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Digitaler Euro und die Zukunft des Bargelds

Die Europäische Union will staatliches Geld in digitaler Form einführen. Das kann negative Folgen für das Bargeld haben. Wohin steuert die europäische Politik?

HAKON VON HOLST, 17. März 2025, 17 Kommentare, PDF

Jeder hat sich daran gewöhnt: Das Gehalt landet auf dem Bankkonto und mit dem Guthaben können Rechnungen überwiesen und Einkäufe im Laden getätigt werden. Doch geht die Bank pleite, steht der Bürger mit leeren Händen da. Er ist dann nur einer unter vielen Gläubigern, der seine Ansprüche anmeldet. Zwar zahlen die Banken nach staatlicher Vorgabe in einen Einlagensicherungsfonds, damit Bankkunden im Insolvenzfall bis zu 100.000 Euro Entschädigung erhalten. Doch ob dieser Topf in einem größeren Krisenfall ausreicht, weiß der Kunde nicht.

Anders liegen die Dinge beim geplanten staatlichen digitalen Euro, kurz E-Euro. Der würde zwar ebenfalls über die Server der Banken fließen, doch verwahren ihn die Geldinstitute lediglich im Auftrag des Bürgers, vergleichbar mit Wertgegenständen in einem Bankschließfach. Der E-Euro steht nicht in der Bilanz der Bank. Wird die Bank also insolvent, kann der Bürger seine E-Euros immer noch zu einer anderen Bank transferieren – anders als beim heutigen Giralgeld.

Bargeld ist ebenso wenig insolvenzgefährdet. Aber kann man den E-Euro mit Bargeld vergleichen? Der Entwurf der EU-Kommission zu einem digitalen Euro stammt vom 28. Juni 2023. Der Gesetzesvorschlag wird von den Regierungen der EU-Staaten und vom EU-Parlament diskutiert. Sowohl die Abgeordneten in Straßburg und Brüssel als auch die nationalen Finanzminister im EU-Ministerrat können Änderungen vorschlagen und beschließen. Der Weg zur fertigen Verordnung ist noch lang: Die Beratungen im Währungsausschuss des neu gewählten EU-Parlaments beginnen von vorn.

Die Zweifel am Projekt scheinen groß zu sein: In einer Resolution vom 11. Februar 2025 fordert das Parlament die Europäische Zentralbank auf, die Vorteile eines digitalen Euros nachvollziehbar zu machen. Das Bundesfinanzministerium wiederum gibt keine Auskünfte über den Stand der Diskussion im Ministerrat. Einem Bericht zufolge ist vor Juli 2025 mit keinen Fortschritten zu rechnen. Im Folgenden soll der digitale Euro daher auf Basis des Entwurfs der EU-Kommission betrachtet werden:

Wer den E-Euro nutzen möchte, muss sich an seine Bank wenden. Sobald das E-Euro-Konto eingerichtet ist, kann man sich digitale Euros vom Girokonto auszahlen lassen. Zugang zum Konto gibt es über eine Smartphone-App oder eine Webanwendung für PC-Nutzer. Die meisten Läden werden den elektronischen Euro akzeptieren, auch sämtliche Shops im Internet oder Onlinebuchungsportale. Wenn ein Unternehmen den E-Euro ablehnt, droht eine Strafe. Ausnahmen davon gelten nur dort, wo ein Geschäft gar kein elektronisches Zahlungsmittel an der Kasse akzeptiert und zugleich weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt und unter zwei Millionen Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet.

Nach Multipolar-Informationen hat die Bundesregierung gegen diesen E-Euro-Annahmezwang keine Einwände. Für natürliche Personen – also Menschen, nicht GmbHs oder Vereine – wären Zahlungen mit dem digitalen Euro und auch die Kontoführung grundsätzlich kostenlos, denn Händler dürfen von E-Euro-Nutzern keinen Aufschlag verlangen und Banken keine Gebühren erheben – Letzteres ein Aspekt, der in der Finanzbranche auf Missfallen stößt.

Da die E-Euros von den Geldinstituten verwaltet werden, gibt es Einschränkungen bei der Privatsphäre. Die Bank sieht, wer wem wie viel schickt. Bei Geldwäscheverdacht muss die Bank das dem Finanzministerium melden. Allerdings soll der Bürger gewisse Beträge auch unter eigener Verwaltung auf dem Smartphone halten können. Fabio Panetta, bis dato Mitglied des Vorstands der Europäischen Zentralbank (EZB), nannte im November 2022 eine Grenze von 50 Euro für anonyme Transaktionen. Das selbst verwaltete Geld ließe sich dann abseits von Staat und Banken direkt von Smartphone zu Smartphone transferieren. Zumindest bis die 50 Euro aufgebraucht sind, wäre auch das Bezahlen im Einzelhandel weiter möglich, etwa wenn eine Softwarestörung die Kartenbezahlsysteme lahmlegt.

Da die E-Euros vor Verlust durch Bankeninsolvenz geschützt sind, dürften viele Bürger ihr Vermögen lieber in digitalen Euros halten wollen, anstatt es riskant einer Bank zu leihen. Doch dem will der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben. Laut Bundesbank müssen Privatbürger mit einer Haltegrenze zwischen 500 und 3000 Euro rechnen. Da kann es schnell passieren, dass das E-Euro-Portemonnaie überläuft. Erhält ein Bürger mehr Geld, als sein Schließfach fassen kann, wird der Überschuss automatisch vom gewöhnlichen Bankkonto aufgefangen. Für Unternehmen, heißt es aus Bundesbankkreisen, ist inzwischen eine Haltegrenze von null Euro angedacht.

Nach wie vor leben Millionen Menschen außerhalb des digitalen Finanzsystems, ohne Konto. Der elektronische Euro soll auch ihnen zur Verfügung stehen, sofern das Konto für private Zwecke genutzt wird. Menschen ohne Bankkonto bekämen die Möglichkeit, zumindest auf Behörden oder Postämtern Zahlungen in Auftrag zu geben. Laut Bundesbank ist auch eine aufladbare Geldkarte angedacht. Unternehmer – und zum Beispiel auch Betreiber oppositioneller Medien – erhalten nur dann ein E-Euro-Konto, wenn sie Kunde einer gewöhnlichen Bank sind. Einen Vorteil gibt es aber für sie: Kündigt das Geldinstitut die Geschäftsbeziehung, wie es Regierungskritikern immer öfter widerfährt, bleibt die E-Euro-Kontonummer erhalten. Zumindest dann, wenn der Betroffene rechtzeitig eine andere Bank findet.

Welche Ideen hinter dem E-Euro stecken

Einst dienten Münzen aus Gold und Silber als Zahlungsmittel, dann kam Papiergeld. Der Besitzer hatte das Recht, die Scheine auf der Bank in Münzen einzutauschen. Heute bringt der Staat fälschungssicheres Geld aus wertlosen Materialien in Umlauf: die Euro-Scheine und -Kupfermünzen. Und wird er morgen nur noch elektronische Euros anbieten, die sich dem Zugriff des Besitzers entziehen, sobald die anonyme Macht digitaler Systeme ihren Dienst versagt?

Für Bundesbankpräsident Joachim Nagel ist der E-Euro „eine weitere Stufe der Entwicklung des staatlichen Geldes – nach Münzen und Banknoten“. Aber wie alle anderen staatlichen Vertreter in Europa betont auch er, dass das Bargeld bleiben werde und lediglich von einem elektronischen Zwilling Verstärkung bekomme.

Die EZB begründet die Notwendigkeit eines digitalen Euro schon lange mit dem Trend zum digitalen Bezahlen. Wenn der Bürger nicht mehr wahrnehme, dass es ein überall nutzbares insolvenzsicheres staatliches Geld gibt, das ebenso gut verwendet werden kann wie private Zahlungsmittel auf Basis von Krediten und Bankguthaben (Girocard, Kreditkarte), dann leide das öffentliche Vertrauen in die Banken, so EZB-Präsidentin Christine Lagarde. Mit der wachsenden Bedeutung des Onlinehandels gewinnt diese Überlegung an Aktualität, auch angesichts der zunehmenden Ablehnung von Bargeld bei Behörden, Hotels oder im Nahverkehr, während zugleich mehr und mehr Möglichkeiten verschwinden, Bargeld vom Konto abzuheben.

Die Diskussion um das Vertrauen ins Bankensystem lässt vermuten, dass die EZB zweifelt, ob Bargeld seine Rolle als Zahlungsmittel behalten wird. In ihrem ersten Bericht zum digitalen Euro von 2020 schrieb die EZB in einer Fußnote: „Die Unterhaltungskosten der Bargeldinfrastruktur im Verhältnis zur Zahl der Barzahlungen könnten über ein akzeptables Maß hinaus ansteigen und den Rückgang der Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld beschleunigen.“ Die Kosten auf die einzelne Barzahlung heruntergerechnet nehmen dann zu, wenn immer weniger Menschen Bargeld nutzen.

Inzwischen sind von der EZB viele Argumente für den digitalen Euro zu vernehmen: Der Bürger hätte die Möglichkeit, immer kostenlos zu bezahlen. Die kleinen Händler würden entlastet, weil die Gebührenlast für digitale Zahlungen sinkt. Menschen ohne Bankkonto könnten am Zahlungsverkehr teilnehmen. Und in Europa ansässige Banken hätten auch einen Vorteil, weil Onlinehändler den digitalen Euro akzeptieren müssten, denn die Bank bekommt vom Händler Gebühren für E-Euro-Transaktionen, während sie an Paypal- und Google-Pay-Zahlungen gar nichts verdient. Ein starkes Motiv ist die Unabhängigkeit von den US-Zahlungsdienstleistern Mastercard und Visa. Ihr Marktanteil liegt im Euroraum bei über 60 Prozent. Nur einige Länder besitzen ein eigenes, von nationalen Banken getragenes Zahlungssystem: So gibt es in Deutschland die Girocard.

