der Länder sowie dem SVIK aufmerksam. So seien ursprünglich im Gesundheitsfonds und den Ländern vorgesehene Ausgaben von sechs Milliarden Euro für die Krankenhäuser nun im SVIK zu finden. Zudem fänden Verschiebungen zwischen dem SVIK, dem Kernhaushalt und dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) statt. Rechnerisch würden mit dem Mitteln aus dem SVIK damit größtenteils „keine zusätzlichen Investitionen in die Klimaneutralität finanziert“. Hinzu käme, dass pro Jahr aus dem SVIK rund 8,3 Milliarden Euro an die Länder weitergereicht werden. Deren Anteil solle zwar nach dem Gesetzentwurf „für investive Zwecke“ verwendet werden, Vorgaben für eine „Zusätzlichkeit“ gäbe es jedoch nicht, kritisieren die Autoren des Berichts.
IW-Direktor Michael Hüther hat das Vorgehen der Bundesregierung in einem Interview mit dem „Stern“ als „Skandal“, „Tricksereien“ und „Verschiebebahnhof“ bezeichnet. Auf Länderebene sei die Zusätzlichkeit „ganz weggefallen“. Auf Bundesebene halte man sich mit Quoten „irgendwie über Wasser“. In einem weiteren Interview mit der „Zeit“ macht Hüther darauf aufmerksam, dass „konsumtive Ausgaben“ sämtlich aus dem Steuerhaushalt finanziert werden sollten. Wenn Investitionen aus dem Kernhaushalt ins Sondervermögen verschoben würden, „um die Mütterrente zu finanzieren“, sei das „ökonomisch fragwürdig“.
Kritik bei Rechnungshöfen und Opposition auf Landesebene, Dementi der SPD
Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben in einer gemeinsamen Erklärung eine „Nachschärfung“ des Gesetzentwurfs zur Verteilung der Mittel aus dem SVIK auf die Länder gefordert und warnen vor weiteren Lockerungen der Schuldenbremse. In der Erklärung heißt es, dass allein die Schulden des Bundes nach derzeitiger Planung von 2025 bis 2029 um 850 Milliarden Euro steigen würden. Das wäre ein Anstieg der Bundesschuld um 45 Prozent in nur fünf Jahren.
Zudem kritisieren die Rechnungshöfe, dass die Erfordernis der Länder, eine Zusätzlichkeit der Investitionen aus dem SVIK in Bezug zum jeweiligen Kernhaushalt nachzuweisen, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurde. Eine Erfolgskontrolle sei ebenso wenig vorgesehen wie ein Rückforderungsrecht des Bundes bei nicht längerfristig nutzbaren oder unwirtschaftlichen Investitionen. Durch eine Erweiterung der Förderbereiche seien diese „konturenlos“ und eine Doppelförderung werde möglich.
Was auf Bundesebene geschehe, könnte sich im Land fortsetzen, mahnte der nordrhein-westfälische FDP-Chef Henning Höne. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im NRW-Landtag, Jochen Ott, kann hingegen keine Trickserei im Bund erkennen. Schließlich, so Ott, werde Zusätzlichkeit dadurch abgebildet, dass „insgesamt mehr investiert“ werde.
Multipolar hat insgesamt zehn Haushaltspolitiker von Regierung und Opposition im Bundestag sowie Haushaltspolitiker von FDP und BSW angeschrieben, um ihre Sichtweise zu erfahren. Trotz Nachhakens hat keiner der Politiker auf die Anfragen reagiert. Auch namhafte Ökonomen haben auf entsprechende Anfragen entweder nicht reagiert oder Absagen erteilt.
Zweifel beim Bundesrat
Auch die Ausschüsse des Bundesrates haben im Rahmen der Billigung des SVIKG festgestellt, dass es „bereits jetzt begründete Zweifel an der stringenten Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen im Hinblick auf die Ertüchtigung der Infrastruktur und Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045“ gebe. Sie empfehlen daher, die Bundesregierung zu bitten darzulegen, wie die Zusätzlichkeit im Verhältnis zu den regulären Haushaltsausgaben sichergestellt werde.
Auf Nachfrage von Multipolar, was aus dieser Bitte geworden ist, antwortete ein Pressesprecher des Bundesrates, dass die entsprechende Empfehlung des Umweltausschusses (Punkt 11 bei den Ausschussempfehlungen) bei der Abstimmung im Plenum keine Mehrheit erhalten hat (nachzuschauen hier zwischen Minute 19:00 und 20:00) und damit nicht Teil der vom Bundesrat gefassten Entschließung wurde.
Über den Autor: Karsten Montag, Jahrgang 1968, hat Maschinenbau an der RWTH Aachen, Philosophie, Geschichte und Physik an der Universität in Köln sowie Bildungswissenschaften in Hagen studiert. Er war viele Jahre Mitarbeiter einer gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung, zuletzt Abteilungs- und Projektleiter in einer Softwarefirma, die ein Energiedatenmanagement- und Abrechnungssystem für den Energiehandel hergestellt und vertrieben hat.
Titelfoto: Finanzminister Lars Klingbeil, Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt bei der Kabinettsklausur im Oktober 2025 in der Borsig-Villa Reihenwerder, Berlin. Die Villa wurde vom Großindustriellen Ernst Borsig erbaut, der von 1913 bis zu seinem Tod 1933 hier lebte. Borsig war einer der reichsten Deutschen und Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Seine Villa ist heute eine Diplomatenschule und Gästehaus des Außenministers. | Bild: picture alliance / Chris Emil Janßen
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