Die im letzten Absatz genannten Ziele haben gemeinsam, dass sie sich auch mit einem europäischen Zahlungssystem auf Basis von Bankguthaben verwirklichen ließen. Man würde per Gesetz eine Zahlungsplattform schaffen, an der sich dann alle in Europa ansässigen Banken und Zahlungsdienstleister zu beteiligen hätten. Der Bürger hätte kostenlosen Zugang, die Gebühren für Unternehmen wären begrenzt und der Handel müsste das Zahlungsmittel akzeptieren.

Ein von den Geldinstituten unabhängiges digitales Geldschließfach auf dem Smartphone wäre allerdings nicht auf Basis von Bankguthaben umsetzbar. Hauptargument für eine solche Möglichkeit ist der Datenschutz. Das mag verwundern, weil die EU-Kommission anonymen Zahlungen gegenüber skeptisch eingestellt ist. Doch gerade sie dürfte sich aus langfristigen Erwägungen heraus etwas vom „Smartphone-Konto“ versprechen: Wie der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring in einem Artikel darlegte, kann der digitale Euro so gestaltet werden, dass der Kunde Kleinbeträge ohne staatliche Aufsicht ausgeben kann, während Einzelhändler gezwungen wären, E-Euro-Zahlungen so entgegenzunehmen, dass der Fiskus automatisch über die Einnahmen informiert ist. Die EU-Kommission hat immer wieder Anstrengungen unternommen, den Bürger zur Nutzung nachverfolgbarer, elektronischer Zahlungsmittel zu bewegen. Zuletzt verzichtete die italienische Regierung Meloni unter dem Druck Brüssels darauf, die Annahmepflicht für Kartenzahlungen im Einzelhandel zu lockern. Mit dem E-Euro hätte die EU-Kommission ein neues Mittel, Barzahler zur Nutzung von digitalem Geld zu bringen.

Vor- und Nachteile des E-Euro für Bargeld

Verschafft der E-Euro Bargeld einen Vorteil? Nach den Plänen der EU-Kommission soll es möglich sein, das bankverwaltete E-Euro-Konto nicht nur zu befüllen, indem man Bankguthaben in digitale Euros verwandelt. Stattdessen ginge das auch direkt mit Bargeld: Am Bankautomat könnten Scheine in E-Euros oder E-Euros in Scheine umgetauscht werden. Nach Ansicht des Europäischen Verbraucherschutzverbands BEUC würde das den Zugang zu Bargeld verbessern, da die unabdingbare, aber gefährdete Infrastruktur des Bargelds, also Geldautomaten und Bankfilialen, eine weitere Aufgabe zu erfüllen hätte.

Doch dieser Bedeutungszuwachs hilft nur, soweit er den EU-Gesetzgeber dazu bringt, eine Mindestversorgung mit Bargeld sicherzustellen. Andernfalls ziehen sich die Geldinstitute immer weiter zurück. Nach Untersuchung der Bundesbank empfinden mittlerweile 15 Prozent der Bundesbürger den Zugang zu Bargeld als schwierig oder sehr schwierig – ein Anstieg um neun Prozentpunkte seit 2021. Zwischen 2017 und 2023 machte jede dritte Bankfiliale dicht und immer mehr Geldautomaten verschwinden.

Ein klarer Nutzen ergäbe sich, wenn die Umwandlung von E-Euros in Bargeld an allen Geldautomaten für alle Bürger kostenlos möglich wäre. Dann hätte die Gesellschaft wieder flächendeckenden gebührenfreien Zugang zu Bargeld. Im Gesetzesentwurf heißt es, dass der Abfluss von E-Euros in Papiergeld kostenfrei anzubieten ist. Doch auf Multipolar-Anfrage kommt die Bundesbank zu der Prognose, dass die Umwandlung in Bargeld am Ende lediglich an den Automaten der kontoführenden Bank funktioniert. Denn dies dürfte, so die Bundesbank, „aus Sicherheits- oder regulatorischen Gründen bevorzugt werden“.

Leichtere Bekämpfung des Bargelds

Dazu kommt die Kehrseite. Wie geschildert gäbe es mit dem digitalen Euro neben Bargeld ein weiteres kostenloses staatliches Zahlungsmittel. Weil der E-Euro zugleich fast überall akzeptiert und für jeden verfügbar wäre, würde es dem Staat fortan leichter fallen, die Bargeldnutzung zu beschränken. Denn für Menschen ohne Bankkonto steht dann ja ein alternatives Zahlungsmittel bereit. In Griechenland lässt sich heute ein Laptop oder eine mittelgroße Hotelrechnung nicht mehr mit Bargeld bezahlen: ab 500 Euro drohen Strafen. Und wenn es weniger Menschen gibt, die zwingend auf Bargeld angewiesen sind, lässt sich auch der Abbau der Bargeldinfrastruktur besser rechtfertigen.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Giovanni Pitruzzella, erkannte nur dort eine direkte Verbindung zwischen Bargeld und unseren Grundrechten, wo „Bargeld ein Element sozialer Eingliederung ist“. Im Verfahren Norbert Häring gegen den Hessischen Rundfunk argumentierte er, dass Banknoten und Münzen zwar auch mit anderen Grundrechten in Verbindung stünden, Bargeld jedoch „im Allgemeinen nicht erforderlich“ sei, „um diese Grundrechte auszuüben“. Was die Privatsphäre anbelangt, da sah Pitruzzella durch Bargeld lediglich „ein höheres Schutzniveau“ gewährleistet als durch andere Zahlungsmittel, ohne der Frage nachzugehen, ob bei digital protokollierten Zahlungen überhaupt noch von Privatsphäre zu sprechen ist.

Verdrängung des Bargelds

Ein zweiter Nachteil besteht darin, dass der digitale Euro die Preise für Kartenzahlungen senken könnte. Kleine Einzelhändler kosten Kartenzahlungen in Summe teilweise ein bis zwei Prozent des Umsatzes. In der Verordnung für den digitalen Euro ist jedoch mit Artikel 17 eine Gebührenschranke vorgesehen. In der Folge dürfte die Akzeptanz elektronischer Zahlungen im Handel zunehmen, während einige andere Firmen dann bereits darüber nachdenken, Bargeld ganz abzulehnen. Denn die Akzeptanz von Banknoten und Münzen ist für die Geschäfte ebenfalls eine Kostenfrage – vom Besorgen des Wechselgelds bis hin zum Fortschaffen der Einnahmen.

Wenn Bargeld teurer wird, weil die Bankfilialen verschwinden oder Münzgeldautomaten fehlen, und Kartenzahlungen im Preis sinken, entsteht ein Anreiz, Bargeld im eigenen Laden abzuschaffen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Handelsverbands, Stefan Genth, beklagte im vergangenen Jahr steigende Kosten und warnte vor einem Zusammenbruch des Bargeldsystems.

Doch es gibt noch einen anderen Punkt: Der digitale Euro käme in Begleitung einer Informationskampagne, damit seine Einführung nicht in einem Misserfolg endet. Nun darf man sich fragen, wem der digitale Euro Marktanteile nimmt. Sollte er auch viele Barzahler überzeugen, beschleunigt sich die Negativspirale. Wer kein Bargeld nutzt, der hebt kein Bargeld ab. Somit verschwinden weitere Bankstandorte für den Bezug von Bargeld. Bei Händlern sinkt das Interesse an Banknoten und Münzen, je weniger Kunden damit bezahlen. Wer dann Bargeld an der Ladenkasse abschafft, hat womöglich ein besseres Gewissen, da der E-Euro auch von Menschen ohne Bankkonto genutzt werden kann.

Brüssel ist sich der Folgen bewusst

Experten der EU-Kommission schreiben in einem behördeneigenen Fachmedium, dass der digitale Euro Netzwerkeffekte bewirken und so zum Rückgang von Bargeld führen könne. Auf Nachfrage von Multipolar erläutert die Pressestelle in Brüssel, dass der E-Euro theoretisch zu einer sinkenden Nutzung von Bargeld und dadurch zu einer verminderten Akzeptanz von Bargeld im Handel führt beziehungsweise umgekehrt eine fallende Akzeptanz zu einer rückläufigen Nutzung von Banknoten und Münzen beiträgt. Jedoch habe man im Digital-Euro-Paket Schutzmaßnahmen vorgesehen, um „die Verwendung von Bargeld als weit verbreitetes Zahlungsmittel zu erhalten“.

Die Maßnahmen zum Schutz von Bargeld

Bei dem genannten Digital-Euro-Paket handelt sich um ein Gesetzespaket, bestehend aus der Verordnung über den digitalen Euro sowie einem Gesetzesentwurf über die Rolle von Banknoten und Münzen. Das Paket wurde 2023 vorgestellt. In der an den digitalen Euro gekoppelten Bargeld-Verordnung wird geregelt, was der Begriff „gesetzliches Zahlungsmittel“ in der Interpretation von EU-Kommission und Europäischem Gerichtshof zu bedeuten hat. Demnach gilt der Grundsatz der allgemeinen Annahmepflicht von Bargeld und das Verbot, Barzahlern eine Gebühr aufzuschlagen. Jedoch existiert eine solche Interpretation bereits und trotzdem lehnen Geschäfte Bargeld ab.

In Deutschland und der Schweiz herrscht die Meinung, dass ein gut sichtbares Schild an der Ladentür die ausschließliche Akzeptanz von Kartenzahlungen zu einem Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen macht. Wer den Laden betritt, der erklärt sich mit der Regel einverstanden. Diese sogenannte Vertragsfreiheit gilt so lange, bis der Gesetzgeber eine Strafe vorsieht. Auch in den Niederlanden, in Irland, Österreich, Finnland, Kroatien, Estland und Litauen vertreten auf Multipolar-Anfrage entweder die Nationalbank oder das zuständige Ministerium die Auffassung, dass Banknoten und Münzen mit dem Schild an der Tür abgelehnt werden können.

Von der Annahmepflicht ist in der Bargeld-Verordnung eine Ausnahme vorgesehen: Einigt sich der Käufer mit dem Verkäufer auf ein anderes Zahlungsmittel, so verliert der Käufer die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen. Im Gesetzesentwurf über den digitalen Euro existiert der gleiche Passus – dort jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalt eines Artikels 10, wonach der Kunde das Recht behält, digitale Euros zu nutzen, wenn er von Anfang an damit einkaufen wollte. Das Schild an der Tür funktioniert also beim E-Euro nicht. Vor diesem Hintergrund schrieb Ex-Bundesbank-Vizepräsident Franz-Christoph Zeitler jüngst, Bargeld drohe zu einem Zahlungsmittel „zweiter Klasse“ zu werden. Die EU-Kommission sieht aber vor, dass die Regierungen überwachen müssen, wie verbreitet Barzahler an der Ladentür abgewiesen werden. Ufere die Ablehnung aus, seien Gegenmaßnahmen zu ergreifen und Strafen einzuführen.

Hintertüren erlauben die Verdrängung des Bargelds

Es ist jedoch nicht definiert, woran sich ausreichende Akzeptanz zeigt. Die EU-Kommission will erst nach Inkrafttreten der Verordnung festlegen, an welchen Indikatoren sich die Länder bei der Überwachung zu orientieren haben. Wenn also im Studiendesign der Akzeptanz-Überwachung zum Beispiel aus dem Raster fällt, dass es Bargeld-ablehnende Nahverkehrsmittel oder Hotels gibt, dann wird eine Problemlage in diesem Bereich nicht in die Bewertung einfließen und die Eurostaaten sehen sich am Ende nicht verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zu den geplanten Indikatoren will die EU-Kommission keine Auskunft geben.

Die Verordnung verlangt auch hinreichenden Zugang zu Bargeld. Doch unter welchen Umständen dieser Zugang gegeben ist, bleibt unklar. Wenn am Ende nur die reine Anzahl von Geldautomaten betrachtet wird, bleibt außen vor, dass an Fremdautomaten so hohe Gebühren anfallen, dass ein Zugang zu Bargeld de facto nicht gegeben ist. Wenn nur die Wegstrecke des Bürgers zu Bargeld-auszahlenden Einzelhändlern im Mittelpunkt steht, geht unter, dass an der Kasse mitunter zu wenig Bargeld vorhanden ist.

Als Knackpunkt erweist sich, dass bei Gegenmaßnahmen das „Gebot der Verhältnismäßigkeit“ zu beachten ist. Der EU-Spitzendiplomat Martin Selmayr erläuterte dem österreichischen „Standard“ die Hintergründe: „Verhältnismäßig“ hieße zum Beispiel, dass ein Kiosk weiterhin Bargeld ablehnen darf, während der große Supermarkt mit einer Strafe rechnen muss. Wer sagt, wie lange es verhältnismäßig erscheint, einen wenig genutzten Bankautomaten zu unterhalten?

Schon in der Verordnung erläutert die Kommission, dass zu den denkbaren Gegenmaßnahmen zählt, lediglich Beschränkungen „in bestimmten Sektoren, die als wesentlich erachtet werden, etwa Postämter, Supermärkte, Apotheken oder Gesundheitseinrichtungen“ einzuführen. Nach Auskunft der Pressestelle in Brüssel handelt es sich hierbei um eine „eine nicht erschöpfende Liste von Beispielen für solche Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergreifen könnten, um die weit verbreitete und strukturelle Verweigerung von Bargeld wirksam zu bekämpfen“.

Eine weitere Lücke im Gesetzesentwurf sind Möglichkeiten für die Unternehmen, Wechselgeld zu beschaffen und die Einnahmen fortzuschaffen. Das kann problematisch werden, weil in Deutschland keine Vorschrift besteht, dass Banken Wechselgeld beschaffen oder Einzahlungen annehmen müssen. Lediglich die Sparkassen besitzen explizit den Versorgungsauftrag mit „geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen“. Doch in welcher Form eine Versorgung etwa mit Münzgeld stattzufinden hat, ist nicht geregelt. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband schreibt auf Multipolar-Anfrage: „Es gibt keine spezifische gesetzliche Regelung, die Sparkassen direkt dazu verpflichtet, ein Netzwerk zur Bargeldversorgung ihrer Kundinnen und Kunden bereitzustellen.“

Weiterhin kein Recht auf Bargeldauszahlung

Selbst wenn ein gutes Netz mit Geldautomaten existierte beziehungsweise ein hinreichender Zugang zu Bargeld gegeben wäre, kann die Situation eintreten, dass ein Bankkunde an keinem Automaten (und bei keinem Einzelhändler) Banknoten bekommt. Relevant ist das, da immer mehr Online-Banken ohne eigene Filialen und Automaten auftreten. Auch bei solchen Girokontomodellen ist heute Bargeldauszahlung möglich. Doch wie wird das zukünftig sein? Ein Universitätsprofessor im Bereich Bankrecht und Bürgerliches Recht, der anonym bleiben will, kommt auf Multipolar-Anfrage zu dem Schluss: Die vertragliche Vereinbarung mit der Bank über das Girokonto kann vorsehen, dass kein Zugang zu Bargeld gegeben ist. Und was die Rückzahlung des Guthabens im Falle der Kontoauflösung betrifft, so reicht bereits eine Bemerkung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bürger muss akzeptieren, dass die Bank ihre Schuld ihm gegenüber nur durch Überweisung in Euro auf sein neues Konto bei einem anderen Geldinstitut auflöst.

Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Daniela Bergdolt bestätigt gegenüber Multipolar, dass Banken die Bargeldauszahlung vertraglich ausschließen können. Bislang habe kein höheres Gericht entschieden, das so etwas unrechtmäßig sei. „Es muss in den Vertragsbedingungen immer das drinstehen, was dann letztlich auch gemacht wird“, so Bergdolt. „Wenn man zustimmt, dann sind das die Vertragsbedingungen geworden.“ Die Anwältin bemerkt: „Die Verbraucher haben das Gefühl, dass eine Bank eine Art öffentlich-rechtlichen Auftrag wahrnimmt: ‚Die dürfen uns nicht kündigen, die müssen uns ein Konto gewähren.‘ Das ist nicht so. Die Bank ist genauso ein Marktteilnehmer wie jeder andere.“

Wird die Politik das Bargeld schützen?

Das weitere Schicksal des Bargelds hängt sehr vom Verhalten der EU-Institutionen und nationalen Regierungen ab. Was ist zu erwarten? Die EU-Kommission hat jahrelang ignoriert, wie die Bargeldinfrastruktur in Ländern wie den Niederlanden, Belgien oder Finnland geschwächt wurde. Sie folgte dem Motto des früheren EU-Digitalkommissars Günther Oettinger: „Der Markt macht es.“ Oettinger sagte 2016 auch: „Bargeld stirbt aus: Wir werden mit der Apple-Watch bezahlen, mit dem Smartphone bezahlen.“

Dabei besitzt die EU nach Artikel 133 AEU-Vertrag auf EU-Verfassungsebene den Auftrag, die Maßnahmen zu ergreifen, die zum Erhalt der gemeinsamen Währung erforderlich sind. Erst jetzt, gestützt auf diesen Artikel, möchte die EU-Kommission den digitalen Euro einführen und damit die Nutzbarkeit des Euro in allen Bereichen sicherstellen. Dieses Ziel hätte sie bislang jedoch durch den konsequenten Schutz des Bargelds verwirklichen müssen.

Die Bargeld-Verordnung kam erst auf den Tisch, als Brüssel einen E-Euro einführen wollte, und ist Teil des Digital-Euro-Pakets. Damit unterstreicht Brüssel, dass der digitale Euro das Bargeld nur ergänzen, aber nicht ersetzen solle. In der Vergangenheit hat die EU-Kommission aber viel dafür getan, Kartenzahlungen im Wettbewerb gegen Bargeld zu begünstigen: So hat sie mit Echtheitsprüfungsvorschriften dafür gesorgt, dass die Bankgebühren für die Einzahlung der Münzgeldeinnahmen stark angestiegen sind. Alle Münzen müssen geprüft werden. Und das obwohl die kleineren Stückelungen mit einem Wert unter 50 Cent gar nicht gefälscht werden, wie die Bundesbank auf Multipolar-Anfrage einräumt. Gleichzeitig hat Brüssel in einer entscheidenden Phase erreicht, dass die Kartenzahlungsgebühren für Händler – vorübergehend – sinken. Erklärtes Ziel war es, Bargeld zurückzudrängen und die Akzeptanz von Kartenzahlungen zu fördern.

Die passive Haltung der EZB

Die EZB legte 2023 ein Wort für Banknoten und Münzen ein, als sie einen unmittelbaren Bargeld-Annahmezwang bei Strafe forderte, anstelle einer Überwachung, wie verbreitet Barzahler abgewiesen werden. Den Punkt der Bargeld-Verfügbarkeit, wo es auf die Banken ankäme, klammerte sie jedoch komplett aus. Wie die EU-Kommission verhielt sich die EZB jahrelang äußerst passiv, während die Bargeldinfrastruktur von den Banken in verschiedenen Euroländern abgebaut wurde. Sie protestierte nicht öffentlich, dass Unternehmen in den Niederlanden immer verbreiteter Bargeld ablehnen. Die EZB lieferte sich auch keinen Schlagabtausch mit der Kommission, als die Marktbedingungen zu Gunsten der digitalen Zahlungsmittel der Banken und Kartenunternehmen verändert werden sollten.

Anders als die Deutsche Bundesbank trat sie zu Beginn der Coronakrise nicht vor die Kamera, um die Gerüchte zu zerstreuen, wonach man sich mit Bargeld anstecke. Stattdessen verkündete EZB-Vorstand Fabio Panetta Ende 2020 in zahlreichen Medien die Notenwendigkeit einer intensiven Arbeit am digitalen Euro und begründete das mit dem Trend an der Ladenkasse weg vom Bargeld. Ein irgendwie geartetes Engagement der Zentralbank, kreative Lösungen zu finden, wie das Bargeld trotz zurückgehender Nutzung ein preiswertes Zahlungsmittel für den Einzelhandel bleiben kann, ist nicht wahrzunehmen.

Die Kartenunternehmen greifen auf ein enormes Budget zurück, um für ihre Dienstleistungen zu werben. Die EZB dagegen führt keine Kampagnen, um den gesellschaftlichen Wert von Bargeld ins Gespräch zu bringen oder um Fehlinformationen über Bargeld in der breiten Öffentlichkeit richtigzustellen.

Das Verhalten der Zentralbank steht in einem gewissen Widerspruch zu dem, was ein EZB-Direktor im vergangenen Jahr in einem Webinar sagte: „Sie können uns glauben, dass wir Bargeld mögen. Bargeld ist unser Baby und wir sind die Einzigen, die Banknoten ausgeben können, und wir wollen, dass die Menschen weiterhin Banknoten verwenden.“ Noch 2015 sagte ein EZB-Vorstand, Benoît Cœuré, vor Investoren in London: „Obwohl ich mir eine Welt ohne Bargeld gut vorstellen kann, sehe ich dies als das Ergebnis technologischer Veränderungen und eines Wandels in der Gesellschaft – nicht als Folge politischer Maßnahmen.“ Zu dieser Zeit gab es viele Stimmen, die über einen Ausstieg aus dem Bargeld laut nachdachten. Um sie wurde es jedoch stiller, sicher auch weil sich die Debatte emotionalisierte und in den Fokus der Öffentlichkeit rückte. Definitiv ist die mittlere Ebene der EZB heute bargeldfreundlich eingestellt. Dieser Einfluss auf die Währungspolitik könnte jedoch abnehmen, wenn der digitale Euro an Bedeutung gewinnt.

Als Christine Lagarde 2019 zur neuen EZB-Präsidentin nominiert war, musste sie sich zunächst den Fragen der EU-Abgeordneten im Währungsausschuss stellen. Markus Ferber legte den Finger in die Wunde und sprach mehrere Fachartikel an, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zuvor unter Lagardes Präsidentschaft publiziert hatte. Die Publikationen widmeten sich zum Beispiel der Frage, wie Negativzinsen nicht nur auf Bankguthaben, sondern auch auf Bargeld erhoben werden könnten. Eine Arbeit des ranghohen und mit Lagarde bekannten IWF-Ökonoms Aleksej Kirejew analysierte, wie Regierungen das Bargeld schrittweise beseitigen könnten, ohne den Widerstand der Bevölkerung zu wecken.

Für Lagarde besaß es keine Priorität, Ferber gegenüber eine Abschaffung des Bargelds auszuschließen. Sie sagte, dass man abwägen müsse, welche geldpolitischen Werkzeugen geeignet sind, in der Zukunft im Krisenfall das System zu stützen, und dass es eine Kosten-Nutzen-Analyse brauche. Der Tagesschau-Korrespondent Klaus-Rainer Jackisch kommentierte daraufhin: „Bargeld abschaffen? Auch das ist denkbar, wenn’s hilft.“

Am 20. Januar 2016 stimmte Lagarde bei einer Podiumsdiskussion auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos der Prognose des Deutsche-Bank-Chefs John Cryan zu, dass Bargeld in zehn Jahren nicht mehr existieren werde. Cryan forderte in dieser Runde, Bargeld „sollte entmaterialisiert werden“. An demselben 20. Januar 2016 hatte die Zentralbank von China einen digitalen Yuan angekündigt. Deren Chef Zhou Xiaochuan sagte damals im Interview: „Die digitale Währung wird noch eine ganze Weile neben dem Bargeld existieren, bevor sie es endgültig ersetzt.“

Der rechtliche Schutz des Bargelds

Artikel 128 AEU-Vertrag und Artikel 16 der EZB-Satzung verhindern derzeit eine komplette Bargeldabschaffung. Eine Änderung bedarf in beiden Fällen der Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Banknoten werden daher grundsätzlich ein Zahlungsmittel bleiben, das von jedem angenommen werden muss, wobei nicht klar ist, in welchem Umfang die Wirtschaft dazu übergehen kann, Bargeld mit einem Schild an der Ladentür abzulehnen, ohne den Grundsatz der Annahmepflicht zu untergraben.

Nach Artikel 128 Absatz 1 AEU-Vertrag besitzt die EZB das „Recht“, den nationalen Notenbanken die Ausgabe von Euro-Banknoten zu erlauben. Laut Bundesbank ist allerdings nicht geklärt, ob sich aus diesem Wortlaut auch eine Verpflichtung ergibt, Bargeld in Umlauf zu bringen. Während ein deutscher Rechtswissenschaftler vor Jahren eine Pflicht für die EZB durch Artikel 128 bestritt, argumentierte ein Professor aus Brüssel auf einem Kongress der Zentralbank in 2024, dass aus dem Status von Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel ein Auftrag an die EU-Institutionen hervorgehe, das Recht der Bürger zu schützen, eine Zahlungsverpflichtung immer mit Euro-Banknoten erfüllen zu können.

Wie die Diskussion auch ausgehen mag, es existieren noch andere Hürden: Der Deutsche Sparkassen- und Giro-Verband schreibt auf Anfrage von Multipolar, in der Praxis ergebe sich „ein essenzieller Anspruch darauf, Zentralbankguthaben in gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeld) umzuwandeln“. Die deutschen Banken sind verpflichtet, eine bestimmte Menge Geld auf dem Konto der Bundesbank zu halten. Den Überschuss müssen sie sich ausbezahlen lassen können – in dem Zahlungsmittel der Notenbank, dem Bargeld. Würde die Bundesbank das Geld nicht mehr herausrücken, kämen sich die Banken enteignet vor.

Wenn die Politik das Bargeld abschaffen wollte, wäre daher die Mindestvoraussetzung, den digitalen Euro zu etablieren und gleichzeitig den Banken zu erlauben, unbegrenzt Geld in digitalen Euros zu halten. Dann könnten Banken ihren Überschuss in E-Euros statt Bargeld ausbezahlt bekommen und hätten kaum noch die Möglichkeit, Banknoten zu beschaffen, um ihren Kunden Bargeldauszahlung anzubieten. Allerdings schreibt die Bundesbank auf Multipolar-Anfrage, dass die E-Euro-Verordnung Banken nicht in die Lage versetze, selbst in das Eigentum von E-Euros zu kommen. Und inwieweit ein solches Szenario überhaupt realistisch ist, bleibt offen.

Was die hohe Politik über die Welt von morgen denkt

Die EZB-Spitze bereitet sich jedenfalls längerfristig auf den Verlust von Bargeld als Zahlungsmittel vor. Das zeigte sich bei einem Auftritt des EZB-Vorstands Pierro Cipollone, dem Nachfolger von Fabio Panetta, vor dem Währungsausschuss des EU-Parlaments im Februar 2024. Gegenüber einem niederländischen Parlamentarier verteidigte er dort das Projekt des digitalen Euros:

„Wir werden alles tun, was in unserer Macht steht, um sicherzustellen, dass die Menschen weiterhin Bargeld nutzen können (…) Aber wir können nicht kontrollieren, was der Markt tun wird. Ein Beispiel: Haben Sie gesehen, wie viele Supermärkte die Art und Weise verändern, wie man bezahlt? Es gibt nur noch sehr wenige Stellen (also Kassen), an denen man mit Bargeld bezahlen, und viele Stellen, an denen man mit beliebigen anderen Zahlungsmitteln bezahlen kann. Also, die Technologie, um mit Bargeld zu bezahlen, wird verschwinden.“

Cipollone schloss mit den Worten: „Wir haben die Verantwortung, vorbereitet zu sein, denn eines Tages könnten die Leute sonst zu uns kommen und sagen: ‚Wir haben in unserer Gesellschaft keine Möglichkeit mehr, staatliches Geld zu nutzen – was haben Sie getan, um das zu verhindern?‘ In dieser Situation möchte ich nicht sein.“ Cipollone scheint also nicht zu glauben, das Bargeld dauerhaft erhalten zu können, auch nicht mit dem geplanten Gesetzesentwurf. Und durch das inkludierte „Gebot der Verhältnismäßigkeit“ dürfte sich die Wirksamkeit der Verordnung abschwächen, je weniger Leute Bargeld nutzen.

Auf internationaler Bühne äußert man sich zum Teil offener. Basel ist Sitz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, quasi die Zentralbank der Zentralbanken und Treffpunkt für die einflussreichsten Notenbanker der Welt. Deren Chef Agustín Carstens sagte 2019 in Dublin, ganz ohne Zweifel darüber, wie eine Welt aussähe, in der sich die Digitalwährungen etabliert haben: „Auf den ersten Blick ändert sich nicht viel für jemanden, der beispielsweise auf dem Heimweg von der Arbeit im Supermarkt vorbeikommt. Er oder sie hätte nicht mehr die Möglichkeit, bar zu bezahlen. Alle Einkäufe werden elektronisch getätigt. Aber ab hier werden die Unterschiede deutlich: Eine digitale Zentralbankwährung ist nicht unbedingt anonym wie Bargeld (…)“

Auch Finanzminister Christian Lindner schien das für möglich zu halten, als er den E-Euro als Bargeld-Ersatz ins Gespräch brachte: Er nahm an der Podiumsdiskussion im November 2022 teil, auf der Fabio Panetta 50 Euro als Grenze für E-Euro-Zahlungen ohne staatliche Aufsicht vorschlug. Lindner sagte zu Panetta, dass das schon sehr wenig sei und die Leute das nicht akzeptieren würden. Im Anschluss an die Konferenz twitterte Christian Lindner, dass „digitales Cash“ – gemeint ist der E-Euro – „nur dann in der Breite als Ergänzung oder gleichwertiger Ersatz für Scheine und Münzen akzeptiert“ würde, wenn die Privatsphäre geschützt sei.

Die Zentralbank von Kanada sieht eine Digitalwährung als das Zahlungsmittel, das Banknoten und Münzen ersetzt, wenn Bargeld an den Point of no Return kommt, also an den Punkt, an dem es der Politik nicht mehr verhältnismäßig oder realisierbar erscheint, dafür zu sorgen, dass seine Infrastruktur aufrechterhalten bleibt. Im Sommer 2024 schrieb die Notenbank in einer Publikation: „Bargeld wird in Zukunft wahrscheinlich an Bedeutung verlieren und sollte es jemals so weit zurückgehen, dass es als Zahlungsmittel nicht mehr tragfähig ist, dann würde eine richtig konzipierte staatliche Digitalwährung dazu beitragen, die Lücke zu schließen und die Bedeutung staatlichen Geldes in der Wirtschaft aufrechtzuerhalten.“

Es liegt in der Hand des Bürgers

Zu den Eigenschaften von Banknoten und Münzen zählt die Freiheit, das versteuerte Einkommen in den eigenen Händen zu halten, die Unabhängigkeit des Bürgers vor dem direkten Zugriff des Staates auf das Geld, Anonymität beim Bezahlen, Handlungsfähigkeit bei technischen Ausfällen, bessere Kontrolle über die eigenen Ausgaben, Förderung eines disziplinierten Umgangs mit Geld auch bei Kindern, Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung, Downsyndrom und anderen Einschränkungen, die Möglichkeit, selbstständig Geld zu verdienen, ohne vorher ein Bankkonto zu eröffnen, und Autonomie gegenüber den Gebühren-Vorstellungen der Finanzwirtschaft.

Wenn die ausschließlichen Merkmale von Bargeld und die Folgen seiner Verdrängung in die öffentliche Wahrnehmung rücken, kann der Bürger an der Ladenkasse eine bewusste Entscheidung treffen, ob er digital bezahlt und damit auf das Verschwinden von Bargeld hinwirkt oder ob er Scheine und Münzen nutzt und somit dazu beiträgt, dass sich auch künftige Generationen die Eigenschaften von Bargeld zunutze machen können.

Die Politik wird sich dieselbe Frage stellen müssen und im Ergebnis entweder auf einen konsequenten Schutz des Bargelds verzichten oder aber den Zugang zu Bargeld und seine Akzeptanz sicherstellen.

 Über den Autor: Hakon von Holst, Jahrgang 1999, recherchiert seit 2019 zur Verdrängung des Bargelds. 2022–23 studierte er an der Freien Akademie für Medien & Journalismus. Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit zählen neben der Finanzwirtschaft die Agrarpolitik und Umweltthemen. Er veröffentlichte bislang unter anderem in der Berliner Zeitung, der Neuen Osnabrücker Zeitung, dem Overton Magazin, den NachDenkSeiten, bei Manova und auf dem Blog von Norbert Häring.

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JÜRGEN MÜLLER, 17. März 2025, 19:00 UHR

Ich dachte ja immer, "Sondervermögen" sei der übliche Euphemismus, oder besser Orwell'scher Neusprech für das genaue Gegenteil, nämlich "Extraschulden". Mittlerweile nehme ich den Begriff wörtlich. Die Finanzhüter haben tatsächlich ein Sondervermögen ausgemacht, auf das sie zugreifen wollen: die privaten Einlagen der Bürger.

Und wäre der digitale Euro dafür nicht das perfekte Werkzeug? Analoger und digitaler Euro könnten geraume Zeit parallel laufen, um Vertrauen aufzubauen und die Bürger in Sicherheit zum freiwilligen Umstieg zu bewegen. Irgendwann aber könnte man den analogen Euro entwerten und so drei Fliegen mit einer Klappe schlagen:

(1) Die Schulden könnte man auf die Bevölkerung abwälzen.
(2) Die Bevölkerung könnte ruhig gestellt werden. Es träfe ja nur Schwurbler und diesen Ewiggestrigen geschähe es ja recht.
(3) Der digitale Euro könnte als einzig verbliebenes Zahlungsmittel etabliert werden.

Allein schon dieser letzte Punkt müsste jeden Mächtigen begeistern, geht es doch beim digitalen Euro vor allem um die erweiterten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten im Hinblick auf:

(-) Personen (keine Mafia !)
(-) Zweck (kein Elfenbein !)
(-) Ort (kein Südafrika !)
(-) Zeit (keine unbegrenzte Haltbarkeit !)

STRESSTEST, 18. März 2025, 15:50 UHR

Es ist nicht so lange her, als die Apple-Handelskette Gravis Bargeldzahlungen abschaffte: "Elektronikhändler Gravis nimmt ab sofort kein Bargeld mehr an 18. Januar 2023"

https://www.stern.de/wirtschaft/elektronikhaendler-gravis-akzeptiert-ab-sofort-kein-bargeld-mehr-33111090.html

Und ein Jahr später: "Jetzt kommt das Aus Gravis schließt im Juli alle deutschen Filialen"

https://www.focus.de/finanzen/news/jetzt-kommt-das-aus-jetzt-kommt-das-aus-gravis-schliesst-alle-deutschen-filialen_id_259922454.html

Laut Forsa-Umfrage: 17 Prozent der Deutschen wäre bei Angriff zur Verteidigung mit Waffen bereit. Man kann nur hoffen, dass der Prozentsatz derer, die das Bargeld verteidigen würden, signifikant höher liegt.

GLUECKSDRACHE, 21. März 2025, 08:10 UHR

Zuerst einmal mein herzliches Danke an den Autor dafür, dass Sie dieses Thema beleuchten. Dies möchte ich mit dem Aufruf verbinden, dass die Leute doch endlich wieder Bargeld benutzen sollen.

Die "drei Fliegen", die man mit einer Klappe schlagen kann, sollten eigentlich ein echter Aufwecker sein. Ich gehe noch ein (kleines) Stückchen weiter: Wer erinnert sich nicht an die große Verkaufsaktion nicht erprobter Flüssigkeit, die das Multipolar-Magazin mit den RKI-Files sehr gut abdeckt. Für mich scheint inzwischen eine Strategie dahinter zu stecken. Eine tatsächliche oder zumindest fahrlässig nicht eingedämmte Krise hat immer den gleichen, erwünschten Effekt: Dieser sei so groß, dass nur eine zentrale Beschaffung (natürlich bei der EU) dieses Problem lösen könne.

Dies ist beim Bargeld genauso: Erst seien angeblich die 1 Cent-Münzen zu teuer, dann wird es 2 Cent treffen und vieles mehr. Bei der Umsetzung und dem schmackhaft machen wird absichtlich vergessen: Der Machtzuwachs der Behörden ist enorm, Rechtsweg gibt es de facto keinen mehr. Schaltet man einfach bei Kritikern der Regierung das digitale Gefängnis ab, kann sich dieser nicht mehr fortbewegen (Zwang zum digitalen Ticket), nichts mehr einkaufen. Genau deshalb zahle ich nur noch bar! Aus Wertschätzung für Freiheit und Grundgesetz.

DIETER R., 21. März 2025, 14:20 UHR

Ich kann mich dem Aufruf von Glücksdrache nur anschließen. Ich bezahle auch nur noch bar bis auf ganz wenige Ausnahmen. Bargeld heißt Freiheit. Digitales Geld hat das Potential der Unfreiheit und dient noch unmittelbarer als Machtinstrument, als das bei Bargeld der Fall ist. Es gibt mittlerweile Hunderte von Beispielen (da kann man jede deutsche Regierung der letzten 20 Jahre nehmen), die nahe legen, das allen Arten von Querdenkern (im Regierungssinne, nicht im eigentlich positiven Sinne gemeint) im Falle, es gibt kein Bargeld mehr, der digitale Zugang zum Geld einfach lahmgelegt wird. Das ist eine wirklich dystopische Vorstellung.

HAKON VON HOLST, 24. März 2025, 08:45 UHR

Unter www.Bargelderhalt.eu gibt es eine Petition für den europaweiten Schutz des Bargelds. Ziel ist, dass die Akzeptanz und Verfügbarkeit von Banknoten und Münzen in der geplanten Bargeld-Verordnung mindestens genauso gut abgesichert wird wie der digitale Euro in der E-Euro-Verordnung. Prominente Unterstützer sind dabei: ein Bundesbank-Vizepräsident a.D., Neurowissenschaftler, Ökonomen und andere.

SE, 24. März 2025, 12:05 UHR

Bargeld ist KEINE Freiheit! Solange das nicht begriffen wird, ist auch hier die Bürgerschaft A) gespalten und B) in Scheindiskussion gefangen. Die Wirklichkeit in Kurzform:

  1. Geld != Währung
  2. Bargeld == Währung
  3. Währung == finanzielle Sklaverei + zentral organisiert
  4. Geld haben wir NIE kennengelernt, gibt es mindestens 250 Jahre nicht mehr
MICH LAUST DER AFFE, 25. März 2025, 09:25 UHR

@SE
250 Jahre? Sie werden doch wohl hoffentlich den Begriff Geld nicht über Edelmetall oder anderes Warengeld definieren wollen? In dem Fall müsste ich Ihnen nämlich entschieden widersprechen. Aber vielleicht meinen Sie ja doch etwas anderes und mein Widerspruch erübrigt sich. Wollte erst mal nachfragen.

HAKON VON HOLST, 27. März 2025, 10:05 UHR

In der zeitlosen Dimension ist Bargeld natürlich keine Freiheit. Aber wenn Sie eine bessere Welt möchten, können Sie sich die Frage stellen: Was ist der Weg? Wenn die Wirtschaft das Bargeld abschafft, sind wir der doppelten Ausbeutung ausgeliefert: Wir müssten nicht nur bezahlen, um zu überleben, sondern auch noch an die Finanzindustrie bezahlen, um bezahlen zu können. Es lohnt sich also, das Bargeld zu erhalten, denn von dort aus ist der Weg in eine bessere Welt näher. Daher: https://bargeldverbot.info/petition

SE, 28. März 2025, 10:45 UHR

@MICH LAUST DER AFFE

Geld /kann/ Metall sein - wenn ich das aber vorschreibe, ist es kein Geld mehr, sondern Währung. Ein regulatorischer Zwang. "Money is the most marketable Security" hat mal ein Ökonom formuliert, der wirklich denken konnte. Er wollte damit sagen: Geld gibt es nur, wenn die Leute /individuell/ entscheiden was sie als Zahlungsmittel benutzen. Im Prinzip bei jedem Geschäft, wie es beliebt und nutzt. Zigaretten, Schnaps, Metal, ... Papierzettel, ... alles möglich, nur MUSS die Wahl den Geschäftspartnern obliegen.

Geld hat nur einen argumentierbaren Existenzgrund: nämlich das real existierende Problem namens "intertemporaler Tauschhandel" zu lösen. Dieses Problem kann IMMER NUR von denen gelöst werden, die es haben. Also von den jeweiligen Geschäftspartnern, denn es ist ein individuelles Problem: alle Menschen haben es, aber jeder anders. Geld ist ein universelles Mittel, Werkzeug, mit der es jeder selbst, auf SEINE Weise für SICH lösen kann - über den Weg der Kollaboration!

Schreiben Sie Geld vor (= Währung, Bargeld ...) erzeugt bereits diese Vorschrift Zwang, der den Lösungsweg via Kollaboration einseitig verzerrt ... in der vorliegenden Geschichte tatsächlich aber unmöglich macht, zerstört. Sie bekommen Ausbeutung formalisierter Art.

@ HAAKON VON HOLST:

Hier haben Sie den Weg. Das MUSS verstanden und praktiziert werden. Wenn "die Wirtschaft das Bargeld abschafft" blicken Sie auf ein Symptom des Unverständnisses, auf einen Zustand wo "Wirtschaft" im Sinn des Wortes gar nicht passieren kann ... und Demokratie noch viel weniger ...

MICH LAUST DER AFFE, 29. März 2025, 01:10 UHR

@SE,
Ich stimme Ihrer Auffassung dessen, was Geld ist, uneingeschränkt zu. Ich würde es zwar anders formulieren. Ich nehme an, mit dem Problem namens „intertemporaler Tauschhandel“ beziehen Sie sich auf die Tatsache, dass Leistung und Gegenleistung nicht gleichzeitig stattfinden, sondern, dass die für eine erhaltene Leistung vereinbarte Gegenleistung erst nach einer (ebenfalls vereinbarten) Frist erfolgen wird. Meine Formulierung wäre: Geld ist das Versprechen, für eine erhaltene Leistung innerhalb einer vereinbarten Frist eine einvernehmlich definierte Gegenleistung zu erbringen.

Damit wäre das Problem des „intertemporalen Tauschhandels“ zweier Parteien gelöst. Nicht aber das Problem des „intertemporalen Tauschhandels“ eines arbeitsteiligen Wirtschaftsraums insgesamt. Um die wirtschaftliche Tätigkeit in so einem Wirtschaftsraum anzukurbeln, wäre es erforderlich, das durch den „intertemporalen Tauschhandel“ zweier Handelspartner entstandene Geld (das Versprechen der Gegenleistung innerhalb einer festgelegten Frist) flexibler nützen zu können, als nur auf das Ende der Frist und die damit verbundene Gegenleistung zu warten. Tatsächlich wurde auch genau das lange Zeit praktiziert. Man nannte das „einen Wechsel ziehen“. Das bedeutet, dass derjenige, der seine Leistung schon erbracht hat, ein Dokument erstellt, in dem festgelegt wird was der andere Handelspartner in welchem Zeitraum als Gegenleistung zu erbringen hatte. Der Bezogene (auf den sich der Wechsel bezieht) bestätigte durch seine Unterschrift auf dieses Dokument, wann er dafür welche Gegenleistung zu erbringen hatte.

Mit dem Akt des Wechselziehens und Unterschreibens haben die beiden Akteure Geld geschöpft. Allerdings nicht wie das heute die Notenbanken machen, nämlich aus dem Nichts, sondern vor dem Hintergrund der von beiden Akteuren erbrachten Leistungen. Damit lösten sie das Problem, dass die Leistung des Bezogenen aus praktischen Gründen erst zeitlich später erfolgen konnte, als die Leistung des Wechselziehers. Typischer Weise würde z.B. der Müller, der dem Bäcker Mehl liefert, einen Wechsel auf diesen ziehen und der Bäcker durch die Unterschrift darauf bezahlen. Der Müller könnte dann durch Weitergabe des Wechsel andere Leistungen bezahlen und müsste nicht auf den Ablauf der Frist warten. Derjenige, der zum Zeitpunkt des Fristablaufs im Besitz des Wechsels ist, würde dann beim Bäcker vorstellig, um die vereinbarte Leistung einzufordern.

In diesem Sinne kurbelt dieser Akt der privaten Geldschöpfung (Wechselziehung) die Wirtschaft an: der Bäcker kann durch das neu geschöpfte Geld (das Leistungsversprechen) das Mehl zu einem Zeitpunkt bezahlen, zu dem er die Leistung aus praktischen Gründen noch gar nicht erbringen konnte. Und der Müller kann in der Zwischenzeit mit dem Wechsel weiteren Handel treiben, ohne die Frist bis zur Erbringung der Gegenleistung abwarten zu müssen. Stellt sich die Frage, ob diese Vorgehensweise auch in einer so extrem arbeitsteiligen Gesellschaft wie unserer gegenwärtigen funktionieren könnte, oder ob es dafür bessere Lösungen gibt.

SE, 30. März 2025, 11:55 UHR

@MICH LAUST DER AFFE

ok, was Sie meinem "intertemporalen Tauschhandel" entnehmen, klingt mir nach "Vertrag". Richtig, der löst auch das Problem der Zeitdifferenz von Liefern und Herstellen, aber: ein Vertrag koppelt eben eine /ganz bestimmte/ Leistung und Zeit an die Geschäftspartner. Genau wie der Wechsel. Außerdem ja, richtig: beides ist dezentrale Geldschöpfung, passiert immer und ausschließlich zwischen denen, die "Wirtschaft" tatsächlich machen - Vertrag und Wechsel sind also Zentralbankgeldeinheiten in jedem Fall vorzuziehen ... und für Demokratie unerlässlich.

Was ich eigentlich sagen wollte: die Kleverness bei "Geld" liegt darin, dass der Tauschhandel gemacht werden kann /ohne/ das die Zeit auch nur ansatzweise bekannt ist! Auch der eigentliche Gegenstand des Handels - Ware, Dienstleistung - muss zum Zeitpunkt des Handels nicht bekannt sein. Wer also irgendetwas gegen Geld tauscht, erwirbt /sich/ die maximale Freiheit bzgl. Konvertierung. Sowohl in der Zeit als auch für den Gegenstand, den Ort ... er muss nicht einmal selbst konvertieren, sondern kann das seinen Kindern überlassen oder jemand ganz anderem. Nur mit Geld ist all das möglich, jederzeit per Entscheidung, aber ohne Muss, weil keinerlei Zwang beim Tausch mitkommt. (außer es ist Zwangsgeld == Währung).

... es gibt ja noch mehr Zeitprobleme als nur Herstellung und Lieferung. Haltbarkeit der Ware etwa: der Wechsel mit dem Bäcker bringt mir gar nix, wenn ich zum Zeitpunkt der Fälligkeit das Brot gar nicht brauche, denn es ist nach
ner Woche vertrocknet oder vergammelt. Dann hat der Wechsel real großen Unfug angerichtet oder - beim Versuch das zu vermeiden - ist ne wahnsinnig komplexe Kette an Wechselweitergaben entstanden, die keiner mehr auflösen kann. Mit Zirkelschlussgefahr innerhalb eines Dorfes etwa ... Verfügbarkeit der Ware ... usw. usf.

Die einzige - wirklich wichtige - Grundvoraussetzung für Geld ist "Sicherheit": wenn ich irgendetwas gegen Geld tausche (meine gesamte Arbeitskraft etwa) macht das nur Sinn, wenn die "Sicherheit" vorhanden ist,
dass ich in der Zukunft werde konvertieren können. Hier dürfen wir uns nix vormachen: das IST eine Spekulation. Keiner weiß, ob die Konvertierung für ihn klappen wird. Insofern sind ALLE Menschen - auch die mit Bargeld oder Warentausch - Spekulanten! Sie WETTEN auf erfolgreiche Konvertierung. An der Börse heißt das "long gehen".

Das zu verstehen, ist unglaublich wichtig, um nicht auf jene "Sicherheit" hereinzufallen, von der etwa Christine Lagarde fabuliert, im Chorus mit sämtlichen anderen Geldregulierern. Geld regulieren funktioniert nämlich nicht, weil reguliertes Geld kein Geld mehr ist, sondern Zwangsgeld == Währung. Sobald das gemacht wird, bekommt die Gesellschaft eine Elite/Kaste/Despotenklasse aus Regulierern, die de facto mächtiger sind als alle anderen. "Wegen der Sicherheit". Ist Geldregulierung etabliert, brauchen wir von Demokratie nicht reden.

Was ist nun die echte "Sicherheit" bei Geld?

(-) dass Lagerung nicht beklaut wird
(-) dass der Handelspartner nicht betrügen kann (Falschgeld)
(-) dass das Geld selbst - seine realweltliche Form - kein Betrug ist
(-) dass bei Konvertierung kein Betrug geschieht
(-) dass Konvertierung jederzeit stattfinden kann (Liquidität)
(-) dass Kaufkraft erhalten wird
(-) dass kein Zwang bei all diesen Dingen auferlegt ist

... hier kann (muss) jeder selbst überlegen was ihm als Geld nutzt; die Antworten sind vielfältig und zeit- wie krisenbedingt, wodurch eben auch Zigaretten oder Schnaps verwendet werden, etwa wenn mal wieder die Fiats
zusammengebrochen sind weil/und/oder Krieg ist.

Kleiner Hinweis:

Crypto-Leute - also die eigentlichen Erschaffer unter ihnen - haben eine sehr sehr gute, wirklich neue, Antwort auf diese Dinge geliefert. Sie nennen es "trustless": Lagerung + Zahlungsabwicklung, wo kein Mensch auf irgendetwas
vertrauen muss, außer auf die Mathematik selbst, nämlich das Multiplikation Multiplikation ist und bleibt, wodurch beim Nachrechnen das richtige Ergebnis rauskommt; immer wieder, auf jedem Computer oder auch von Hand, wer das wagt.

... die Bürger VERGEIGEN EINE RIESENSCHANCE, indem sie die Propaganda von "Digitalgeld => böse => halbkriminell bis Schwerverbrechen" glauben und damit den Regulierern erlauben, diese Technologie unter ihre Fittiche zu biegen, damit sie ihre Totalherrschaft auch auf dieser Basis sichern und ausbauen können... wohl für weitere hundert Jahre oder länger.

... es hängt aber von der Nutzung ab, vom individuellen Verständnis, NUR DAS ist ein positiver Weg ...

MICH LAUST DER AFFE, 9. April 2025, 14:10 UHR

@SE,
Bitte entschuldigen Sie, dass meine Antwort so lange auf sich warten ließ. Aber ich habe Ihre Antwort gerade eben entdeckt. Keine Ahnung, warum ich das übersehen hatte, denn ich hatte natürlich auf eine Antwort gehofft. Den groben Unfug, der Ihrer Vermutung nach mit der Wechselausstellung einherging, hat es in der Praxis tatsächlich nicht gegeben: „Der Wechsel mit dem Bäcker bringt mir gar nix, wenn ich zum Zeitpunkt der Fälligkeit das Brot gar nicht brauche“. Denn: in so einem Wechsel wurde in der Regel als Bezahlung bzw. Gegenleistung nicht das Produkt des Wechselbezogenen vereinbart, sondern Bezahlung durch ein anerkanntes Zahlungsmittel, das der Wechselbezogene in der Zwischenzeit (bis zur Fälligkeit des Wechsels) durch den Verkauf seines Produkts erlöst hat. In der Regel eine bestimmte Menge Gold oder eine Menge des im Wirtschaftsraum verwendeten Zwangsgeldes.

Mein Hinweis an die Crypto-Leute: „Wo kein Mensch auf irgendetwas vertrauen muss, außer auf die Mathematik selbst,“ Crypto-Leute müssen außer auf die Mathematik mindestens noch auf zwei andere Voraussetzungen vertrauen: ein funktionierendes Internet und die Dummheit der Menschen. Ohne den funktionierenden Überbau des Internets würde die Bewertung sämtliche Crypto-Währungen schnell bei ihrem intrinsischen Wert Null landen. Außerdem funktioniert es nur, solange es welche gibt, die bereit sind, für dieses nutzlose Zeugs 100.000 $ oder auch beliebig mehr oder weniger $ zu bezahlen, das die Pioniere dieses Pyramidensystems für 0,000x $ pro Bitcoin und die verführten Trittbrettfahrer später für 1 $, 10 $, … 10.000 $ erworben hatten. Denn eine Crypto-Währung wie Bitcoin ist aufgrund eines Konstruktionsfehlers als Geld in einer funktionierenden Volkswirtschaft vollkommen ungeeignet.

Der Konstruktionsfehler ist die Beschränktheit der Gesamtmenge an Bitcoins (ich glaube 21.000.000 ?). Diese Beschränkung sorgt dafür, dass dieses „Geld“ nicht seinem eigentlichen Zweck zugeführt wird, nämlich frei in der Wirtschaft zu zirkulieren. Stattdessen wird es gehortet. Denn in einer wachsenden Wirtschaft, die auf einer beschränkten Geldmenge basiert, tritt das Phänomen der Deflation auf. D.h. Waren, Dienstleistungen, Arbeitsleistungen werden ständig billiger. Die stolzen Bitcoin-Besitzer werden das sicher bestätigen können. Wer rechtzeitig eingestiegen ist dürfte heute Multi-Milliardär sein, ohne einen Finger für produktive Arbeit gerührt zu haben. Und das Klügste, was er tun kann, ist, auf seinem ständig an Wert gewinnenden virtuellen Geldsack sitzen zu bleiben. Ein „Geld“ wie Bitcoin ist der feuchte Traum aller potentiellen Sklavenhalter.

Trump träumt ja auch schon davon, die überbordende Staatsverschuldung der USA dereinst mit ein paar Bitcoins zu begleichen. Mehr muss man dazu nicht wissen. Wie schon des Öfteren hier in Diskussionen erwähnt, entsteht echtes und ehrliches Geld immer dann und nur dann, wenn echter Mehrwert geschaffen wird. Das dabei entstandene echte Geld ist der Anspruch des Mehrwertschaffenden auf monetären Ausgleich für seine Leistung. Wer in Bitcoin eine Lösung des Geldproblems sieht, hat nicht verstanden, was Geld ist. Bitcoin-Besitzer haben natürlich diesbezüglich eine enorm verzerrte Wahrnehmung (Bias) und sehen das aus (vermeintlichem) Eigeninteresse ganz anders.

SE, 10. April 2025, 20:00 UHR

@MICH LAUST DER AFFE

(kein Problem, ... die Kommentarfunktion ist nicht gerade diskurstauglich ...)

Also ich habe kein Problem mit Wechseln. Darf ich auch nicht, weil wenn ich sage, dass Geld frei sein muss, dann ist es selbstverständlich auch legitim, Wechsel zu benutzen - wer das denn will. Wer sich dabei in Komplexität verheddert: gut. Auch das muss möglich sein bzw. ist ein Reale-Welt-Risiko, womit eben jeder umgehen muss in der Freiheit einer echten Wirtschaft...

Übrigens lässt sich der Wechsel sehr gut per Smart Contract umsetzen! Was mich zu den Cryptos bringt: ich schrieb "Crypto" um nicht Bitcoin schreiben zu müssen, weil das für sich genommen auch kein Geld ist! Nur die Gesamtheit aller Cryptos, inkl. freier Konvertierbarkeit, kann als Geld bezeichnet werden. Wir haben bereits einen Zoo von 5000 oder 10000 solcher Coins geschaffen... da muss nicht Bitcoin nutzen, wer sich an der fixen Anzahl stört ...

Das kleine Wörtchen "trustless" ist hier absolut entscheidend; ich habe dessen Umfang erst begriffen als ich Mastering the Lightning Network las (https://github.com/lnbook/lnbook). Sehr technisches Buch, aber um diese Software erklärt zu bekommen, mussten die Autoren eine Menge Geldtheorie ausführen - weit über Bitcoin + Lightning hinaus. Der Punkt hierbei ist: ZahlungsABWICKLUNG ist nochmal mindestens genauso schwierig umzusetzen, wie die Idee vom Geld selbst! UND wir Bürger haben absolut keine Ahnung davon, weil unser nun 100 Jahre gewohntes Bankensystem dieses Problem komplett von uns abschirmt - uns nicht mal im Ansatz ahnen lässt, mit wie viel Macht die Abwicklung allein bereits daher kommt.

Die Cryptos brechen nicht nur die Abrechnungseinheit auf, sondern die gesamte Abwicklung von Zahlungen ... PLUS erweitern die Möglichkeiten für den Einzelnen "Smart Contract" etwa, aber auch seine eigene Vollbank sein zu können. Das kommt aber nur zur Umsetzung, wenn sich die Bürger der direkten Nutzung dieser Technologie befähigen, statt ERNEUT alles den Technokraten und Bürokraten zu überlassen, deren "Regulierung" (Verbiegung) zum Kontroll- und Überwachungs- und Steuerelement, ... was dann weitere 100 Jahre wirtschaftliche Totalknechtschaft bedeutet.

Wie es aussieht begehen die Bürger den Fehler erneut: Banken waren auch mal neue Technologie, dezentral und frei, jedem Möglichkeiten bietend ... bis sie per regulatorischer Gewalt zum Zentralbanksystem umgeschmiedet wurden.

MICH LAUST DER AFFE, 11. April 2025, 14:50 UHR

@SE,

„Wer sich dabei in Komplexität verheddert: gut.“

Beim Konzept der Wechsel kann ich keinerlei Komplexität erkennen, die über das nötige Minimum für eine derartige Transaktion hinausgeht. Und ich denke, jeder der sich die Mühe macht, sich in die Situation der Beteiligten (Produzent oder Dienstleister und Abnehmer) einzufühlen, wird mir zustimmen. Mit dem Wechsel bewahren sich die Beteiligten vor der Zumutung für ihre Transaktion auf Zwangsgeld rekurrieren zu müssen, indem sie selber neues Geld schöpfen (den Wechsel). Der Wechselzieher (im Beispiel: der Müller, bzw. diejenigen Marktteilnehmer, die in der Folge seinen Wechsel als Zahlungsmittel akzeptieren) schultert für einen beschränkten, genau festgelegten Zeitraum das Risiko des Leistungsausfalls durch den Wechselbezogenen (im Beispiel: der Bäcker). Das Positivum für den Müller (Wechselzieher) ist, dass er dadurch sein Mehl verkaufen kann an jemanden, der zwar zu dem Zeitpunkt nicht über genügend Zwangsgeld, aber Knowhow und Produktionsanlagen verfügt, um den Wert zu generieren, durch den der Wechsel gedeckt ist.

Für diejenigen, die den Wechsel vom Müller als Zahlungsmittel akzeptieren (Indossanten) ist das Positivum, dass sie von einem wertschöpfenden Teilnehmer am Wirtschaftsgeschehen bezahlt werden können, ohne dass dieser zu diesem Zeitpunkt über das ansonsten nötige Zwangsgeld verfügt. Das gleiche gilt für alle weiteren Indossanten, die den Wechsel bis zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit als Zahlungsmittel akzeptieren. Im Haftungsrecht für Wechsel ist festgelegt, dass im Falle eines Zahlungsausfalls zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Wechsels (der Bäcker kann nicht mit Zwangsgeld bezahlen) alle vorhergehenden Indossanten bis einschließlich des Wechselziehers (im Beispiel: der Müller) haftbar gemacht werden können. Das Positivum für den Bäcker (Wechselbezogenen) ist, dass er trotz Mangel an Zwangsgeld - nur aufgrund seiner Fähigkeiten - einkaufen kann, ohne einen Zwangsgeldbesitzer um einen Kredit bitten und dafür Zinsen zahlen zu müssen. Aufgrund des aktuellen Stands der Technik (Digitalisierung) ist natürlich klar, dass man so etwas heutzutage auch digital abwickeln würde.

„Übrigens lässt sich der Wechsel sehr gut per Smart Contract umsetzen!“

Wie Sie sehen, stimme ich dem selbstverständlich zu. Vermutlich werden sogenannte Token (für mich hochverdächtige kryptische Wunderdinge), von denen ich schon gelegentlich gehört habe) in irgendwie analogem Sinne beworben (ohne dass tatsächlich eine Wertschöpfung oder Warenübergabe damit verbunden wäre). Beim Wechsel ist für mich offensichtlich, dass die von mir zitierte Quintessenz jeden ehrlichen Geldes gewährleistet ist: Positionshalter für die Entlohnung einer produktiven oder dienstleisterischen Leistung zu sein und unmittelbar an die Schaffung von Wert gekoppelt zu sein.

Diese Quintessenz kann ich bei Kryptowährungen nicht erkennen. Die einzige Leistung der Energieverschwendung des Minings ist es, dem Miner einen Anteil an dem schneeballsysetemartig wachsenden Wert zu sichern. In der Hoffnung, dass tatsächlich wertschaffende Marktteilnehmer darauf hereinfallen, diese Artefakte zu Mondpreisen für ihre Arbeitsleistung zu akzeptieren. Bei den Kryptowährungen kann ich keinerlei Verknüpfung mit Wertschöpfung erkennen. Vielleicht habe ich es nur nicht verstanden? Ihre Ausführungen zu dem Thema helfen mir diesbezüglich leider überhaupt nicht. Ich verstehe nur Bahnhof.

Da die Bezahlung von Leistungen in einer arbeitsteiligen Gesellschaft absolut essentiell ist, sollte das zugrundeliegende Konzept für alle leicht verständlich erklärt werden können. Ich hoffe, das ist mir für das Konzept der Wechsel gelungen. Sonst stehe ich gerne für weiter Fragen zu Verfügung. Leider ist mir noch kein Kryptojünger über den Weg gelaufen, der mir diesbezüglich mehr als Andeutungen liefern konnte, die für mich zu kryptisch sind, als dass ich sie verstehen könnte. Ich habe den Verdacht, dass die Kryptogemeinde eine solche Erklärung gar nicht liefern kann, da die Kryptos die Anforderung einfach nicht erfüllen. Den Verweis auf die Komplexität des Konzepts lasse ich nicht gelten. Wer ein Konzept wirklich verstanden hat, der muss es auch so erklären können, dass andere es verstehen. Bei einem so grundlegenden Thema wie Geld, das uns alle betrifft, gilt das natürlich umso mehr. Das Argument mit der Freiheit (der Kryptowährung) gilt natürlich nicht, solange es Zwangsgeld gibt. Denn der Staat besteht darauf, dass seine Steuern mit Zwangsgeld bezahlt werden muss. Das ist der Zwang hinter dem Zwangsgeld. Dem kann sich kein Staatsbürger entziehen, ohne straffällig zu werden.

„Nur die Gesamtheit aller Cryptos, inkl. freier Konvertierbarkeit, kann als Geld bezeichnet werden.“

Mit Verlaub, das leuchtet mir überhaupt nicht ein. Mir fehlt die Deckung der Cryptos durch tatsächliche Wertschöpfung. Ich sehe nur Abschöpfung der Wertschöpfenden durch Cryptobesitzer. Vielleicht können Sie mir ja diesbezüglich zu neuen Einsichten und Erkenntnissen verhelfen?

ELISABETH H., 28. März 2025, 14:20 UHR

Das sind doch lauwarme Beteuerungen, Bargeld erhalten zu wollen, aber kann man halt nix machen, wenn die Geschäfte nicht mitspielen. Ein einfaches Gesetz, in dem die Annahme von Bargeld verpflichtend ist, genügte, und das könnte man schon lange haben. Orban läßt nun das Bargeld in der Verfassung verankern und verpflichtet auch die Banken in Ungarn zur Bereitstellung desselben auch via Bankomat. Es ginge also, so man wollte.

SE, 10. April 2025, 21:15 UHR

Schon recht, nur WAS ginge denn? Stünde Bargeld in allen Verfassungen. Die ZahlungsABWICKLUNG ist nochmal ein genauso machtverwickeltes Problem, wie das ZahlungsMITTEL selbst. Siehe mein Kommentar oben. ... hatte ich vergessen zu erwähnen. Spätestens an der Abwicklung scheitert das Bargeld, wodurch die Bürokraten mächtig bleiben, wodurch Freiheit Illusion bleibt. Wenn ich das gerade so überlege: rückwirkend können wir eigentlich sagen, dass es mindestens seit der Antike das Problem der Bürokraten gibt, "Regulierung". Lange, lange bevor das Wort Schreibtischherrschaft geprägt wurde, ... und das ein wesentlicher, wenn nicht DER Grund, für deren Machtfülle darin besteht, erheblichen Einfluss auf die Zahlungsabwicklung zu haben.

DIETER R., 4. April 2025, 14:55 UHR

Die Grunderläuterungen, dass Geld ein universelles Tauschmittel ist, sind schon bekannt. Natürlich kann man auch mit Schnaps, Metall usw. tauschen. Aber das ist dann viel aufwendiger. Sicher wird es vermehrt zu diesem Tauschhandel kommen, wenn das Bargeld abgeschafft wird. Aber noch mal: Wie praktikabel ist das denn? Das sind doch nur Nischenlösungen. Soll ich mein Auto in Honig oder Schnaps bezahlen? Oder wenn ich in den Urlaub fahre, eine Ladung Honig, Kartoffeln oder etwas anderes mitnehmen? Oder meine Zahnbehandlung mit einem Arbeitseinsatz im Garten des Zahnarztes begleichen? Zum Kommentar von Elisabeth: Erfreulich zu hören, dass Ungarn Bargeld in der Verfassung verankert. Ich hoffe nur, dass der nächste Präsident das dann nicht wieder aufhebt, obwohl ich diese Entscheidung natürlich unheimlich sympathisch finde...

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